Dies ist eine Diskussion zu suche DRINGEND eine antwort, bitte helfen!!! innerhalb des Forums Allgemeines Forum für Jurastudenten
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| suche DRINGEND eine antwort, bitte helfen!!! mal angenommen, eine alte dame (O) nimmt an, sie wird bald sterben. es gibt keine gesetzlichen erben mehr, die ihr haus, was nach renovierung 800.000 euro wert wäre, erben würden. nun möchte sie T in ihr testament als alleinigen erben tragen lassen, wenn er ihr verspricht, dass er sich nach ihrem tod um ihr haus und die tiere kümmern wird. dies sagt er ihr zu, weiß aber gleichzeitig sofort, dass er es nciht einhalten will. die tiere will er beiseite schaffen und das haus renoviert verkaufen. auf das versprechen hin lässt o ihr testament zu seinen gunsten ändern. T geht jedoch zu jeder zeit davon aus, dass o noch einen sohn S hat, der in wirklichkeit aber lange verstorben ist... O ist aber bis zum jetzigen zeitpunkt noch nicht gestorben. wie hat sich T denn strafbar gemacht? ist das verprechen zwischen den beiden schon als vertrag zu sehen?dann käme ja ein eingehungs- oder erfüllungsbetrug in betracht. aber was hat es damit auf sich, dass T von der existenz eines sohnes ausgeht? der vermögensschaden würde ja nach seiner vorstellung nach dem tod bei s eintreten? habt ihr da ideen? wie würdet ihr da rangehen? ich freue mich über schnelle antworten |
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| AW: suche DRINGEND eine antwort, bitte helfen!!! Sorry, aber ich verstehe nur Bahnhof. Dame O hat einen Sohn S und sie denkt er wäre tod? Hat O ein rechtsgültiges Testament aufgesetzt und T als Alleinerben eingesetzt? Was hat T mit S zu tun? |
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| AW: suche DRINGEND eine antwort, bitte helfen!!! nein, o weiß natürlich, dass ihr sohn s tot ist...aber T denkt, er wäre noch am leben, weil sie oft von ihm erzählt. sie hat nach dem versprechen ihr testament geändert. ich gehe davon aus, dass das rechtskräftig ist...ja, t ist nun alleinerbe. sorry, wenn ich es so unverständlich geschrieben hab... |
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| AW: suche DRINGEND eine antwort, bitte helfen!!! Zitat:
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| AW: suche DRINGEND eine antwort, bitte helfen!!! er ist tot, nur T denkt, er wäre noch am leben |
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| AW: suche DRINGEND eine antwort, bitte helfen!!! Okay, und in wie weit soll sich T strafbar gemacht haben? Wie lautet das Testament der Dame? Wurde es mit den entsprechenden Auflagen beschwert? Zitat:
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| AW: suche DRINGEND eine antwort, bitte helfen!!! Versuchter Betrug zum Nachteil der O (Problem: Vermögensschaden aufgrund der Täsuchung würde eintreten, wenn O schon tot ist)? Versuchter Betrug zum Nachteil des S (dieser würde nach der Vorstellung des T ja gesetzlicher Alleinerbe. Problem: potentieller Erbe hat zu Lebzeiten des Erblassers keine Anwartschaft auf die Erbschaft, sondern eine bloße Erwerbsaussicht. Wäre dem S nach Vorstellung des T also überhaupt etwas genommen worden?)? |
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| AW: suche DRINGEND eine antwort, bitte helfen!!! Beide Fragen sind nach Jünemann, NStZ 1998, 393 übrigens zu verneinen. A.A. Schröder, NStZ 1997, 585. |
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| AW: suche DRINGEND eine antwort, bitte helfen!!! Zitat:
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| AW: suche DRINGEND eine antwort, bitte helfen!!! die beiden quellen werd ich mir gleich mal anschauen... zu dem testament. es steht nur da, dass sie es zu gunsten des T ändert. ich hab auch noch bei vollendetem versuch bzgl der o geschaut. aber der versprechen zwischen o und t ist nicht als vertrag zu sehen oder?sonst könnte man ja eingehungs- bzw erfüllungsbetrug annehmen oder?würdet ihr das nicht meinen? |
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