Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

suche DRINGEND eine antwort, bitte helfen!!!

Dies ist eine Diskussion zu suche DRINGEND eine antwort, bitte helfen!!! innerhalb des Forums Allgemeines Forum für Jurastudenten

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 03.12.2009, 11:05
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 57
Keine Wertung, lisa-marie87 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lisa-marie87 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lisa-marie87 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lisa-marie87 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lisa-marie87 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lisa-marie87 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lisa-marie87 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lisa-marie87 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lisa-marie87 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lisa-marie87 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
suche DRINGEND eine antwort, bitte helfen!!!

mal angenommen, eine alte dame (O) nimmt an, sie wird bald sterben. es gibt keine gesetzlichen erben mehr, die ihr haus, was nach renovierung 800.000 euro wert wäre, erben würden. nun möchte sie T in ihr testament als alleinigen erben tragen lassen, wenn er ihr verspricht, dass er sich nach ihrem tod um ihr haus und die tiere kümmern wird. dies sagt er ihr zu, weiß aber gleichzeitig sofort, dass er es nciht einhalten will. die tiere will er beiseite schaffen und das haus renoviert verkaufen. auf das versprechen hin lässt o ihr testament zu seinen gunsten ändern. T geht jedoch zu jeder zeit davon aus, dass o noch einen sohn S hat, der in wirklichkeit aber lange verstorben ist...
O ist aber bis zum jetzigen zeitpunkt noch nicht gestorben.
wie hat sich T denn strafbar gemacht? ist das verprechen zwischen den beiden schon als vertrag zu sehen?dann käme ja ein eingehungs- oder erfüllungsbetrug in betracht.
aber was hat es damit auf sich, dass T von der existenz eines sohnes ausgeht? der vermögensschaden würde ja nach seiner vorstellung nach dem tod bei s eintreten?
habt ihr da ideen?
wie würdet ihr da rangehen?
ich freue mich über schnelle antworten
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 03.12.2009, 11:35
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2009
Ort: Hessen
Beiträge: 3.175
99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)  
AW: suche DRINGEND eine antwort, bitte helfen!!!

Sorry, aber ich verstehe nur Bahnhof.
Dame O hat einen Sohn S und sie denkt er wäre tod?
Hat O ein rechtsgültiges Testament aufgesetzt und T als Alleinerben eingesetzt?
Was hat T mit S zu tun?
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 03.12.2009, 12:48
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 57
Keine Wertung, lisa-marie87 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lisa-marie87 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lisa-marie87 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lisa-marie87 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lisa-marie87 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lisa-marie87 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lisa-marie87 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lisa-marie87 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lisa-marie87 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lisa-marie87 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: suche DRINGEND eine antwort, bitte helfen!!!

nein, o weiß natürlich, dass ihr sohn s tot ist...aber T denkt, er wäre noch am leben, weil sie oft von ihm erzählt. sie hat nach dem versprechen ihr testament geändert. ich gehe davon aus, dass das rechtskräftig ist...ja, t ist nun alleinerbe.
sorry, wenn ich es so unverständlich geschrieben hab...
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 03.12.2009, 13:48
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2009
Ort: Hessen
Beiträge: 3.175
99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)  
AW: suche DRINGEND eine antwort, bitte helfen!!!

Zitat:
Zitat von lisa-marie87
nein, o weiß natürlich, dass ihr sohn s tot ist...aber T denkt, er wäre noch am leben, weil sie oft von ihm erzählt. sie hat nach dem versprechen ihr testament geändert. ich gehe davon aus, dass das rechtskräftig ist...ja, t ist nun alleinerbe.
sorry, wenn ich es so unverständlich geschrieben hab...
Was denn jetzt? Ist der Sohn tod oder nicht?
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 03.12.2009, 22:24
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 57
Keine Wertung, lisa-marie87 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lisa-marie87 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lisa-marie87 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lisa-marie87 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lisa-marie87 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lisa-marie87 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lisa-marie87 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lisa-marie87 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lisa-marie87 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lisa-marie87 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: suche DRINGEND eine antwort, bitte helfen!!!

er ist tot, nur T denkt, er wäre noch am leben
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 04.12.2009, 09:13
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2009
Ort: Hessen
Beiträge: 3.175
99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)  
AW: suche DRINGEND eine antwort, bitte helfen!!!

Okay, und in wie weit soll sich T strafbar gemacht haben? Wie lautet das Testament der Dame? Wurde es mit den entsprechenden Auflagen beschwert?
Zitat:
Der Erblasser kann in einem Testament den Erben mit gewissen Auflagen beschweren, indem er beispielsweise anordnet, dass sein Sohn Alleinerbe sein soll, dieser aber verpflichtet ist, zum Begräbnis des Erblassers ein Symphonieorchester aufspielen zu lassen. Weitere zulässige Auflagen sind z.B. mit einem Teil des vererbten Vermögens eine Stiftung zu errichten oder aber ein Grundstück während eines bestimmten Zeitraums nicht zu veräußern.
Beispiele einer Auflage im Testament: Die Grabstelle des Erblassers zu pflegen, sich um den Hund des Erblassers zu kümmmern, monatlich eine bestimmte Geldsumme an XYZ zu zahlen usw.

Die testamentarische Auflage ist abzugrenzen von bloßen letzten Wünschen, und Empfehlungen, die den Beschwerten nur moralisch aber nicht rechtlich verpflichten. Mit einer Bedingung kann der Erblasser eine Rechtsfolge bestimmen, wenn ein zukünftiges Ereignis eintritt. Beispiel: Enkelsohn besteht das Abitur. Tritt die Bedingung ein, dann hat der Begünstigte einen Rechtsanspruch auf Erfüllung.

Der Auflagenbegünstigte hat keinen Anspruch auf Erfüllung der Leistung. Er kann daher die Leistung nicht einklagen. Zumeist sorgt jedoch der Testamentsvollstrecker dafür, dass die vom Erblasser angeordnete Auflage auch umgesetzt wird. Nur gewisse Personen oder Behörden können die Vollziehung einer testamentarischen Auflage verlangen (§§ 2192 ff. BGB).
Quelle: http://www.finanztip.de/recht/erbrec...tament-06.html
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 04.12.2009, 12:01
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Aug 2009
Alter: 31
Beiträge: 59
Keine Wertung, Thomas80 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Thomas80 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Thomas80 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Thomas80 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Thomas80 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Thomas80 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Thomas80 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Thomas80 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Thomas80 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Thomas80 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: suche DRINGEND eine antwort, bitte helfen!!!

Versuchter Betrug zum Nachteil der O (Problem: Vermögensschaden aufgrund der Täsuchung würde eintreten, wenn O schon tot ist)? Versuchter Betrug zum Nachteil des S (dieser würde nach der Vorstellung des T ja gesetzlicher Alleinerbe. Problem: potentieller Erbe hat zu Lebzeiten des Erblassers keine Anwartschaft auf die Erbschaft, sondern eine bloße Erwerbsaussicht. Wäre dem S nach Vorstellung des T also überhaupt etwas genommen worden?)?
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 04.12.2009, 12:12
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Aug 2009
Alter: 31
Beiträge: 59
Keine Wertung, Thomas80 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Thomas80 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Thomas80 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Thomas80 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Thomas80 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Thomas80 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Thomas80 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Thomas80 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Thomas80 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Thomas80 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: suche DRINGEND eine antwort, bitte helfen!!!

Beide Fragen sind nach Jünemann, NStZ 1998, 393 übrigens zu verneinen. A.A. Schröder, NStZ 1997, 585.
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 04.12.2009, 12:18
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2009
Ort: Hessen
Beiträge: 3.175
99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)  
AW: suche DRINGEND eine antwort, bitte helfen!!!

Zitat:
Zitat von Thomas80
Beide Fragen sind nach Jünemann, NStZ 1998, 393 übrigens zu verneinen. A.A. Schröder, NStZ 1997, 585.
Öhm - welche 2 Fragen meinst Du jetzt?
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 04.12.2009, 13:03
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 57
Keine Wertung, lisa-marie87 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lisa-marie87 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lisa-marie87 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lisa-marie87 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lisa-marie87 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lisa-marie87 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lisa-marie87 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lisa-marie87 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lisa-marie87 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lisa-marie87 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: suche DRINGEND eine antwort, bitte helfen!!!

die beiden quellen werd ich mir gleich mal anschauen...
zu dem testament. es steht nur da, dass sie es zu gunsten des T ändert.
ich hab auch noch bei vollendetem versuch bzgl der o geschaut. aber der versprechen zwischen o und t ist nicht als vertrag zu sehen oder?sonst könnte man ja eingehungs- bzw erfüllungsbetrug annehmen oder?würdet ihr das nicht meinen?
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Einweisung verhidnern?- Bitte um eine schnelle ANtwort!!! Betreuungsrecht 04.04.2008 23:13
Bitte um eine Antwort - Wohnung versiegelt-wie kommt Freund an persönliches Eigentum? Bürgerliches Recht allgemein 05.03.2007 16:07
Habe mal eine Frage! Die Antwort interessiert mich sehr, bitte schreibt zurück :) Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 17.07.2006 17:46
Könnte mir bitte jemand eine Antwort geben???? § 93 BGB Bürgerliches Recht allgemein 12.01.2004 16:26
Bitte dringend um Antwort!! Mietrecht 14.11.2003 10:49





Wiki

Lexikon

Gesetze

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN