Dies ist eine Diskussion zu Studienarbeit Hilfe dringend!!! innerhalb des Forums Allgemeines Forum für Jurastudenten
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| Studienarbeit Hilfe dringend!!! Hallo liebe Jura Freunde, ich schreibe demnächst meine zweite Studienarbeit (die Erste ist leider in die Hose gegangen) in Strafrecht "Rechtsfolgen der Straftat". Da es mein zweiter Versuch ist, muss es dieses mal unbedingt gut klappen. Daher meine Frage: Wo kann ich mir Hilfe holen?? Damit meine ich keine Ghostwriter. Ich suche jemand der mir auf legale Weise (auch gegen Entgeld) durch ein Coaching oder eine Korrektur helfen kann. Kennt Ihr jemanden? Oder eine Internetseite an die ich mich wenden kann? Hab zwar schon per Google gesucht, aber noch nicht wirklich was geeignetes gefunden. Ich würde mich über Eure Antworten sehr freuen. Viele Grüße Mr. Jura |
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| AW: Studienarbeit Hilfe dringend!!! Dass es zu keinen Missverständnissen kommt: Es geht mir nur um eine Unterstützung was Aufbau, Form, Zitierweise angeht. |
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| AW: Studienarbeit Hilfe dringend!!! Hi, zunächst solltest du dich nicht allzu sehr davon verunsichern lassen, dass es bei der ersten Hausarbeit nicht geklappt hat. Du wirst die zweite Hausarbeit sicherlich auch ohne Hilfe hinbekommen. Für strafrechtliche Hausarbeiten sei bezüglich des Aufbaus gesagt, dass man sich sklavisch an die vorgegebene Prüfungsreihenfolge -zu finden in Kommentaren, Skripten und Lehrbüchern- zu halten hat. Bezüglich der Frage wie eine Hausarbeit zu schreiben ist, gibt es diverse Bücher und zahlreiche Abhandlungen im Internet. http://www.uni-regensburg.de/Fakulta...inararbeit.pdf http://www.str1.jura.uni-erlangen.de.../jahn/Form.pdf http://www.juraforum.de/juraexamen/j...ura-hausarbeit http://de.wikibooks.org/wiki/Juristi...B6sungstechnik http://www.prof-freund.de/material/a...deckblatt.html http://www.niederle-media.de/Zitieren.pdf http://www.jurawiki.de/RichtigZitieren Der Verstoß gegen die Formalien kostet viele Punkte ist aber meines Erachtens selbst nicht dafür ausschlaggebend, ob eine Hausarbeit bestanden wird oder nicht (Habe auch schon Hausarbeit gänzlich ohne Literaturverzeichnis bestanden). Wenn man durchfällt dann meistens weil die HA bzw. der Schreiberling den Korrektor fachlich nicht überzeugt hat. Ich will nicht kleinreden, dass dieses Urteil auch subjektiv ist und ein Durchfallen auch an einem engstirnigen Korrektor liegen kann, der sich bei der Bewertung ausschließlich an Schlagworten und der vorgegeben Lösung orientiert hat. Trotzdem gibt es ein paar Dinge mit denen man den Korrektor bei Laune halten kann: 1. Keine unnötigen Ausführungen Man sollte bedenken, dass der Korrektor bereits 20 dieser ausliegenden HA gelesen hat oder noch lesen wird. Er bringt damit eine gewisse Grundgenervtheit mit und wird nicht mehr lesen wollen als unbedingt notwendig. Selbstverständliches (meinetwegen, dass ein blaues Auge eine körperliche Misshandlung darstellt) sollte nicht in epischer Breite ausgetrampelt werden. Man sollte sich somit kurz fassen, z.B.: A könnte sich der Körperverletzung im Sinne von § 223 StGB strafbar gemacht haben, da er den O durch den Schlag ins Gesicht eine körperliche Misshandlung in Form eines blauen Auges zugefügt hat. Voraussetzung hierfür wäre allerdings, dass er zumindest mit subjektivem Vorsatz gehandelt hat. Dies ist hier jedoch fraglich, da A .... Natürlich hätte man auch schreiben können. A könnte sich der Körperverletzung im Sinne von § 223 StGB strafbar gemacht haben, da er dem O mit der Faust ins Gesicht schlug und dieser hierdurch ein blaues Auge davon getragen hat. Voraussetzung hierfür wäre zunächst im Sinne von § 223 StGB, dass der A den O körperlich misshandelt hat. Unter einer körperlichen Misshandlung versteht man jede üble und unangemessene Behandlung, durch die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit mehr als nur unerheblich beeinträchtigt wird (Fußnote). Hierzu gehört beispielsweise auch das Abschneiden der Haare(Fußnote). Hier hat der O ein blaues Auge- sprich ein Hämatom- erlitten. Ein solches stellt einen pathologischen Zustand dar, da... (Fußnote) und ist damit als Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit zu werten. Eine körperliche Misshandlung liegt damit vor. Desweiteren müsste der A mit zumindest bedingten Vorsatz gehandelt haben. Unter Vorsatz versteht man.... Die erste Variante ist juristisch gesehen nicht richtiger als die zweite Variante. Trotzdem macht man sich bei der zweiten Variante beim Korrektor nicht gerade beliebt. Er wird sich vielmehr schon jetzt denken, dass der Prüfling unfähig war die eigentlichen (spannenden) Probleme der HA zu erkennen, da er offensichtlich keine Schwerpunkte setzt. Punkte zu bekommen wird von jetzt ab schwierig sein... 2. HA selbst formulieren Der Korrektor freut sich nicht auf Sammelsurium von zusammengestückelten Textpassagen aus Schönke/ Schröder, Roxin und Wessels. Soweit es sich nicht um gängige Definitionen handelt, sollte man Meinungen und andere Dinge in eigene Worte fassen. Immerhin beweist man erst dadurch, dass man in der Lage ist etwas möglichst simpel und in eigenen Worten auszudrücken, dass man die Angelegenheit auch verstanden hat. 3. Hausarbeit leicht verständlich formulieren Man sollte bedenken, dass man hier nicht an einem Gothe-Schillerpreis-Wettbewerb teilnimmt. Der Korrektor sollte die Arbeit entspannt und leicht lesen können (wie beispielsweise Brox Allg. Teil BGB). Eine ausufernde Verwendung von nichtjuristischen Fremdworten sollte meines Erachtens vermieden werden. Trotzdem sollte man den Korrektor durch die Verwendung der gängigen Schlagworte (z.B. error in persona) daran erinnern, dass hier und dort ein Häkchen zu setzten ist. Soviel zu meinen Tipps Also dann liebe Grüße Siobhan |
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| AW: Studienarbeit Hilfe dringend!!! Siobhan hat dir ja schon einige sehr praktische Tipps gegeben. Für die Korrektur würde ich mir einen Kommilitonen höheren Semesters suchen oder einen Juristen im Bekantenkreis befragen. Es gibt viele "Volljuristen" die sich gerne die Zeit nehmen eine solche Arbeit zu redigieren um junge "Kollegen" zu unterstützen Freundliches Nachfragen hilft |
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