Dies ist eine Diskussion zu strafrecht - betrug/diebstahl innerhalb des Forums Allgemeines Forum für Jurastudenten
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| folgender fall: T arbeitet als Parkwächter bei P, der in der Kölner Innenstadt ein öffentliches Parkhaus mit einer im Erdgeschoss befindlichen Auto-Waschanlage betreibt. T hat einen Hang zur Großspurigkeit und möchte seine in Düsseldorf wohnende Freundin F mit der Einladung zu einer Spritztour in einem teuren Sportwagen überraschen. Als er eines Vormittags sieht, dass die O mit ihrem Porsche-Carrera in das Parkhaus des P einfährt, kommt ihm eine Idee, wie er sich den Wagen der O problemlos für einen Tag ausleihen kann. Er geht zu O, stellt sich als Mitarbeiter des P vor und sagt wahrheitswidrig: Sie haben als hundertste Besucherin des Parkhauses eine kostenlose Wagenreinigung gewonnen. Überlassen Sie mir den Porsche. Ich werde ihn in unserer Waschanlage reinigen und Sie können ihren Wagen heute Abend an der Ausfahrt des Parkhauses abholen. O ist hocherfreut über den vermeintlichen Gewinn, gibt dem T die Autoschlüssel und bedankt sich: Dann bis heute Abend. Als T in den Wagen steigt und sich gerade anschnallen will, entdeckt er zwischen den Vordersitzen ein vergoldetes Zigarettenetui. Das Etui hatte Y, eine Freundin der O, am Vortage dort verloren, was weder O noch Y in der Zwischenzeit aufgefallen war. T sieht sich das Etui an und überlegt, ob er es der F schenken soll. Da er aber nicht sicher ist, ob es seiner nicht rauchenden Freundin überhaupt gefällt, beschließt er, sich gegenüber F als Erbe des Etuis auszugeben und sie zu fragen, ob sie das Erbstück haben möchte. Sollte F kein Interesse zeigen, will T das Etui auf der Rückfahrt wieder dort hinlegen, wo er es gefunden hat. T steckt das Etui in seine Jackentasche, fährt mit dem Porsche aus dem Parkhaus und macht sich auf den Weg nach Düsseldorf. Dort trifft er die F nicht an. Enttäuscht fährt er zurück in das Parkhaus des P, steckt das Zigaretten-Etui wieder zwischen die Vordersitze und stellt den Porsche wie von Anfang an geplant an der Ausfahrt des Parkhauses ab. Den Wagenschlüssel gibt er dem Kassierer, damit die O sich am Abend ihr Fahrzeug abholen kann. Strafbarkeit des T ? Ggf. erforderliche Strafanträge sind gestellt. hab zuerst betrug geprüft und wegen erschleichung einer gewahrsamslockerung abgelehnt. jetzt blcik ich nich mehr weiter durch. ist es ein diebstahl oder nur versuchter diebstahl??? bitte um lösungsansätze danke im voraus |
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