Dies ist eine Diskussion zu Strafrecht AT innerhalb des Forums Allgemeines Forum für Jurastudenten
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| Strafrecht AT Folgenden Fall bearbeite ich als Hausarbeit. K weiß, A isst jeden Morgen zwei Nutella-Brötchen zum Frühstück, wohingegen die C stets ein Mett-Brötchen und zwei Physalis zu sich nimmt. K besorgt sich deshalb ein tödlich wirkendes Gift und gibt am Tage vor der Rückkehr seines Bruders, auf dessen Haus er derzeit aufpasst in dessen Nutella-Glas. Als er am nächsten Tag die Villa aufsucht, um den Erfolg seines Tuns begutachten zu können, trifft er im Vestibül zunächst auf C, die sich vor Krämpfen windet. Er nimmt an, dass neben A diesmal ausnahmsweise wohl auch C von der Nutella gegessen habe. Entsetzt stürzt er daraufhin zum Telefon, um den Notarzt herbeizurufen, da er auf keinen Fall will, dass C stirbt. Dabei nimmt er nolens volens in Kauf, dass der Arzt auch versuchen wird, den nach Ks Auffassung ebenfalls vergifteten A zu retten. Just als er feststellt, dass das Telefon nicht funktioniert, klärt C den K darüber auf, dass das auf dem Rückflug servierte Carpaccio von Wildlachs mit der Tomaten-Basilikum-Vinaigrette wohl irgendwie schlecht gewesen sein müsse. Erst in diesem Augenblick stellt K fest, dass die Nutella weder von A noch von C angerührt worden ist. Er vernichtet daraufhin die vergiftete Nutella und sieht von der weiteren Verfolgung seines Planes ab. Geprüft werden soll die Strafbarkeit des K. Ich würde nun die Strafbarkeit wegen versuchten Mordes an A prüfen und bajahen und einen Rücktritt vom versuch nach der Schuld prüfen und verneinen. Allerdings hat er auch die C in Gefahr gebracht ist das irgendwie im Rahmen der Hausarbeit anzusprechen? |
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| AW: Strafrecht AT so easy würde ich das nicht beantworten. kein leichter Fall im übrigen. Der Rücktritt muss aus autonomen Gründen erfolgen. Dass C hier aus Sicht des K zu sterben scheint und er dies nicht will ist für mich ein heteronomer Grund. Es ist hier nicht freiwillig. Aber das ist sicher etwas umstritten und gehört in der Arbeit genauer ausgeführt. Problematisch ist auch, dass K nicht zurücktritt, sondern dies nur versucht. Evtl. kommt hier der Streit zwischen Optimallösung und Vollendungsverhinderungslösung in Betracht. |
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