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staatliche pflichtfachprüfung zuerst schreiben?

Dies ist eine Diskussion zu staatliche pflichtfachprüfung zuerst schreiben? innerhalb des Forums Allgemeines Forum für Jurastudenten

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Alt 13.08.2011, 16:53
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staatliche pflichtfachprüfung zuerst schreiben?

ist es empfehlenswert, die staatliche pflichtfachprüfung vor dem schwerpunkt zu machen und was muss man dabei beachten? der freiversuch wäre dann schon nach dem 6. semester statt nach dem 7.
mal angenommen jemand hat die zwischenprüfung noch nicht bestanden und muss mit einer verlängerung der frist noch 3 klausuren im kommenden 5. semester schreiben, um sie bestehen zu können, dann kommt dieser jemand vorne und hinten mit dem bafög nicht hin, wenn man erst ein jahr später mit dem schwerpunkt anfängt und dann erst die staatl. pflichtfachprüfung, also muss dieser jemand die staatl. pflichtfachprüfung zuerst machen.
wie soll diese person sich das vorstellen? im 5. semester jetzt schon parallel zu den zwischenprüfungsklausuren zum repetitorium und dann nach dem 6. semester den freiversuch, nach dem 7. noch mal schreiben, wenn nötig und dann den schwerpunkt 2 semester, so dass der jemand in 8-9 semestern fertig wäre? ist der stoff der staatl. pflichtfachprüfung quasi nur das was man schon im grundstudium gelernt hat oder kommt da auch prozessuales wissen hinzu, das man ja eigentlich erst ab dem 5. semester lernt?
ist das schaffbar, hat das schon mal jemand hier gemacht und was muss dieser jemand dabei beachten?
ab wann sollte man sein studium eigentlich abbrechen, wenn man merkt, es nicht mehr alles schaffen zu können?
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Alt 13.08.2011, 17:12
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AW: staatliche pflichtfachprüfung zuerst schreiben?

Wenn man ewig an der Zwischenprüfung hängen bleibt, ist das die denkbar schlechtes Voraussetzung ins Examen gehen zu wollen. Was hindert diesen Jemand daran, erstmal seine Veranstaltungen zu besuchen und den Schwerpunkt anzufangen und nebenher eben dann noch ein Rep. zu machen? Dann lässt man den Freischuss eben weg. Wenn mans (noch) nicht so drauf hat- was die Zwischenprüfungsergebnisse belegen- dann sollte man nicht noch unbedingt den Freischuss machen. Da wird man dann aller Voraussicht nach eh durchrasseln und man hat nix gekonnt.
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  #3 (permalink)  
Alt 13.08.2011, 18:21
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AW: staatliche pflichtfachprüfung zuerst schreiben?

Freiversuch weglassen ist eine gute Idee. Danke.
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  #4 (permalink)  
Alt 13.08.2011, 23:41
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AW: staatliche pflichtfachprüfung zuerst schreiben?

In meinen Augen hat es nur einen Vorteil, die staatliche Prüfung vor dem Schwerpunkt zu machen: Man ist noch "näher dran" am Pflichtfachstoff aus dem Grundstudium. Man "belastet" sich also nicht mit zusätzlichem Schwerpunktwissen.

So, jetzt mal zu den Nachteilen: Erstens hatte man weniger Zeit, den Stoff zu erlernen und vor allem ein Verständnis für das Rechtssystem insgesamt zu entwickeln. Die 2-3 Semester, die man im Schwerpunkt mehr braucht, schaden da jedenfalls nicht. Zweitens hat man je nach Schwerpunkt auch Synergieeffekte. Wer im Schwerpunkt Handels-und Gesellschaftsrecht hat, der hat zwei Nebengebiete weniger zu lernen fürs Examen.

Die Zeitersparnis ist auch kein wirklicher Vorteil, denn ob man den Schwerpunkt jetzt vorher oder nachher macht, kriegt man das Examen auch nicht früher. Es sei denn man trickst so komisch rum, dass man einen Teil des Schwerpunkts vor der mündlichen Prüfung macht oder sowas, dann spart man vielleicht ein Semester.
Und nur für den Freischuss? Ich hab da noch nie was von gehalten. Imho sollte man sich anmelden, wenn man so weit ist, nicht wenn das 8. Semester vorbei ist.
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