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Schwerpunktprüfung zum 2.mal durchgefallen

Dies ist eine Diskussion zu Schwerpunktprüfung zum 2.mal durchgefallen innerhalb des Forums Allgemeines Forum für Jurastudenten

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  #1 (permalink)  
Alt 22.05.2009, 16:36
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Schwerpunktprüfung zum 2.mal durchgefallen

Hallo alle zusammen,

angenommen jemand fällt zum zweiten mal durch die universitäre Schwerpunktprüfung. Für den staatlichen Teil hätte derjenige aber noch alle Versuche.

Was könnte diese Person jetzt noch machen, um weiterhin das Jurastudium zu beenden???

- andere Uni ??? Gibt es Unis, wo man trotzdem nochmal in die Prüfung
darf??? -> ggf auch Privat-Uni???

- Ausland zB Österreich od Schweiz ???

- Klagen ???

- andere Ideen ???


Es ist depremierent mit ende 20 nur mit Abitur und Führerschein darzustehen...

Vielen Dank im vorraus.

Gruß
AbiundFS

PS: Fall ich in den falschen Bereich geposted habe bitte verschieben.
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  #2 (permalink)  
Alt 22.05.2009, 19:59
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AW: Schwerpunktprüfung zum 2.mal durchgefallen

Hi,

was sagt denn die jeweilige Schwerpunktbereichsordnung?
Normalerweise sollten hier Regelungen hinsichtlich der Anzahl der Versuche, des Widerspruchverfahrens und die Einsichtnahme in die Prüfungsleistungen usw. getroffen worden sein.
Ich vermute, dass die Widerspruchsfrist 1 Jahr beträgt, da mit dem Bescheid, dass man ein weiteres Mal durch die Schwerpunktbereichsprüfung gefallen ist wahrscheinlich keine Rechtsmittelbelehrung begelegt wird.


Zitat:
Was könnte diese Person jetzt noch machen, um weiterhin das Jurastudium zu beenden???
...hmm ich denke das wird schwierig. Ich würde eventuell versuchen herauszufinden, ob es nicht eine Gnadenversuchsregelung gibt und wie locker sie gehandhabt wird.

Vielleicht hätte man in einem Bundesland in dem es noch keine Schwerpunktbereichsprüfung gibt den Prüfungsanspruch noch nicht verloren. Allerdings vermute ich, dass es die Schwerpunktbereichprüfung mittlerweile überall gibt.

Vielleicht werden die Scheine aus dem Jurastudium auch an den FHs für die Wirtschaftsjuristen akzeptiert.

Eigentlich kann ich nur raten, auch mal bei der Fachschaft vorbei zu gehen. Dort wird es noch den ein oder anderen Tipp geben.

Zitat:
Es ist depremierent mit ende 20 nur mit Abitur und Führerschein darzustehen...
Ach, vielleicht ist es auch Glück im Unglück. Zwei Bekannte von mir sind auch am 1. Examen gescheitert und haben dann jeweils umgesattelt. Mitterlerweile haben sie tolle Jobs und ein besseres Gehalt als der durchschnittliche Junganwalt.

Also dann liebe Grüße
Siobhan
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  #3 (permalink)  
Alt 22.05.2009, 20:10
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AW: Schwerpunktprüfung zum 2.mal durchgefallen

Wäre es nicht möglich, erst einmal den staatlichen Teil zu bestehen und danach einen dritten Versuch des universitären Teils zu verlangen?

Dann hätte man auf jeden Fall gute Gründe.
__________________
Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
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  #4 (permalink)  
Alt 22.05.2009, 20:23
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AW: Schwerpunktprüfung zum 2.mal durchgefallen

Nach der Gießener Schwerpunktbereichsordnung ginge das, wenn ich es richtig lese z.B. nicht. Wenn man sich nicht im Bereich des Freischusses bewegt, gibt es nach der Verordnung nur einen Wiederholungsversuch.

Also dann liebe Grüße
Siobhan
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