Dies ist eine Diskussion zu richtlinienkonforme Auslegung innerhalb des Forums Allgemeines Forum für Jurastudenten
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| richtlinienkonforme Auslegung Hallo, was ist bei einer Fallbearbeitung (bürgerliches Recht) zu beachten, wenn man die Richtlinienkonforme Auslegung einbringen soll? Muss man dann nur den Unterschied zum nationalen Recht deutlich machen und dann nach der EU Richtlinie weiter Prüfen? Danke! |
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| AW: richtlinienkonforme Auslegung also im prinzip funktioniert das ganze wie die verfassungskonforme auslegung: man macht deutlich, dass das betreffende gesetz zunächst gegen die richtlinie verstößt. dann versucht man es zb durch eine einschränkende auslegung "funktionsfähig" mit der richtlinie zu machen. ist das gesetz dann vereinbar mit der richtlinie prüfst du wie gehabt weiter. ist es nicht vereinbar, so ist an dieser stelle schluss ![]() meistens steht die betreffende richtlinie im bearbeitervermerk, kommt ja sonst keiner drauf, welche richtlinien es da überhaupt gibt |
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| AW: richtlinienkonforme Auslegung Danke für die Antwort. Ich vermute, dass in der Klausur die Richtlinie anwendbar sein wird aber was würde ich denn als "Schlusssatz" schreiben, wenn die Richtlinie nicht vereinbar ist? z.B. " Da das nationale Recht nicht mit der Richtlinie vereinbar ist, würde § X BGB gegen die Richtlinie verstoßen. Somit scheiden die Ansprüche des Gläubigers aus." ? Und kann man vielleicht schon grob sagen, welche Richtlinie bei Schadensersatz, Sachmängeln in Verbindung mit Kaufverträgen drankommen könnten? Danke! |
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| AW: richtlinienkonforme Auslegung |
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