Dies ist eine Diskussion zu pflichtwidriges Vorverhalten erforderlich bei Ingerenz? innerhalb des Forums Allgemeines Forum für Jurastudenten
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| pflichtwidriges Vorverhalten erforderlich bei Ingerenz? Also der Manager M fährt Schlitten. Anstatt den normalen Weg zu wählen, nimmt er einen aufgrund von Lawinengefahr gesperrten Weg und löst daraufhin eine Lawine aus, die den Wanderer W begräbt. Die Lawine hätte sich auch bei Benutzung des normalen Weges gelöst. M wählt die Nummer der Bergwacht um W zu retten, legt dann aber doch wieder auf, aus Angst seine illegale Schlittenfahrt (Schlitten geklaut) könnte entdeckt werden. M erkennt, dass W in dieser menschenleeren Gegend sterben könnte, nimmt dies aber billigend in Kauf und fährt davon. W wurde 30 Minuten später von einem vorbeifahrenden Skifahrer gerettet. W wurde das Bein amputiert und er war stark unterkühlt. Hätte M dem W sofort geholfen, wäre dieser ohne Verletzungen davongekommen. Das Fahrlässigkeitsdelikt scheitert am Pflichtwidrigkeitszusammenhang? Aber auch die Ingerenz? Habe eine versuchte Tötung und eine vollendete schwere und gefährliche Körperverletzung durch Unterlassen geprüft. Wäre echt lieb, wenn ihr mit mir über eine vernünftige Lösung diskutiert. Bin echt am verzweifeln:-) Danke! Beitrag bearbeiten/löschen |
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| AW: pflichtwidriges Vorverhalten erforderlich bei Ingerenz? Also, ich müsste mich zwar genauer mit dem Fall beschäftigen, aber ich würde schon sagen, dass es auch an der INgerenz scheitert. Wichtig ist an dem Punkt die verschiedenen Meinungsstreits zu präsentieren und zu diskutieren. Auf jeden Fall würde ich zusätzlich noch die unterlassene Hilfeleistugn nach § 323c StGB prüfen. MFG |
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