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Patronatserklärung oder Bürgschaft?

Dies ist eine Diskussion zu Patronatserklärung oder Bürgschaft? innerhalb des Forums Allgemeines Forum für Jurastudenten

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Alt 22.04.2010, 10:01
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Patronatserklärung oder Bürgschaft?

Hallo Leute,

in den Büchern ließt man immer, der Unterschied zwischen Patronatserklärung und Bürgschaft sei, dass eine Bürgschaft einen eigenen (primärrechtlichen) Anspruch des Gläubigers gegen den Bürgen auf Geldleistung gewährt (wenn die Voraussetzungen der §§ 765 ff. BGB erfüllt sind), wohingegen eine (harte) Patronatserklärung keinen primärrechtlichen Geldleistungsanspruch gegen den Sicherungsgeber (meist Mutterkonzern) gewährt. Dieser ergebe sich nur sekundärrechtlich (Schadensersatz), wenn der Patron seiner Verpflichtung aus der Patronatserklärung nicht nachkomme.

Das ist dogmatisch einleuchtend. Aber wie erklärt man einem Laien den praktischen Unterschied? Besteht praktisch überhaupt ein Unterschied, ob ich meinen Geldleistungsanspruch primärrechtlich aber subsidiär zur Inanspruchnahme des Hauptschuldners über § 765 BGB oder sekundärrechtlich in Form des Schadensersatzes (§§ 280 I, 249, 250 BGB) geltend mache?

Danke für jede Antwort!
__________________
Wenn ich Mist geschrieben haben sollte, freue ich mich natürlich über jeden Hinweis
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  #2 (permalink)  
Alt 28.05.2010, 23:23
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AW: Patronatserklärung oder Bürgschaft?

einfach ausgedrückt würde ich einem Laien sagen, dass die Bürgschaft schlicht "primär" greift und die Patronatserkärung "über den Umweg" des Schadensersatzes greift.

Wieso sollte ein Laie den Unterschied wissen wollen? :-)
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