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Notwehrexzess auch beim Notstand?

Dies ist eine Diskussion zu Notwehrexzess auch beim Notstand? innerhalb des Forums Allgemeines Forum für Jurastudenten

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  #1 (permalink)  
Alt 28.04.2009, 19:51
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Notwehrexzess auch beim Notstand?

Hallo!

Kann ich den Notwehrexzess gem. § 33 auch nach der Verwendung des § 34 usw. anwenden?


Gruß
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  #2 (permalink)  
Alt 22.05.2009, 23:33
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AW: Notwehrexzess auch beim Notstand?

Nö. Deswegen steht er direkt hinter der Notwehr und spricht auch nur von "Notwehr"überschreitung.
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