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Nichterscheinen zur mündlichen Prüfung, Konsequenzen?

Dies ist eine Diskussion zu Nichterscheinen zur mündlichen Prüfung, Konsequenzen? innerhalb des Forums Allgemeines Forum für Jurastudenten

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  #1 (permalink)  
Alt 27.06.2010, 21:43
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Nichterscheinen zur mündlichen Prüfung, Konsequenzen?

Hallo!

Ich spiele mit dem Gedanken, im Herbst in Hessen 1. Stex zu schreiben. Da ich nicht sicher bin, ob ich bis zum Stichtag der Klausuen in der "Form" bin, die ich benötige, um die Ergebnisse einzufahren, die ich beabsichige einzufahren, überlege ich, ob es möglich wäre, sich einfach anzumelden. Die Drucksituation würde mir die noch knapp 3 Monate helfen, richtig zu "ackern". Und nun zu meiner Frage.

Angenommen ich schreibe das Examen, und angenommen ich bekomme im schriftlichen nur 4-6 Punkte, was mir eindeutig zu wenig wäre. Könnte ich dann einfach der mündlichen Prüfung fernbleiben, damit durchfallen (habe den § des JAG nicht im kopf) und dann im darauf folgenden Februar nochmal schreiben?

Und wenn ja, hätte dieses Verhalten negative Konsequenzen wie einen negativen Vermerk (welche Bedeutung ein solcher überhaupt hätte, außer auf die mündl. Prüfung, sei dahingestellt)?


Über eine schnelle Antwort würde ich mich freuen...

MG Mercutio
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  #2 (permalink)  
Alt 27.06.2010, 23:27
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AW: Nichterscheinen zur mündlichen Prüfung, Konsequenzen?

Hi,

Zu meiner Zeit (das war noch vor der Einführung der universitären Schwerpunktbereichsprüfung) gab es nicht wenige, die mit diesem Gedanken gespielt haben. Die Idee ist damit nicht neu.
Allerdings, kenne ich auch einige Leute, die mit dieser Taktik ziemlich böse auf die Nase gefallen sind und nun kein jurisisches Examen vorweisen können.

Ob du es dennoch so halten möchtest, ist und bleibt natürlich deine Entscheidung.


Einen direkten Aktenvermerk wird es hierfür sicherlich nicht geben (Eine Personalakte wird ohnehin erst mit Antritt des Referendariats angelegt). Wenn ich mich nicht irre, sollte sich dieser Umstand aber aus deiner Prüfungsakte ganz von selbst ergeben. Was in der Regel aber keinen Einfluss auf die mündliche Prüfung im zweiten -und somit letzten- Versuch nehmen sollen dürfte.

Die für dich einschlägigen Normen: § 15 III Nr 3 und § 20 JAG
und ein der Link zu der aktuellen Fassung des JAG:

http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/...l=0#focuspoint

Also dann liebe Grüße
Siobhan
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  #3 (permalink)  
Alt 28.06.2010, 07:19
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AW: Nichterscheinen zur mündlichen Prüfung, Konsequenzen?

Erst einmal Danke für diese sehr hilfreiche Antwort. Mit "Auf-Die-Nase-Fallen" meintest du sicher, dass diese Personen dann ihren zweiten - und letzten - Versuch nicht bestanden haben, oder irre ich mich? Diese Gefahr sehe ich bei mir nicht, aber natürlich, möglich ist alles :-).

Nochmal Danke, ich denke, ich werde es genau so halten und ggfs. den mündlichen Termin verstreichen lassen ;-) .

MFG Mercutio
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  #4 (permalink)  
Alt 28.06.2010, 11:51
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AW: Nichterscheinen zur mündlichen Prüfung, Konsequenzen?

Zitat:
Mit "Auf-Die-Nase-Fallen" meintest du sicher, dass diese Personen dann ihren zweiten - und letzten - Versuch nicht bestanden haben, oder irre ich mich?
Ja, so meinte ich das. Natürlich ist es möglich im zweiten Durchlauf anders abzuschneiden (besser oder schlechter).
Habe auch zahlreiche Freunde und Bekannte, die beim ersten Mal durchgefallen sind und beim zweiten mal mit 8 Punkten aus dem Examen rausgekommen sind.

Was spricht denn gegen die Option sich erst dann zum Examen anzumelden, wenn man soweit ist?

Also dann liebe Grüße
Siobhan
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  #5 (permalink)  
Alt 28.06.2010, 16:43
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AW: Nichterscheinen zur mündlichen Prüfung, Konsequenzen?

Hallo nochmal

Grundsätzlich spricht überhaupt nichts gegen die von dir aufgezeigte und wohl üblichere Vorgehensweise.

Es hat bei mir mehr mit Motivation und auch Druck zu tun. Wenn ich jetzt sage, ich schreibe im Februar und bereite mich darauf vor, lasse ich zunächst erst mal wieder die Zügel locker. Wenn ich mich dagegen jetzt für September anmelde, arbeite ich hart und konsequent für September, denn, auch ein gutes Abschneiden ist durchaus denkbar. Nur, falls es mir dann nicht reichen sollte, hätte ich zumindest bereits 3 Monate harte Lernarbeit hinter mir und durch den Druck, nur noch einmal schreiben zu dürfen, könnte ich auch die nächsten Monate wieder sehr hart arbeiten. Das klingt vllt für manche nur schwer nachvollziehbar, aber bei mir mangelt es vor allem an Disziplin.

Und die besten Leistungen bringe ich dann, wenn der Druck maximal ist. Und wenn ich diesen Maximaldruck nicht per se durch Autosuggestion erzeugen kann, muss ich den Druck evtl. durch Gestaltung der äußeren Umstände de facto entstehen lassen. :-)

So lief es auch bei mir im Schwerpunkt. Ich habe mich direkt angemeldet, so dass jede Klausur direkt zählte, ohne die Möglichkeit, 2 Klausuren aus der Zeit vor der Anmeldung mitzunehmen. Und am Ende hatte ich einen Notenschnitt von 15,8 Punkten. :-)

Das ist alles reine Psychologie :-D

MFG mercutio
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