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Klausuraufgabe

Dies ist eine Diskussion zu Klausuraufgabe innerhalb des Forums Allgemeines Forum für Jurastudenten

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  #1 (permalink)  
Alt 17.04.2009, 12:54
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Klausuraufgabe

Hallo Jurafreunde,
dies ist mein erster Beitrag im Forum hier , und gleich mal eine ausführliche Frage
Also ich muss am Montag meine Klausur 12/2 1 nachschreiben und gehe ganze stark danach aus , dass dieser Fall hier drankommen wird, da er alles beinhaltet was wir durchgenommen haben.
Wenn mir jemand eine "Komplettlösung" im Gutachterstil hier hereinschreiben könnte wäre ich super dankbar.

Also jetzt schonmal vielen Dank

Michi

Hier der Fall:


Egon(E) hat der Lederfabrik Fell(F) Leder gestohlen und dem Schuster S deutlich unter dem eigentlichen Wert verkauft. S macht daraus durch eine aufwendige Verarbeitungen wertvolle Maßschuhe, die sein Kunde H bestellt hat. Nach der letzen Anprobe behält sie H gleich an. Als er bei der Bezahlung anmerkt dass die Schuhe äußerst preiswert sind, macht S eine Andeutung , bei dem H der Verdacht aufkommt, S habe das Leder durch Helerei erworben. H macht sich in den nächsten Tagen Sorge, ob er die Schuhe nicht dem S zurückbringen solle. Da tritt F an ihn heran und fordert die Herausgabe der Schuhe, da ihm das Leder gestohlen worden sei. H ist zur Herausgabe bereit wenn F ihm wenigstens die Kosten für die Schusterarbeit ersetzte, damit er, H , nicht den ganzen Schaden habe. F ist nicht bereit, auf den Wunsch des H einzugehen. Daraufhin gibt ihm H die Schuhe heraus. Nach Tagen kommen H Zweilfel , ob er die Schuhe zurecht dem F herausgegeben habe.

1) Kann H die Schuhe von F wieder zurückfordern? Begründen Sie ihr Ergebnis.

2)Prüfen sie Ansprüche , die F gegenüber E und S geltend machen könnte.
Vorschriften des Strafrechts sind nicht zu beachten ( Nur Zivilrecht )
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  #2 (permalink)  
Alt 17.04.2009, 13:33
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AW: Klausuraufgabe

Zitat:
Zitat von Coooyah
Wenn mir jemand eine "Komplettlösung" im Gutachterstil hier hereinschreiben könnte wäre ich super dankbar.
Aber sonst ist noch alles klar?

Unfassbar!
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  #3 (permalink)  
Alt 17.04.2009, 14:16
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AW: Klausuraufgabe

Klar ist es unverschämt, aber mich würde die Komplettlösung in Gutachtenstil trotzdem interessieren.

@Cooyah

Wie kommen Sie darauf, dass sich hier jemand findet, der Ihnen eine nicht unerheblich umfangreiche Klausur abnimmt?
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  #4 (permalink)  
Alt 17.04.2009, 16:14
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AW: Klausuraufgabe

Es war eine Frage , bzw. eine Bitte und keine Forderung.
Man kann doch mal fragen oder? Vielleicht hat ja jemand Lust dass zu machen, wenn nicht dann nicht.
Deswegen finde ich solche Antworten wie von Humungus sinnlos.

Und zum "Klausur-Abnehmen": Ich weiss natürlich nicht ob genau die Frage drankommt, aber halt über dieses Thema, und da haben wir noch nicht viele Übungen gemacht. Deswegen würde so eine Lösung sicherlich weiterhelfen. Ich habs ja außerdem schon selbst probiert aber bin mir nicht sicher ob es stimmt.

Grüße Michi
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  #5 (permalink)  
Alt 17.04.2009, 16:24
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AW: Klausuraufgabe

Zitat:
Zitat von Coooyah
Deswegen finde ich solche Antworten wie von Humungus sinnlos.
Das war keine Antwort, sondern eine Meinungsäußerung.

Zitat:
Zitat von Coooyah
Ich habs ja außerdem schon selbst probiert aber bin mir nicht sicher ob es stimmt.
Üblich ist, dass der Fragesteller seine Ansätze hier hineinschreibt, und dann wird von dort aus diskutiert.
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  #6 (permalink)  
Alt 14.05.2009, 15:22
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AW: Klausuraufgabe

Bezüglich der Schuhe kannst du dies mit Nein beantworten, denn hier geht es um die Vermischung und Verarbeitung von dem Leder. Hierzu solltest du dir mal die §§ 946 ff. BGB durchlesen, denn diese geben dir darauf schon die Antwort ;-)

Ich könnte dir natürlich eine genaue Antwort zu beiden Aufgaben niederschreiben, aber das ist wohl kaum der Sinn, außerdem bin ich Azubi zur Justizfachangestellten und habe das im 2ten Lehrjahr durchgenommen mit Gesetzen usw.

Eigentlich solltest du von selber die Antwort finden und wenn nicht, dann setz dich auf den Hintern und lerne!
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