Dies ist eine Diskussion zu Klausuraufgabe innerhalb des Forums Allgemeines Forum für Jurastudenten
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| Klausuraufgabe Hallo Jurafreunde, dies ist mein erster Beitrag im Forum hier , und gleich mal eine ausführliche Frage ![]() Also ich muss am Montag meine Klausur 12/2 1 nachschreiben und gehe ganze stark danach aus , dass dieser Fall hier drankommen wird, da er alles beinhaltet was wir durchgenommen haben. Wenn mir jemand eine "Komplettlösung" im Gutachterstil hier hereinschreiben könnte wäre ich super dankbar. Also jetzt schonmal vielen Dank Michi ![]() Hier der Fall: Egon(E) hat der Lederfabrik Fell(F) Leder gestohlen und dem Schuster S deutlich unter dem eigentlichen Wert verkauft. S macht daraus durch eine aufwendige Verarbeitungen wertvolle Maßschuhe, die sein Kunde H bestellt hat. Nach der letzen Anprobe behält sie H gleich an. Als er bei der Bezahlung anmerkt dass die Schuhe äußerst preiswert sind, macht S eine Andeutung , bei dem H der Verdacht aufkommt, S habe das Leder durch Helerei erworben. H macht sich in den nächsten Tagen Sorge, ob er die Schuhe nicht dem S zurückbringen solle. Da tritt F an ihn heran und fordert die Herausgabe der Schuhe, da ihm das Leder gestohlen worden sei. H ist zur Herausgabe bereit wenn F ihm wenigstens die Kosten für die Schusterarbeit ersetzte, damit er, H , nicht den ganzen Schaden habe. F ist nicht bereit, auf den Wunsch des H einzugehen. Daraufhin gibt ihm H die Schuhe heraus. Nach Tagen kommen H Zweilfel , ob er die Schuhe zurecht dem F herausgegeben habe. 1) Kann H die Schuhe von F wieder zurückfordern? Begründen Sie ihr Ergebnis. 2)Prüfen sie Ansprüche , die F gegenüber E und S geltend machen könnte. Vorschriften des Strafrechts sind nicht zu beachten ( Nur Zivilrecht ) |
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| AW: Klausuraufgabe Zitat:
Unfassbar!
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Klausuraufgabe Klar ist es unverschämt, aber mich würde die Komplettlösung in Gutachtenstil trotzdem interessieren. @Cooyah Wie kommen Sie darauf, dass sich hier jemand findet, der Ihnen eine nicht unerheblich umfangreiche Klausur abnimmt? |
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| AW: Klausuraufgabe Es war eine Frage , bzw. eine Bitte und keine Forderung. Man kann doch mal fragen oder? Vielleicht hat ja jemand Lust dass zu machen, wenn nicht dann nicht. Deswegen finde ich solche Antworten wie von Humungus sinnlos. Und zum "Klausur-Abnehmen": Ich weiss natürlich nicht ob genau die Frage drankommt, aber halt über dieses Thema, und da haben wir noch nicht viele Übungen gemacht. Deswegen würde so eine Lösung sicherlich weiterhelfen. Ich habs ja außerdem schon selbst probiert aber bin mir nicht sicher ob es stimmt. Grüße Michi |
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| AW: Klausuraufgabe Zitat:
Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Klausuraufgabe Bezüglich der Schuhe kannst du dies mit Nein beantworten, denn hier geht es um die Vermischung und Verarbeitung von dem Leder. Hierzu solltest du dir mal die §§ 946 ff. BGB durchlesen, denn diese geben dir darauf schon die Antwort ;-) Ich könnte dir natürlich eine genaue Antwort zu beiden Aufgaben niederschreiben, aber das ist wohl kaum der Sinn, außerdem bin ich Azubi zur Justizfachangestellten und habe das im 2ten Lehrjahr durchgenommen mit Gesetzen usw. Eigentlich solltest du von selber die Antwort finden und wenn nicht, dann setz dich auf den Hintern und lerne! |
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