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Klageart bei innerdienstlichen Weisungen

Dies ist eine Diskussion zu Klageart bei innerdienstlichen Weisungen innerhalb des Forums Allgemeines Forum für Jurastudenten

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Alt 24.03.2009, 16:44
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Klageart bei innerdienstlichen Weisungen

Was ist denn die richtige Klageart im Verwaltungsprozessrecht wenn ein Bürger A gegen eine innerdienstliche Weisung von B an C vorgehen möchte?
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  #2 (permalink)  
Alt 24.03.2009, 21:57
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AW: Klageart bei innerdienstlichen Weisungen

der Bürger kann gegen eine innerdienstliche Weisung nicht klagen. Mangels Außenwirkung dieser Weisung ist er durch diese nämlich nicht in seinen Rechten verletzt und somit nicht klagebefugt. Er kann sich gerichtlich nur gegen die Entscheidung der angewiesenen Behörde wehren, wobei dann inzident die Rechtmäßigkeit der Weisung geprüft wird.
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