Dies ist eine Diskussion zu Kindesunterhalt innerhalb des Forums Allgemeines Forum für Jurastudenten
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| Hallo @all, wie sieht folgender fiktiver Fall aus: Kind A hat von seinem Vater keinen Unterhalt bekommen und diesen nachträglich eingeklagt. Diesem Antrag wurde entsprochen, so dass der Vater verpflichtet wurde den bis dahin ausstehenden Unterhalt sowie den laufenden Unterhalt zu zahlen. Diesem Urteil kam er nicht nach, so dass sein Gehalt gepfändet wurde. Das Kind A ist nummehr nicht mehr unterhaltspflichtig, da es sich seit ca. 8 Monaten nicht mehr in der Ausbildung befindet. Es wurde jedoch noch nicht der komplette ausstehende Unterhalt vom Vater zurückgezahlt. Nun schaltet der Vater einen Anwalt ein und fordert vom Kind die Erklärung, dass diesem kein laufender Unterhalt mehr zusteht. Dem Kind wurde eine Frist zur Erklärung gesetzt. Andernfalls würde der Vater eine Änderungsklage bewirken. Welche Schritte sollte das Kind nun veranlassen? Ist in jedem Fall das Schreiben des väterlichen Anwalts mit einem Anwalt auf der Kindesseite zu begegnen? Kann es passieren, dass das Kind ggf. Rückforderungen begleichen muss (der ausstehende Unterhalt ist noch nicht komplett beglichen)? Verzichtet das Kind mit der Erklärung, dass es nicht mehr unterhaltspflichtig ist, auch auf den noch ausstehenden Unterhalt? Es wäre super, wenn ihr mir recht zeitnah antworten könntet. Viele Grüße Jessi |
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