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Jurastudium und Computernutzung in Klausur/Examen

Dies ist eine Diskussion zu Jurastudium und Computernutzung in Klausur/Examen innerhalb des Forums Allgemeines Forum für Jurastudenten

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  #1 (permalink)  
Alt 07.09.2009, 12:47
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Question Jurastudium und Computernutzung in Klausur/Examen

Hallo,

ich habe vor, evtl. ein Jurastudium aufzunehmen. Nun beschäftigt mich eine spezielle Frage, zu der ich im Netz keine Antwort finden konnte. Ich habe irgendwo gelesen, dass für Klausuren/Examen die Studierenden keine elektronischen, sondern stets nur gedruckte Gesetzestexte nutzen dürfen und auch der Einsatz von Laptops nicht gestattet ist. Da stellt sich mir die Frage:

Werden im Jurastudium Klausuren und Examensprüfungen von den Prüflingen überhaupt auf Computern geschrieben oder sind diese am Ende gar handschriftlich zu verfassen? Ist das von der jeweiligen Uni abhängig?

Da Fallbearbeitungen z. B. in einer Klausur oder im Examen ja bisweilen als Gutachten oder ähnlich wie ein Urteil zu verfassen sind, stelle ich es mir horrible vor, wenn dafür keine Computer mit Textverarbeitungen genutzt werden dürfen und das ganze stattdessen handschriftlich auf Papier verfasst werden muss. Gerade bei komplexen Ausarbeitungen kommt es nicht selten vor, dass nachträglich ein Absatz verschoben, oder ein Satz umgebaut werden muss, was bei einer hanschriftlichen Arbeit natürlich ein Desaster wäre und so die Qualität der Arbeit massiv verschlechtern kann.
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Alt 07.09.2009, 13:01
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AW: Jurastudium und Computernutzung in Klausur/Examen

Alles per Hand.
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  #3 (permalink)  
Alt 08.09.2009, 12:21
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AW: Jurastudium und Computernutzung in Klausur/Examen

Danke für die Info. Ich kann diese Rückständigkeit irgendwie überhaupt nicht nachvollziehen - das ist alles andere als zeitgemäß.

Und du bist sicher, dass sich das nicht von Uni zu Uni unterscheidet, sondern einheitlich ist? Aus den Prüfungsordnungen geht das leider nicht hervor.
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  #4 (permalink)  
Alt 08.10.2009, 13:06
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AW: Jurastudium und Computernutzung in Klausur/Examen

Wie soll das gehen?

Oh na ich klemme mir mal eben nen UMTS Stick an und quatsch per msn etc mit einem befreundeten Anwalt und schick ihm mal die ganze Klausur?

Da wäre Betrug vorprogrammiert ...

Deine Argumente kann ich so leid es mir tut absolut nicht nachvollziehen.

Dafür macht man sich eine Gliederung und notfalls gibt es * mit Verweis auf andere Seiten.

Korrektoren haben damit keine Probleme ...

LG
PS: Und nein es ist überall so ...
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