Dies ist eine Diskussion zu Jurastudium/FHF innerhalb des Forums Allgemeines Forum für Jurastudenten
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| Jurastudium/FHF Hallo! Ich überlege nach meiner (dualen) Ausbildung beim Finanzamt / Fachhochschule für Finanzen NRW (Diplom-Finanzwirt) noch Jura zu studieren. Jetzt frage ich mich, inwieweit sich diese "Studiengänge" ähneln, bzw. wo die Unterschiede liegen! Also bisher habe ich Vorlesungen zu Themen wie: Einkommensteuer, Bilanzsteuerrecht, Umsatzsteuer, Abgabenordnung, Bewertungsrecht, internationales Steuerrecht, Erbschaftsteuer und auch (kurze -sehr kurze) Vorlesungen in den Bereichen Öffentliches Recht und Zivilrecht gehört. Also im Prinzip bestehen unsere Klausuren dann darin bestimmte Fälle zu lösen, also: Was muss der Steuerpflichtige versteuern und warum und wo steht das. Für ÖR mussten wir dann z. B. für die Grundrechtsprüfung ziemlich viele Definitionen auswendig lernen ("was ist eine Wohnung", oder "Wann ist ein Informationsrecht ungehindert" oder so was in der Art, habs nicht mehr genau im Kopf). Und das wirklich schwierige ist dann immer der "kniffelige Einzelfall". Wenn man also vor der Frage steht: fällt der geschilderte Sachverhalt wirklich unter den zu prüfenden §? Das sind dann meistens so "Randfälle" bei denen man sich einfach entscheiden muss. Versteht ihr was ich meine? Also es ist bei uns weniger schwer zu entscheiden, welche §§ geprüft werden müssen, sondern die, die wir prüfen dann entsprechend der Entscheidungen des BFHs auszulegen. Ist das im Jurastudium genau so? Oder gibts da Unterschiede? Und: Was kann man eigentlich in die Prüfungen während des Jurastudiums alles mitnehmen? Gesetzestexte, klar. Aber dürfen da Verweise auf andere §§ drin stehen? Oder kann man sogar ganze Prüfungsschematas mitnehmen? Oder kann man auch Kommentare mitnehmen? Ich weiß, meine Fragen sind sehr spezifisch, aber ich möchte mir das einfach mal etwas besser vorstellen können. Was ist eigentlich das schwere an den Klausuren? Vielen Dank schon mal Liebe Grüße! |
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| AW: Jurastudium/FHF also so direkt würde ich diese beiden bereiche nicht miteinander vergleichen. du bist ja, so entnehme ich zumindest deinen ausführungen, sofort im steuerecht eingestiegen, also praktisch ins kalte wasser ohne die basics mitzunehmen. was das jurastudium angeht ist das so: du fängst praktisch beim nullpunkt an, bei den basics du lernst welche vorgänge beim täglichen brötchenkauf vorgehen, das dieser kauf nur auf den ersten anschein einfach aussieht, sich jedoch 2 grundverschiedene vorgänge gegenüberstehen, soviel zum zivilrecht.im öffentlichen recht beginnt man meist mit den grundrechten und der grundrechtsdogmatik und der frage warum denn die polizei nicht ohne festen grund in deine bude einlaufen kann. noch viel wichtiger ist die erkenntnis die man macht, das ein gesetz sehr viel mehr ist als bloß ein paar worte, das jedes gesetz einer klaren systematik folgt die in der prüfung ziemliche probleme machen kann. man sollte viel zeit, eigeninitiative und fleiß mitbringen, ob du jura als doppelstudium betreiben solltest, ich sag mal so wenn du es willst ja aber verabschiede dich von deinem leben. es gibt zwar leute die das machen und keine probleme damit haben, aber das sind ausnahmen, ich kenne dich nicht, vo daher hilft nur deine selbsteinschätzung, auf jedenfall sind das keine menschen je höher du in den semestern bist desto mehr zeit brauchst du, denn du tauchst richtig tief in die materie ein, ich pers. studiere nur jura und bin zeitlich mehr als bedient |
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