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Höherwertiges aliud bei Leihvertrag?

Dies ist eine Diskussion zu Höherwertiges aliud bei Leihvertrag? innerhalb des Forums Allgemeines Forum für Jurastudenten

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Alt 20.08.2009, 15:51
Boardneuling
 
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Höherwertiges aliud bei Leihvertrag?

Hallo zusammen,

sitze gerade vor folgendem Problem: wie sieht die rechtliche Situation eigentlich aus, wenn folgender Fall gegeben wäre:

Angenommen, A verleiht dem B eine Geige für einen Auftritt. Diese geht während des Auftritts schuldhaft zu Lasten des B unter. Damit dies aber nicht auffällt, gibt er dem A eine andere Geige zurück, erkennt aber nicht, dass es sich dabei um eine Stradivari handelt.

Zugegeben, leicht abgefahren. Meine Überlegung ist folgende: Schadensersatz wäre auf jeden Fall für den A zu holen, da B ihm ja nicht die geliehene Sache zurückgab, sondern eine andere. Fraglich ist dann aber, ob er sich dass nicht irgendwie anrechnen lassen muss, da er nun eine viel höherwertige Sache hat als vorher? Inwiefern spielt das eine Rolle?
Ich kenn mich mit der Lieferung eines höherwertigen aliuds bei einem Kaufvertrag schon ein bisschen aus, aber leider fehlt mir jegliche Kenntnis bezüglich eines Leihvertrages.

Habt ihr vielleicht eine Idee? Danke im Voraus und einen schönen sonnigen Tag wünscht ulija...
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