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Hilfsgutachten - komplette Klausur

Dies ist eine Diskussion zu Hilfsgutachten - komplette Klausur innerhalb des Forums Allgemeines Forum für Jurastudenten

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  #1 (permalink)  
Alt 14.12.2010, 17:03
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Hilfsgutachten - komplette Klausur

Ich bin heute leider durch meine Anfänger-ÖRechts-Klausur durchgefallen.

Grund:
Ich bin bei der Prüfung (abstrakte Normenkontrolle) bereits im ersten Punkt rausgeflogen, da kein zulässiger Antragsteller vorlag. Ich habe aber im weiteren Verlauf hilfsgutachterlich weitergeprüft, sodass sich mein komplettes Gutachten quasi aus einem Hilfsgutachten besteht.

Naheliegend wäre ein Organstreitverfahren gewesen.

Frage:
Kann denn ein Rechtsgutachten tatsächlich nicht aus "einem Hilfsgutachten" bestehen? Könnte ich evtl. durch eine Remostration noch was geradebiegen?



Beste Grüße,
StaniP
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  #2 (permalink)  
Alt 19.12.2010, 13:21
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AW: Hilfsgutachten - komplette Klausur

Naja, wenn du eine abstrakte mit einer konkreten Normenkontrolle verwechselst und hierbei Hilfsgutachtlich vorgehst, kannst Du vielleicht noch mit Mühe und Not bestehen. Aber ein Organstreitverfahren (Tun- oder Unterlassen eines Organs) mit einer abstrakten Normenkontrolle (Gesetzesprüfung) zu verwechseln ist schon herb.
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  #3 (permalink)  
Alt 19.12.2010, 13:30
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AW: Hilfsgutachten - komplette Klausur

Hallo und vielen Dank für die Rückmeldung.
An sich wäre die Lösung richtig - beide Verfahren wären möglich gewesen. Meine Frage ist aber auch nicht gewesen in welchem Fall ich bestehen würde, etc. sondern welchen Anteil einer Klausur / einer Hausarbeit ein Hilfsgutachten maximal in Anspruch nehmen darf
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