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Hilfe .. paar Fragen

Dies ist eine Diskussion zu Hilfe .. paar Fragen innerhalb des Forums Allgemeines Forum für Jurastudenten

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Alt 26.10.2010, 09:31
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Hilfe .. paar Fragen

Hallo Community,

ich studiere zur Zeit in Mainz im 3. Semster Jura und hätte da paar dringende Fragen, die ich ungern privat stellen würde, wohl weil ich in diesen Sachen etwas schüchtern bin.

Also im ersten Semster hab ich ZP Strafrecht I mit 7 Punkten bestanden und Staatsrecht I und II leider nur 3 , 4 Punkte gehabt, also nicht bestanden. So ich dachte mir wird schon werden , musste besser lernen und mehr für die Uni tun. Voller Elan ging ich das 2te Semster, als ich mittem im Semster einen für 3 Monate ins Krankenhaus musste. Wäre das nicht passiert hätte ich Klausuren im Strafrecht II , Verwaltungsrecht, Europarecht und BGB AT geschrieben. Nun jetzt bin ich wie gesagt im 3 Semster und weiss überhaupt nicht wie ich das managen soll.
Deswegen paar Fragen hier

Kann ich die Klausuren Staatsrecht I , II wiederholen ?
Ist es überhaupt noch möglich alle Scheine zu machen bis zur ZP ?
Soweit ich mich korrekt erinnere sind jeweils 2 zu bestehen im Öffentlichen- , Straf- und Zivilrecht. Dieses Semster konnte ich mich jetzt für Schuldrecht I AT , Schuldrecht II, Gesetzliche Schuldverhältnisse und Strafrecht III und IV anmelden.
Glaube im Strafrecht wird das ja kein Problem da ich bereits eine Klausur bestanden hab die Frage ist wie gehe ich das am besten mit den anderen an.
Brauch ich bereis die Grundlagenscheine bis zur ZP ?
Ich hab gelesen das ich z.b. im 4ten Semster am Ende eine Abschlussklausur wiederholen könnte z.b. Staatsrecht I aber die Vorlesung offiziel gibts nur im Wintersemster, stimmt das und wie macht man das dann ?
Ich würde echt gerne weiter machen nur weiss ich halt nicht wie ich das angehen soll bzw. ob es machbar ist und tappe da etwas im Dunkeln. Wäre echt dankbar wenn mir da jemand der Ahnung hat etwas Auskunft geben könnte.



Grüsse
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Alt 27.02.2011, 09:53
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AW: Hilfe .. paar Fragen

Kannst Du Dich nicht für das Semester nachträglich beurlauben lassen oder sowas wie krankmelden...?
Immerhin: 3 Monate Krankenhaus ...
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