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HILFE! Ich weiß nicht weiter...

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Alt 14.03.2011, 13:05
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HILFE! Ich weiß nicht weiter...

Hallo ihr Lieben! Ich brauche eure Hilfe!

Ich hab einen Fall als Test zu lösen und weiß gar nicht, wie ich anfangen soll.

K möchte seiner Tochter T zum Bestehen der Ersten Juristischen Staatsprüfung ein Auto schenken. Er denkt dabei, da er aufgrund seines Vorruhestands finanziell eher eingeschränkt ist, an den Kauf eines gebrauchten Kleinwagens. Beim Besuch des VW-Händlers V bietet ihm dessen Angestellter A das Golf-Sondermodell Joker als besonders attraktiv an. Zwar handele es sich, so A, um einen Neuwagen. Dieser könne als solcher später einmal jedoch besser weiterverkauft werden als ein Gebrauchter, er bereite mehr Freude und sei wegen der Sondermodellreihe noch dazu besonders preisgünstig. Außerdem könne K den Kaufpreis, so erklärt A aus voller Überzeugung, über einen Ratenkredit einer beliebigen Bank finanzieren und die monatlichen Kredittilgungen und -zinsen vollständig steuerlich absetzen. Dieses letzte Argument des A überzeugt den K schließlich, sich für das Angebot zu entscheiden. Nachdem K bei seiner Hausbank einen Kreditvertrag (4 Jahre Laufzeit, Monatsraten á 430 €) unterschrieben hat, kauft er bei V den Golf Joker für € 19.500. Sie vereinbaren, dass die Tochter des K das Auto bei V abholen könne, sobald es durch den Hersteller geliefert worden sei.
In der Zwischenzeit hat der K seinen jährlichen Termin bei seiner Steuerberaterin. Diese klärt ihn – zutreffend – darüber auf, dass Privatleute ihre Kreditzahlungen als solche keinesfalls steuerlich absetzen können. Nur bei beruflicher Kfz-Nutzung hätte sich eine Steuerersparnis von 600 € jährlich ergeben. Empört schreibt der K daraufhin dem V, dass die monatlichen Kreditzahlungen ohne den in Aussicht gestellten Steuervorteil seine finanzielle Leistungsfähigkeit überstiegen und er sich deshalb vom Kauf- als auch Kreditvertrag lösen wolle. V erwidert, dass Auto sei bereits bestellt, weshalb K weiterhin vertraglich gebunden sei. Außerdem sei es jedermanns eigene Angelegenheit, sich über die für ihn geltende Steuerrechtslage zu informieren, zumal A – was zutrifft – gar nicht erkennen konnte, dass sich K gerade wegen der steuerlichen Information für den Kauf entschieden hat.

Ansprüche V --> K.

Ich habe dabei an einen Kaufpreiszahlungsanspruch gedacht, evtl. eine Prüfung der Anfechtung, welche aber durch einen unbeachtlichen Motivirrtum ausgeschlossen werden könnte. Erloschen könnte der Anspruch durch ein Rücktrittsrecht sein.
Ich weiß allerdings nicht, inwiefern die Störung der Geschäftsgrundlage oder sogar §§358, 359 hinzugezogen werden müssen.

Ich freue mich über eure Hilfe! DANKE SCHONMAL!

Nadja
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