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Hilfe!!!hausarebeit!!!hilfe Bitte!!!

Dies ist eine Diskussion zu Hilfe!!!hausarebeit!!!hilfe Bitte!!! innerhalb des Forums Allgemeines Forum für Jurastudenten

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  #1 (permalink)  
Alt 21.03.2007, 12:34
Boardneuling
 
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Hilfe!!!hausarebeit!!!hilfe Bitte!!!

Hi!
Schreibe gerade meine erste HA im StrafR und es läuft ganz gut bin kurz vorm ende aber nun hänge ich!!! Das Problem ist folgend: Muss Beleidigung (185 Alt.1) prüfen und ich finde keinen gescheiten aufbau!! Ich dreh am Rad!!! Muss ich immer eine Unterscheidung zwischen Werturteil und Tatsachenbehauptung machen??? wenn ja wo??? muss ich ehre definieren?? wo???

Vielen Dank schon mal für eure Beiträge

Makaveli
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  #2 (permalink)  
Alt 21.03.2007, 18:10
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AW: Hilfe!!!hausarebeit!!!hilfe Bitte!!!

1. Tatbestand
a. Objektiver Tatbestand
aa. Beleidigung: Kundgabe der eigenen Nicht- oder Missachtung:
Werturteile und unwahre Tatsachenbehauptungen gegenüber dem Opfer
bb. Kenntniserlangung des anderen von der Äußerung
b. Subjektiver Tatbestand: Vorsatz
2. Rechtswidrigkeit: Wahrnehmung berechtigter Interessen nach § 193 prüfen
3. Schuld
4. Qualifikation: Mittels einer Tätlichkeit begangene Beleidigung
5 Strafantrag: § 194

Eine Beleidigung ist der Angriff auf die Ehre eines anderen durch Kundgabe eigener
Nicht- oder Missachtung. Nach dem wohl noch herrschenden dualistischen Ehrbegriff
unterscheidet man zwischen der äußeren und der inneren Ehre. Die innere Ehre ist die
dem Menschen als Träger geistiger und sittlicher Wert zukommende Ehre, während die
äußere Ehre der aus diesem Wert entspringende Achtungsanspruch in der
Rechtsgemeinschaft ist. § 185 schützt vor allem die innere, § 186 die äußere Ehre. Ein
Angriff auf die Ehre wird folglich dann geführt, wenn der Täter einem anderen zu
Unrecht Mängel zuschreibt, die, wenn sie vorlägen, den Geltungswert des Betroffenen
mindern würden.
__________________
Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
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  #3 (permalink)  
Alt 22.03.2007, 14:05
Boardneuling
 
Registriert seit: Mar 2007
Beiträge: 8
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AW: Hilfe!!!hausarebeit!!!hilfe Bitte!!!

Müssen denn sowohl die innere als auch die äußere ehre verletzt sein oder reicht eines von beiden??
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