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| Hilfe!!!hausarebeit!!!hilfe Bitte!!! Hi! Schreibe gerade meine erste HA im StrafR und es läuft ganz gut bin kurz vorm ende aber nun hänge ich!!! Das Problem ist folgend: Muss Beleidigung (185 Alt.1) prüfen und ich finde keinen gescheiten aufbau!! Ich dreh am Rad!!! Muss ich immer eine Unterscheidung zwischen Werturteil und Tatsachenbehauptung machen??? wenn ja wo??? muss ich ehre definieren?? wo??? Vielen Dank schon mal für eure Beiträge Makaveli |
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| AW: Hilfe!!!hausarebeit!!!hilfe Bitte!!! 1. Tatbestand a. Objektiver Tatbestand aa. Beleidigung: Kundgabe der eigenen Nicht- oder Missachtung: Werturteile und unwahre Tatsachenbehauptungen gegenüber dem Opfer bb. Kenntniserlangung des anderen von der Äußerung b. Subjektiver Tatbestand: Vorsatz 2. Rechtswidrigkeit: Wahrnehmung berechtigter Interessen nach § 193 prüfen 3. Schuld 4. Qualifikation: Mittels einer Tätlichkeit begangene Beleidigung 5 Strafantrag: § 194 Eine Beleidigung ist der Angriff auf die Ehre eines anderen durch Kundgabe eigener Nicht- oder Missachtung. Nach dem wohl noch herrschenden dualistischen Ehrbegriff unterscheidet man zwischen der äußeren und der inneren Ehre. Die innere Ehre ist die dem Menschen als Träger geistiger und sittlicher Wert zukommende Ehre, während die äußere Ehre der aus diesem Wert entspringende Achtungsanspruch in der Rechtsgemeinschaft ist. § 185 schützt vor allem die innere, § 186 die äußere Ehre. Ein Angriff auf die Ehre wird folglich dann geführt, wenn der Täter einem anderen zu Unrecht Mängel zuschreibt, die, wenn sie vorlägen, den Geltungswert des Betroffenen mindern würden.
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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