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Hilfe bei BGB 823 und ProdHaftG

Dies ist eine Diskussion zu Hilfe bei BGB 823 und ProdHaftG innerhalb des Forums Allgemeines Forum für Jurastudenten

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  #1 (permalink)  
Alt 07.02.2010, 08:48
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Hilfe bei BGB 823 und ProdHaftG

Guten Morgen zusammen !

Ich bin mir nicht sicher ob ich hier richtig bin aber fange ich einfach einmal an =)

Ich studiere Maschinenbau und habe da das Fach Rechtliche Grundlagen.

Nun habe ich wie erwähnt eine Frage zum 823BGB und dem ProdHaftG.

Und zwar verstehe ich den genauen Unterschied dieser beiden Gesetze nicht, also wann ich nun das eine bzw. das andere anwenden soll/muss ...

Vielleicht hat ja einer ein gutes Bsp. zu den Gesetzen, so das ich es auch als quasi "nicht Jurist" es verstehe ^^

Danke im Voraus

Lg
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  #2 (permalink)  
Alt 07.02.2010, 09:12
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AW: Hilfe bei BGB 823 und ProdHaftG

Danke für die fixe Antwort ^^

hmm ... =)

Also ich habe zb. in meien Unterlagen stehen: Bei Verschulden des Herstellers immer 823 anwenden.

Dh. Hersteller hatt zb. ein Produkt mit einem Konstruktionsfehler vertrieben
und ich muss dem Hersteller das Verschulden nachweisen


Beim ProdhaftG muss ich das Verschulden ja nicht zwingend nachweisen, sondern es reicht wenn ein Fehler nach Vergleich : Stand der Technick, Verwendungszweck und Sicherheit vorliegt und -> Schaden

Naja und Belangen kann ich ja mit beiden Gesetzen auch vom Hersteller bis zum Importeur fast jeden.

Ich verstehe irgendwie nicht den Sinn das es diese 2, doch fast gleichen, Gesetze gibt. Ich mein den einzigen Unterschied den ich erkennen kann ist ja nur der, das ich bei einem eine Schuld nachweisen muss und bei dem anderen die Tatsache ausreicht das etwas fehlerhaft ist.

Oder habe ich das ganz falsch verstanden =)?
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  #3 (permalink)  
Alt 07.02.2010, 10:03
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AW: Hilfe bei BGB 823 und ProdHaftG

ah ok

also angenommen ich kauf ne kettensäge. kette hat einen Defekt, sie geht fliegen und trennt mir einen Finger ab. Der Hersteller wusste das ein Produktionsfehler vorlag. Nun wende ich das 823 an ?

Wenn die Kette nun einen Abflug macht, der Hersteller zuvor alle Prüfungen richtig durchgeführt hat und ggf. dann ein Fenster am Haus und mein TV zerstört, dann ist ProdHaftG oder ?


Ich kaufe ein Spielzeug. Kopf geht ab ein Nagel tritt hervor. => Produkt nicht mehr sicher, event. Gefahr => ProdHaftG ?

Danke nochmals
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  #4 (permalink)  
Alt 07.02.2010, 10:48
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AW: Hilfe bei BGB 823 und ProdHaftG

Ahhhh ok ich habs verstanden !! Ich danke dir !

Schönen Tag noch ^^
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