Dies ist eine Diskussion zu HILFE!!! Bearbeitung eines Rechtsfalls innerhalb des Forums Allgemeines Forum für Jurastudenten
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| HILFE!!! Bearbeitung eines Rechtsfalls Hallo, ich studieren Sozialpäd. und muss innerhalb meiner Studiums einen Rechtsfall bearbeiten. Es handelt sich um eine Entscheidung des BSG. Im Revisionsverfahren werden Alg II Bescheide aufgehoben und vorhergehende urteile des sg und lsg geändert. Da ich hier nichts von einer Zurückweisung des Falles an das LSG oder ähnliches finden kann, weiß ich nun nicht, wie man einen solchen Fall bearbeiten soll. Es scheint mir ja alles entschieden zu sein. Danke für die Hilfe |
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| AW: HILFE!!! Bearbeitung eines Rechtsfalls In Anfechtungssituation ist die Aufhebung eines Bescheides der typischerweise zu stellende Antrag. Die Aufhebung der Urteile der Vorinstanzen soll deren Rechtskraft beseitigen. Also beantragt man die Aufhebung des Bescheides (Streitgegenstand) um den weg zu bekommen und dazu die Abänderung oder Aufhebung der Urteile, da diese ja etwas anderes aussagen, als das BSG Urteil. Eine Zurückverweisung kommt nur in Betracht, wenn das BSG nicht selbst entscheiden kann, etwa weil über eine Tatsache noch Beweis zu erheben ist. Im Sozialrecht sind aber in der Regel die Tatsachen nicht strittig. Dort hat man meistens nur Probleme hinsichtlich der Rechtsauslegung oder eben Kontrolle hinsichtl. Ermessensfehler. Daher braucht das BSG die Sache dann auch nicht an ein erkennendes Gericht zurück verweisen, sondern kann in der Sache slbst entscheiden. Wenn diese Info nicht dem entsprechen, was du wissen wolltest liegt das vll. daran, dass du keine Ausgangsfrage gestellt hast |
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| AW: HILFE!!! Bearbeitung eines Rechtsfalls Ok, schon mal ein ganz großes Dankeschön für deine Hilfe. Durch weitere Tipps kann ich jetzt eine gezieltere Frage stellen: Es geht wie gesagt 2 Bescheide bezüglich Alg 2 , die "angefochten" werden. Während des Revisionsverfahrens hat die Beklagte diese 2 Bescheide aber bereits geändert. Ich würde nun in meiner Arbeit die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Bescheide stellen. Da diese ja aber bereits durch die Beklagte geändert wurden, weiß ich nun nicht, ob ich die Rechtmäßigkeit der "alten" oder der bereits geänderten Bescheide bearbeiten soll. ne Idee dazu? |
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