Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Hausarbeit desaster, BITTE hilfe

Dies ist eine Diskussion zu Hausarbeit desaster, BITTE hilfe innerhalb des Forums Allgemeines Forum für Jurastudenten

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 15.06.2009, 19:15
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jun 2009
Beiträge: 3
Keine Wertung, Jusha hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jusha hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jusha hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jusha hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jusha hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jusha hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jusha hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jusha hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jusha hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jusha hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Hausarbeit desaster, BITTE hilfe

Hallo, ich hoffe so sehr, dass hier jemand so nett ist und mir helfen kann.

Ich studiere eig Wiwi, muss aber den rechtlichen Teil abdecken, ich habe mir echt mühe gegeben, aber für mich ist das echt DIE Schwergewichtsklasse. Ich muss die Hausarbeit leider morgen abgeben und bin einfach nur noch am verzweifeln!

Ich habe folgenden Fall:

Es geht um einen nicht volljährigen vollbärtigen jungen Mann (T), der ein Fahrrad kaufen möchte. Das Fahrrad, amerikanischer Herkunft, kostet 2.500,- DM, doch diese Summe ist mit seinem monatlichen Taschengeld von 500,- DM nicht realisierbar. Somit entschließt er sich mit dem Fahrradgeschäftsinhaber (V) eine Vereinbarung über eine Ratenzahlung einzugehen. Die besagt, dass T 500,- DM zunächst als Anzahlung leisten muss, in den nächsten vier Monaten beträgt die Rate jeweils 500,- DM. Die Übergabe des Bikes soll mit Zahlung der letzten Rate erfolgen.
Als seine Eltern von dieser Vereinbarung erfuhren, nach dem 3 Raten bereits gezahlt worden sind, setzen sie ein Schreiben auf, in dem sie V erklären, dass sie mit dieser Vereinbarung nicht einverstanden sind und fordern ihn auf, die bereits gezahlten Raten zurück zu erstatten.
T möchte allerding weiterhin das Bike haben und geht mit der letzten Rate zu V und verlangt die Übergabe des Bikes.
Mit meiner Falllösung möchte ich ausarbeiten, was V nun machen muss, sich an die Vereinbarung halten und die Übergabe des Bikes veranlassen oder Bezug auf die Forderung des gesetzlichen Vertreters nehmen?


zunächst habe ich eine Frage zum §108 : Die Frist für die Verweigerung der Genehmigung des gesetzlichen Vertreters beträgt 2 Wochen (§108 (2)). Wie ist es gemeint, 2 wochen ab beginn der Ratenzahlung. Wenn ja, dann ist es ja in dem Fall bereits zuspät oder? da er schon die 3te Rate bezahlt hat.

Außerdem frage ich mich, ob dieses adjektiv "vollbärtiger" von bedeutung ist? dass der verkäufer zum bsp davon ausgegangen ist, dass T bereits volljährig ist?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 15.06.2009, 19:16
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jun 2009
Beiträge: 3
Keine Wertung, Jusha hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jusha hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jusha hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jusha hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jusha hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jusha hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jusha hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jusha hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jusha hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jusha hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Hausarbeit desaster, BITTE hilfe

bis jetzt habe ich folgende ausarbeitung:

§ 5 Willenserklärung nicht oder beschränkt geschäftsfähiger Personen

Ein Kaufvertrag gemäß §433 BGB setzt inhaltlich übereinstimmende, wirksame Erklärungen vorraus.

• Die Beschränkt Geschäftsfähige, §§ 106ff. BGB:
Gemäß § 106 BGB ist der 17jährige T minderjährig, damit muss er als beschränkt Geschäftsjähriger betrachtet werden.
Hierbei handelt es sich nicht lediglich um einen rechtlichen Vorteil, daher muss zunächst die Wirksamkeit der eigenen Willenserklärung des Minderjährigen nach §§ 107 ff. BGB geprüft werden.
Außerdem muss nach § 131 II die Wirksamkeit der Willenserklärung des V gegenüber dem Minderjährigen geprüft werden.

Eine Willenserklärung des beschränkt Geschäftsfähigen ist von Anfang an wirksam, wenn die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters vorliegt. Die gesetzlichen Vetreter sind gem. § 1629 I BGB die Eltern. Aus § 183 ist zuentnehmen, dass die Einwilligung, die von der Zustimmung eines Drittens abhängt - in dem Fall die gesetzlichen Vertreter, die Eltern – ist bis zur Vornahme des des Rechtsgeschäfts widerruflich. Auch eine im vorraus erteilte Zustimmung des gesetzlichen Vertreters gemäß § 183 BGB liegt nicht vor.
Die Willenserklärung des beschränkt Geschäftsfähigen ist ausserdem wirksam, wenn die Willenserklärung lediglich einen rechtlichen Vorteil verschafft. Dabei ist der wirtschaftliche Vorteil nicht entscheidend. Dies bedeutet, dass T keine persönliche Verpflichtung ohne die Zustimmung des gesetzlichen Vertreter eingehen darf. Dies ist beim Kauf des Fahrrads nicht der Fall.
Der Preis des Bikes ist mit 2500,- DM ist laut Sachverhalt sehr teuer. Diese wirtschaftliche Einschätzung ist aber für §107 BGB unerheblich, da es lediglich auf einen rechtlichen Vorteil ankommt.
Also ist die Willenserklärung des T nicht bereits wegen lediglich rechtlichen vorteils wirksam.

§ 110 BGB besagt: Die Einwilligung des Minderjährigen ist auch ohne die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten (z. B. einer Tante) überlassen worden sind. Die Überlassung des Taschengelds zur freien Verfügung oder zu einem bestimmten Zweck ersetzt also die Zustimmung zu dem konkreten Vertragsschluss.
Dabei ist zu beachten, dass die Leistung bereits bewirkt sein muss. Somit gilt dies nicht für Ratenzahlungen, beziehungsweise Ratenzahlungsvereinbarungen werden erst mit Leistung der letzten Rate wirksam. Da die Eltern ihre Forderung bereits vorher gestellt haben, gilt das Taschengeld nicht als Zusage für den Erwerb des Bikes.
Damit ist der Kaufvertrag zwischen T und V nicht bereits nach § 110 BGB wirksam.

Damit ist die Willenserklärung zwischen T und V zunächst schwebend unwirksam. Gemäß §108 I, 184 I BGB die Möglichkeit, eine nachträgliche Zustimmung zu erteilen. Im Fall von T wurde eine Genehmigung ausdrücklich und schriftlich verweigert.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 15.06.2009, 19:49
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2009
Ort: BW
Beiträge: 2.619
96% positive Bewertungen (2619 Beiträge, 88 Bewertungen)96% positive Bewertungen (2619 Beiträge, 88 Bewertungen)96% positive Bewertungen (2619 Beiträge, 88 Bewertungen)96% positive Bewertungen (2619 Beiträge, 88 Bewertungen)96% positive Bewertungen (2619 Beiträge, 88 Bewertungen)96% positive Bewertungen (2619 Beiträge, 88 Bewertungen)96% positive Bewertungen (2619 Beiträge, 88 Bewertungen)96% positive Bewertungen (2619 Beiträge, 88 Bewertungen)96% positive Bewertungen (2619 Beiträge, 88 Bewertungen)96% positive Bewertungen (2619 Beiträge, 88 Bewertungen)  
AW: Hausarbeit desaster, BITTE hilfe

Zitat:
zunächst habe ich eine Frage zum §108 : Die Frist für die Verweigerung der Genehmigung des gesetzlichen Vertreters beträgt 2 Wochen (§108 (2)). Wie ist es gemeint, 2 wochen ab beginn der Ratenzahlung. Wenn ja, dann ist es ja in dem Fall bereits zuspät oder? da er schon die 3te Rate bezahlt hat.
Hier ist der Zeitpunkt gemeint, WANN DER VERKÄUFER DIE ELTERN AUFFORDERT, IHRE ZUSTIMMUNG ZU GEBEN.
Dass der minderjährige Volljährig aussieht, ist nicht von Bedeutung. Dies soll in der Hausarbeit vielleicht dazu anregen, darüber zu diskutieren, dass es eben keine Rolle spielt.
Zitat:
Ein Kaufvertrag gemäß §433 BGB setzt inhaltlich übereinstimmende, wirksame Erklärungen vorraus.
Besser. Ein KV setzt inhaltlich übereinstimmende, in Bezug aufeinander abgegebene, wirksame WE voraus: Angebot und Annahme.
Zitat:
Gemäß § 106 BGB ist der 17jährige T minderjährig
Nein: Gem 106 ist er in seiner Geschäftsfähigkeit beschränkt.
Zitat:
Hierbei handelt es sich nicht lediglich um einen rechtlichen Vorteil, daher muss zunächst die Wirksamkeit der eigenen Willenserklärung des Minderjährigen nach §§ 107 ff. BGB geprüft werden.
Wobei? Zuerst Angebot und Annahme prüfen und dann zuerst darauf eingehen, dass Käufer mdj. und bedingt geschäftsfähig.
Zitat:
vorraus
Voraus
Zitat:
vorraus erteilte Zustimmung
Vorausgehende Zustimmung=Einwilligung; nachträgliche Zustimmung=Genehmigung
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 15.06.2009, 19:50
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2009
Ort: BW
Beiträge: 2.619
96% positive Bewertungen (2619 Beiträge, 88 Bewertungen)96% positive Bewertungen (2619 Beiträge, 88 Bewertungen)96% positive Bewertungen (2619 Beiträge, 88 Bewertungen)96% positive Bewertungen (2619 Beiträge, 88 Bewertungen)96% positive Bewertungen (2619 Beiträge, 88 Bewertungen)96% positive Bewertungen (2619 Beiträge, 88 Bewertungen)96% positive Bewertungen (2619 Beiträge, 88 Bewertungen)96% positive Bewertungen (2619 Beiträge, 88 Bewertungen)96% positive Bewertungen (2619 Beiträge, 88 Bewertungen)96% positive Bewertungen (2619 Beiträge, 88 Bewertungen)  
AW: Hausarbeit desaster, BITTE hilfe

Wird das eine Hausarbeit? Wenn ja, welcher Studiengang denn?
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 16.06.2009, 01:13
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jun 2009
Beiträge: 3
Keine Wertung, Jusha hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jusha hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jusha hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jusha hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jusha hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jusha hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jusha hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jusha hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jusha hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jusha hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Hausarbeit desaster, BITTE hilfe

oh vielen vielen Dank! ich studiere management & Economics, deshalb fällt mir diese Hausarbeit so schwer

Ich habe gerade noch einige Paragraphen gefunden, ich muss sie eben ausarbeiten dann poste ich sie hier rein, wenn es nicht zuspät/zu viel ist
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 16.06.2009, 02:07
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2009
Ort: BW
Beiträge: 2.619
96% positive Bewertungen (2619 Beiträge, 88 Bewertungen)96% positive Bewertungen (2619 Beiträge, 88 Bewertungen)96% positive Bewertungen (2619 Beiträge, 88 Bewertungen)96% positive Bewertungen (2619 Beiträge, 88 Bewertungen)96% positive Bewertungen (2619 Beiträge, 88 Bewertungen)96% positive Bewertungen (2619 Beiträge, 88 Bewertungen)96% positive Bewertungen (2619 Beiträge, 88 Bewertungen)96% positive Bewertungen (2619 Beiträge, 88 Bewertungen)96% positive Bewertungen (2619 Beiträge, 88 Bewertungen)96% positive Bewertungen (2619 Beiträge, 88 Bewertungen)  
AW: Hausarbeit desaster, BITTE hilfe

Jo, ich helfe, wo ich kann
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Hausarbeit Fortgeschrittene Bitte um Hilfe!!! Strafrecht - Hausarbeiten 11.03.2010 00:43
Hausarbeit ÖffR 2. FS - BITTE HILFE!!!! Öff-Recht - Examensvorbereitung 05.08.2008 19:52
Hausarbeit StrafR Hilfe BITTE Allgemeines Forum für Jurastudenten 14.03.2008 18:14
kl. BGB Hausarbeit. !!!Bitte Hilfe!!! Bürgerliches Recht allgemein 07.08.2006 12:10
Bitte um Hilfe bei Hausarbeit-Thema u.a § 32 Strafrecht - Examensvorbereitung 13.08.2005 11:41





Wiki

Lexikon

Gesetze

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN