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Grundstudium hinauszögern ?

Dies ist eine Diskussion zu Grundstudium hinauszögern ? innerhalb des Forums Allgemeines Forum für Jurastudenten

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  #1 (permalink)  
Alt 21.01.2012, 14:43
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Grundstudium hinauszögern ?

Hallo ! Ich bin neu hier und hab mal eine Frage.
Studiere an der Uni Köln im dritten Semester Rechtswissenschaften.
Ich habe 2 Scheine im Zivilrecht und 1 Schein im Strafrecht...
Ich werde durch meine Arbeit und meine Motivationslage nur 2 Klausuren am Semesterende schreiben.

Ist es ohne weiteres möglich auch 5-6 Semester im Grundstudium zu verbringen ??
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  #2 (permalink)  
Alt 21.01.2012, 17:40
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AW: Grundstudium hinauszögern ?

HI,
wie wär's wenn du einen Blick in die aktuelle Studienordnung wirfst:

http://www.jura.uni-koeln.de/fileadm...tudienplan.pdf


Also dann liebe Grüße
Siobhan
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  #3 (permalink)  
Alt 21.01.2012, 20:57
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AW: Grundstudium hinauszögern ?

Zitat:
Zitat von knechti Beitrag anzeigen
Ist es ohne weiteres möglich auch 5-6 Semester im Grundstudium zu verbringen ??
Ist damit gemeint, dass X das 3. Semester 2011/12 macht und das vierte erst ab März 2013?

Oder 3 + 4 zweimal???

@Siobhan: Wie wäre die Antwort zu den beiden genannten Möglichkeiten? Das würde mich nämlich auch interessieren....
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  #4 (permalink)  
Alt 22.01.2012, 00:15
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AW: Grundstudium hinauszögern ?

Hi,

Zitat:
Ist damit gemeint, dass X das 3. Semester 2011/12 macht und das vierte erst ab März 2013?
Also wenn ich das richtig verstanden habe, hat er im WS 2010/2011 begonnen und ist jetzt im WS 2011/2012 im 3. Semester. Das schließe ich daraus, dass die Semesterferien erst im Februar beginnen und er also noch nicht zwischen zwei Semestern hängt.
Wenn ich sein Problem richtig verstehe wird er das vorgeschriebene Pensum für das Grundstudium welches auf 4 Semester angelegt ist nicht schaffen und fragt, ob er das Grundstudium auch auf 5-6 Semester verlängern kann.

Zitat:
@Siobhan: Wie wäre die Antwort zu den beiden genannten Möglichkeiten? Das würde mich nämlich auch interessieren....
... also schön...

§ 3 II Studien- und Prüfungsordnung spricht davon, dass das Grundstudium auf 4 Semester angelegt ist. Während der Zeit des Grundstudiums haben die Studenten weiter im Sinne von § 3 II die für das Bestehen der Zwischenprüfung im Sinne von § 28 JAG NRW vorgesehenen Leistungsnachweise zu erbringen. Nachdem § 28 JAG NRW nunmehr auch davon spricht

Zitat:
(4) Die Universitäten erlassen Prüfungsordnungen für die Zwischenprüfung und die Schwerpunktbereichsprüfung, durch die im Einzelnen geregelt werden:

Lese ich aus § 5 :

Zitat:
Die Zwischenprüfung erfolgt studienbegleitend im Zusammenhang mit Lehrveranstaltungen des ersten bis vierten Semesters
Aus § 5 entnehme ich, dass der Stundent eine gewisse Anzahl an Abschlusstests und 1 Hausarbeit bestanden haben muss und an einer Arbeitsgemeinschaft teilgenommen haben muss.
Bezüglich für folgender Bereiche sind die folgende Anzahl an Abschlusstests zu bestehen:

BGB 4 ; StaatsR 2; VR 1; StrafR 2; Grundlagen des Rechts 1.


Wobei § 5 VII darauf hinweist, dass man im Falle des Durchfallens von Abschlussklausuren die Möglichkeit hat eine Bestimmte Anzahl an Anläufen zu nehmen.

§ 5 VII sagt übrigens auch "
Zitat:
Wird nicht wenigstens in einem Bereich die erforderliche Anzahl an bestandenen Semesterabschlussklausuren erreicht, ist die Zwischenprüfung endgültig nicht bestanden."
In § 28 JAG II auch steht:

Zitat:
(2) Die Gegenstände der Zwischenprüfung sind mindestens den Pflichtfächern des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 11 Abs. 2 Nr. 1), des Strafgesetzbuchs (§ 11 Abs. 2 Nr. 7) und des Staatsrechts (§ 11 Abs. 2 Nr. 9) zu entnehmen. Die Ablegung der Schwerpunktbereichsprüfung setzt im Regelfall das Bestehen der Zwischenprüfung voraus

Also interpretiere ich das Ganze insgesamt (nachdem auch beispielsweise für BGB 9 Versuche für die Abschlusstests eingeräumt werden) so, dass man innerhalb von 4 Semestern mindestens in einem Fach die erforderliche Anzahl an Test bestanden haben muss. Hat man dies nicht geschafft ist Ende Banane. Zum Bestehen der Zwischenprüfung muss man aber insgesamt folgendes Vorweisen:

Abschlusstests:
BGB 4 ; StaatsR 2; VR 1; StrafR 2; Grundlagen des Rechts 1.

1 Hausarbeit

Teilnahme AG.

Somit kann demzufolge nach meiner Interpretation das Grundstudium auch länger als vier Semester dauern. Allerdings bin ich mit den Gepflogenheiten an der Uni Köln nicht vertraut und könnte demnach die seitens der Rechtsabteilung gebastelten Studienordnung der Uni Köln auch missverstehen.

Zitat:
ist damit gemeint, dass X das 3. Semester 2011/12 macht und das vierte erst ab März 2013?
sollte er sozusagen ein Jahr Pause machen gilt der HP die aktuelle Studienordnung ...weil ich keinen neueren Entwurf gefunden habe.

Zitat:
Oder 3 + 4 zweimal???
du meinst er macht das 3 und 4 Semster nochmal? Sowas in der Art rückwirkend ein Urlaubssemester einreichen oder so?


Als dann liebe Grüße
Siobhan
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  #5 (permalink)  
Alt 22.01.2012, 22:00
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AW: Grundstudium hinauszögern ?

Vielen vielen Dank für deine detaillierte Antwort !
Hab mich noch bei einem Kommilitonen informiert, dieser ist schon im 5. Semester, braucht aber noch Scheine in einzelnen Fächern, da er 2 Semester krankgeschrieben war.
Also steht glaub ich demnach auch nichts im Wege !
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  #6 (permalink)  
Alt 23.01.2012, 00:26
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AW: Grundstudium hinauszögern ?

Zitat:
Hab mich noch bei einem Kommilitonen informiert, dieser ist schon im 5. Semester, braucht aber noch Scheine in einzelnen Fächern, da er 2 Semester krankgeschrieben war.
Naja, wenn er sich offiziell hat krankschreiben und beurlauben lassen, könnte es aber sein, dass ihm erst 3 Semester angerechnet werden.
Ich würde vorsichtshalber nochmal beim Dekanat oder der Rechtsabteilung (die wahrscheinlich die Prüfungs- und Studienordnung sowieso entworfen hat und mit deren Juristen du dich bei Schwierigkeiten sowie auseinandersetzen müsstest)nachhaken.

Also dann liebe Grüße
Siobhan
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  #7 (permalink)  
Alt 25.01.2012, 00:09
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AW: Grundstudium hinauszögern ?

http://jura.uni-koeln.de/742.html

Das ist aus einem FAQ der Studienberatung.
Aber ich werde da mal nachhaken !
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