Dies ist eine Diskussion zu Grundstudium hinauszögern ? innerhalb des Forums Allgemeines Forum für Jurastudenten
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| Grundstudium hinauszögern ? Hallo ! Ich bin neu hier und hab mal eine Frage. Studiere an der Uni Köln im dritten Semester Rechtswissenschaften. Ich habe 2 Scheine im Zivilrecht und 1 Schein im Strafrecht... Ich werde durch meine Arbeit und meine Motivationslage nur 2 Klausuren am Semesterende schreiben. Ist es ohne weiteres möglich auch 5-6 Semester im Grundstudium zu verbringen ?? |
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| AW: Grundstudium hinauszögern ? HI, wie wär's wenn du einen Blick in die aktuelle Studienordnung wirfst: http://www.jura.uni-koeln.de/fileadm...tudienplan.pdf Also dann liebe Grüße Siobhan |
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| AW: Grundstudium hinauszögern ? Zitat:
Oder 3 + 4 zweimal??? ![]() @Siobhan: Wie wäre die Antwort zu den beiden genannten Möglichkeiten? Das würde mich nämlich auch interessieren.... |
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| AW: Grundstudium hinauszögern ? Hi, Zitat:
Wenn ich sein Problem richtig verstehe wird er das vorgeschriebene Pensum für das Grundstudium welches auf 4 Semester angelegt ist nicht schaffen und fragt, ob er das Grundstudium auch auf 5-6 Semester verlängern kann. Zitat:
... also schön... § 3 II Studien- und Prüfungsordnung spricht davon, dass das Grundstudium auf 4 Semester angelegt ist. Während der Zeit des Grundstudiums haben die Studenten weiter im Sinne von § 3 II die für das Bestehen der Zwischenprüfung im Sinne von § 28 JAG NRW vorgesehenen Leistungsnachweise zu erbringen. Nachdem § 28 JAG NRW nunmehr auch davon spricht Zitat:
Zitat:
Bezüglich für folgender Bereiche sind die folgende Anzahl an Abschlusstests zu bestehen: BGB 4 ; StaatsR 2; VR 1; StrafR 2; Grundlagen des Rechts 1. Wobei § 5 VII darauf hinweist, dass man im Falle des Durchfallens von Abschlussklausuren die Möglichkeit hat eine Bestimmte Anzahl an Anläufen zu nehmen. § 5 VII sagt übrigens auch " Zitat:
Zitat:
Also interpretiere ich das Ganze insgesamt (nachdem auch beispielsweise für BGB 9 Versuche für die Abschlusstests eingeräumt werden) so, dass man innerhalb von 4 Semestern mindestens in einem Fach die erforderliche Anzahl an Test bestanden haben muss. Hat man dies nicht geschafft ist Ende Banane. Zum Bestehen der Zwischenprüfung muss man aber insgesamt folgendes Vorweisen: Abschlusstests: BGB 4 ; StaatsR 2; VR 1; StrafR 2; Grundlagen des Rechts 1. 1 Hausarbeit Teilnahme AG. Somit kann demzufolge nach meiner Interpretation das Grundstudium auch länger als vier Semester dauern. Allerdings bin ich mit den Gepflogenheiten an der Uni Köln nicht vertraut und könnte demnach die seitens der Rechtsabteilung gebastelten Studienordnung der Uni Köln auch missverstehen. Zitat:
Zitat:
Als dann liebe Grüße Siobhan |
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| AW: Grundstudium hinauszögern ? Vielen vielen Dank für deine detaillierte Antwort ! Hab mich noch bei einem Kommilitonen informiert, dieser ist schon im 5. Semester, braucht aber noch Scheine in einzelnen Fächern, da er 2 Semester krankgeschrieben war. Also steht glaub ich demnach auch nichts im Wege ! |
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| AW: Grundstudium hinauszögern ? Zitat:
Ich würde vorsichtshalber nochmal beim Dekanat oder der Rechtsabteilung (die wahrscheinlich die Prüfungs- und Studienordnung sowieso entworfen hat und mit deren Juristen du dich bei Schwierigkeiten sowie auseinandersetzen müsstest)nachhaken. Also dann liebe Grüße Siobhan |
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| AW: Grundstudium hinauszögern ? http://jura.uni-koeln.de/742.html Das ist aus einem FAQ der Studienberatung. Aber ich werde da mal nachhaken ! |
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