Dies ist eine Diskussion zu Prüfungsaufbau Problematik gefährliche KV innerhalb des Forums Allgemeines Forum für Jurastudenten
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| Prüfungsaufbau Problematik gefährliche KV Hi, bin momentan etwas durcheinander wegen einer prüfung zur Körperverletzung in meiner Hausarbeit. das problem ist eigentlich total simpel denke ich mal. wie gesagt gehts um KV, allerdings könnte man auch die gefährliche körperverletzung annehmen wegen eines gefährlichen Werkzeuges. Dies wollte ich aber verneinen und dann normal die prüfung weiter durchgehen. --> muss ich nun in der Einleitung sagen "A" könnte sich wegen gefährlicher KV §§ 223 224 strafbar gemacht haben, dann im gutachten 224 verneinen und im ergebnis einfach zu 223 kommen ODER lass ich schon in der Einleitung 224 weg prüfe es dann aber trotzdem? ODER sollte ich sogar erst gefährliche KV prüfen diese verneinen und dann eine neue prüfung aufwerfen zur normalen Körperverletzung ich fände die erste variante am logischten..es liegt auch eigentlich kein großes problem dadrin weiß halt nur nicht insgesamt wie ich die prüfung aufbauen soll. MFG und Danke Jay |
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| AW: Prüfungsaufbau Problematik gefährliche KV 1) 223 + 2) 224 I Nr.1 "Müsste mit gef Werkzeug begangen worden sein.....blablabla, nicht, daher 224 -" |
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| AW: Prüfungsaufbau Problematik gefährliche KV soweit war ich auch schon aber führe ich die qualifikation im obersatz mit aus obwohl sie im ergebnis nicht mehr enthalten ist. vermute mal das du das damit aussagen wolltest oder??? |
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| AW: Prüfungsaufbau Problematik gefährliche KV Ne, im einen Punkt prüfst du nur das Grunddelikt, im nächsten dann die Quali. Jeweils mit eigenem Obersatz. Wenn die Quali durchgehen würde, dann würde ich das in einen Prüfungspunkt mit einem Obersatz packen. "A könnte dich durch Verwendung des Taschenmessers auch einer gef. KV strafbar gemacht haben" oder so ist dann der neue Obersatz. Also nochmal: 1) Strafbarkeit nach 223 I TB II RW III S 223 + 2) Strafbarkeit gem. 224 I TB -> Nr. 1 Definition, Subsumtion, Verneinung 224 - Die 2) eben ganz kurz... Eigentlich kannst dus machen, wie du willst- nur finde ich es so übersichtlicher und es besteht nicht die Gefahr, dass du einen Flüchtigkeitsfehler machst. |
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| AW: Prüfungsaufbau Problematik gefährliche KV ok ich glaub ich hab meine frage auch irgendwie dumm gestellt. ich hatte das so vor A.Tatkomplex des A A könnte sich gemäß § 223 I, 224 I Nr.2 StBG wegen gefährlicher Körperverletzung strafbar gemacht haben, indem .... I.Tatbestand 1.Obj Tatbestand a.Körperverletzung (+) b.Qualifikation durch gefährliches Werkzeug (-) .... .... Ergebnis: A hat sich gemäß § 223 I wegen KV strafbar gemacht. halt das ich 224 in der einleitug bringe obwohl es nix mit dem ergebnis zu tun hat der aufbau den du gebracht hast ist für meinen Sachverhalt zu umständlich, weil ich das ganze in mittelbarer Täterschaft prüfen muss kann ich das dann so machen? |
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| AW: Prüfungsaufbau Problematik gefährliche KV Möglich ist alles Wenn du dich dann nicht verzettelst...Aber warum der andere Weg umständlicher sein soll? Die Problematik der m TB kannst du ja komplett bei der Prüfung des 223 abhandeln. Bei 224 eben nur die einzelnen in Betracht kommenden Punkte prüfen und dann verneinen. Aber eigentlich ist das auch größtenteils ne Frage des eigenen Geschmacks |
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