Dies ist eine Diskussion zu Gehilfenvorsatz bei Nötigung innerhalb des Forums Allgemeines Forum für Jurastudenten
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| Hey Leute ich würde mich echt freuen, wenn sich ein paar kluge Köpfe kurz Zeit für folgende Frage nehmen könnten ![]() Ich sitze gerade an meiner Strafrecht HA und habe ein Problem entdeckt. A und B bitten den gemeinsamen Bekannten C bei einem Diebstahl Schmiere zu stehen. Als sie am Tatort sind bekommt C jedoch kalte Füße und möchte nicht mehr mitmachen. Daraufhin bedroht ihn A mit einem Messer, sodass C am Ende doch Schmiere steht und der Diebstahl gelingt. So! Wenn ich jetzt die Beihilfe zum Diebstahl bei C prüfe, muss ich dann bereits seinen Vorsatz bezüglich der Haupttat oder des Hilfeleistens verneinen oder erst bei der Schuldfrage §35 StGB anführen?? Vielen Dank im voraus |
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