Dies ist eine Diskussion zu Fundstellen zitieren innerhalb des Forums Allgemeines Forum für Jurastudenten
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| Fundstellen zitieren Ich habe nen kleines Problem bei den Fundstellen in meiner Hausarbeit. Wenn ich nun in einem Buch ein Urteil finde, das zitiert wird, kann ich mit viel Glück die Fundstelle bei Juris eingeben und bekomme das Urteil. Manchmal geht das auch nicht und ich muss eben das Jahr der Entscheidung, das Gericht und Schlüsselworte eingeben; dann komme ich meist auch irgendwie zum Ziel... Wenn ich nun in der HA das Urteil zitieren möchte, muss ich ja dem Autor des Buches vertrauen, dass die Fundstelle auch stimmt, oder? Weil bei Juris habe ich ja nur das Az. und evtl. nen Fundstellennachweis, der oft unbefriedigend ist (wie hier: HFR 1982, 83-83 [red. Leitsatz 1 und Gründe]). Am besten zitiert man wohl mit BGHSt oder BGHZ... aber das steht ja bei Juris nie dran... ![]() Daher nun die Fragen: 1. Wie komme ich an die Bandnummer und die Seitenzahl ran,wenn ich nur das Az. habe? 2. Warum wird denn nicht einfach mit dem Aktenzeichen zitiert? Hier hätte doch dann jeder im Internet auf der BGH Seite Zugriff auf das Urteil... |
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