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Fremdes Eigentum Beschädigt

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Alt 21.08.2009, 11:27
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Fremdes Eigentum Beschädigt

Hallo allerseits,

wie ihr sicher seht, bin ich noch recht neu hier, ich habe aber als juristischer Laie gleich mal ein paar Fragen zu folgendem Sachverhalt:

A verleiht sein Auto, als er es zurück bekommt klappert es. B, der es geliehen hatte und Mechaniker ist, will sich das mal ansehen.
A gibt seinem Sohn C (20) die Schlüssel, damit der es dem Sohn von B, D geben kann.

Drei Tage später fährt A in den Urlaub und die Söhne treffen sich zufällig auf einer Feier.
Also gibt C dem D schon die Schlüssel, weil dann eine Fahrt für den D ausfällt, um den Wagen abzuholen.

Erst gehen die beiden aber noch in die Disco. Als sie dann zu B wollen, hat D schon genug getrunken, was C auch weiß, jedoch verlagt C die Schlüssel nicht zurück.
Weil D zu schnll fährt, bauen sie einen Unfall, verletzen sich aber nicht.
Der Schaden am Wagen beträgt 3.500 €

Kann A, und wenn ja gegen wen, Ansprüche erheben?

Ich denke, beim ersten lesen, es wird um irgendeine Art Vollmacht gehen, dann auch um Schadensersatz, wobei der D aber ja alkoholisiert war.

Was ist mit der Tatsache, dass C wusse, das D getrunken hat? Und dass der Wagen vorher schon geklappert hat, jetz aber ganz schrott ist?

Vielleicht kann mir ja jemand einen Hinweis oder Tipp geben?

Darüber würde ich mich sehr freuen

Viele Grüße,

Fezel
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Alt 22.08.2009, 20:52
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AW: Fremdes Eigentum Beschädigt

A kann selbstverständlich von D Schadensersatz verlangen, sofern der Unfall von diesem schuldhaft (zu schnell und ggf. Alkohol) verursacht wurde.

A gegen B: Nein. Es handelt sich um eine Sachbeschädigung des D, für die B nichts kann

A gegen C: Nein, sehe keine schadensrechtliche Norm.

Verstehe ehrlich gesagt nicht, was das mit einer Vollmacht zu tun haben soll. Lasse mich aber gerne belehren

"Was ist mit der Tatsache, dass C wusse, das D getrunken hat?"
- Ist nur wichtig, wenn C verletzt wird.

"Und dass der Wagen vorher schon geklappert hat, jetz aber ganz schrott ist?"
- War das denn ursächlich? Hätte D den Unfall dann verhindert?

Handeltes sich hier um eine "fiktive Hausarbeit"? Fall klingt mir doch etwas konstruiert.
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  #3 (permalink)  
Alt 23.08.2009, 12:15
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AW: Fremdes Eigentum Beschädigt

Hi, danke schonmal.

Es ist ein fiktiver Fall mit dem ich üben möchte, wie man eine Hausarbeit schreibt. Dementsprechend scheint der Fall auch konstruiert zu sein, denke auch nicht, dass er echt ist.

Also A - D habe ich bisher nach 823 geprüft. A - B garnicht und A - C bin ich mir so unsicher. Das mit der Vollmacht: ich dachte, vielleicht ist zumindest C als Bote zu behandeln, weil er doch den Schlüssel dem D geben sollte. Und wenn er dann damit zu dem Schützenfest und zur Disco fährt, gehört das doch bestimmt nicht zu dem, was A meinte, oder?
Habe ich das jetzt verständlich ausgedrückt?
Also ich dachte eben, C und D wären eine Art Bote...

Aber ich bin halt wirklich Laie... ich übe ja noch...

Beim Aufbau so einer Hausarbeit: wie wäre da die Reihenfolge? Einfach mit A - D anfangen?

Also noch einmal ein großes Dankeschön für Deine Antwort,

Viele Grüße,
Fezel
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  #4 (permalink)  
Alt 23.08.2009, 14:45
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AW: Fremdes Eigentum Beschädigt

Zitat:
Zitat von jermonio
A gegen B: Nein. Es handelt sich um eine Sachbeschädigung des D, für die B nichts kann

A gegen C: Nein, sehe keine schadensrechtliche Norm.
Anspruchsgrundlagen fielen mir jeweils schon ein.
A gg. B: §§ 280 I, 278; 831 I.
Mglw. ist D Erfüllungs- und ggfs. Verrichttungsgehilfe des B.

A gg. C: §§ 280 I; 823 I.
Mglw. Auftrag zwischen A und C.
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Alt 23.08.2009, 15:23
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AW: Fremdes Eigentum Beschädigt

Hi,

ja, so in etwa dachte ich mir das.

Weil A gibt ja C den Schlüssel, damit diesen ihn dann D gibt. Und D soll den Wagen ja zu B bringen.

Dann hätten die beiden ja auch nicht mit dem Wagen zur Disco, bzw. C nicht zum Schützenfest fahren dürfen, oder?
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