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Frage zur Auslegung der Vorsatztheorie !

Dies ist eine Diskussion zu Frage zur Auslegung der Vorsatztheorie ! innerhalb des Forums Allgemeines Forum für Jurastudenten

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Alt 09.06.2009, 13:24
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Frage zur Auslegung der Vorsatztheorie !

Hallo,
Ich verstehe nicht ganz den Gehalt der modifizierten Vorsatztheorie.

Hab ich folgendes richtig verstanden :

Die Vorsatztheorie zählt zum Vorsatz neben Wissen und Wollen des Täters
auch dass Unrechtsbewusstsein.

Das bedeutet, dass nach der Vorsatztheorie niemand wegen vorsätzlicher Tat bestraft werden kann, dem zum Zeitpunkt der Tat die Einsicht Unrecht zu tun
fehlt.

Das wird jedoch widerlegt durch §17,
welcher besagt, dass jemand dem bei Begehung der Tat die Einsicht fehlt Unrecht zu tun, ohne Schuld handelt.

Widerlegt also dadurch, das laut §17 jemand vorsätzlich gehandelt haben kann, er aber aufgrund des fehlenden Unrechtsbewusstseins schuldlos wird ?


Was ändert dann an diesem Umstand (nach der modifizierten Vorsatztheorie), dass der Täter die Sozialschädlichkeit seines
Verhaltens kennt ?
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