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Flashmob - Frage

Dies ist eine Diskussion zu Flashmob - Frage innerhalb des Forums Allgemeines Forum für Jurastudenten

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Alt 06.02.2010, 16:06
Boardneuling
 
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Flashmob - Frage

Folgender Fall: eine Gruppe von 4 Personen trifft sich spontan in der Innenstadt um einen politischen Flashmob abzuhalten, nach wenigen Minuten trennt sich die Versammlung wieder auf. Ist dies als ein Verstoß gegen das bayerische Versammlungsgesetz zu werten? (Flashmobs sind grundsätzlich nicht angemeldet sondern spontan) Was meint ihr dazu?
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