Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Fernabsatzvertrag Aufbau

Dies ist eine Diskussion zu Fernabsatzvertrag Aufbau innerhalb des Forums Allgemeines Forum für Jurastudenten

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 12.03.2010, 10:53
Boardneuling
 
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 6
Keine Wertung, Stud a. Uppsala hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Stud a. Uppsala hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Stud a. Uppsala hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Stud a. Uppsala hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Stud a. Uppsala hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Stud a. Uppsala hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Stud a. Uppsala hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Stud a. Uppsala hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Stud a. Uppsala hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Stud a. Uppsala hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Fernabsatzvertrag Aufbau

Hallo.
Die Firma A bietet Musik gegen Entgelt zum Download im Internet an und Privatperson P klickt auf der Internetseite auf "Titel Kaufen".
Nun würde ich gerne prüfen, ob zwischen beiden ein Fernabsatzvertrag nach § 312b I 1 BGB zustande kam. Mir ist allerdings der Aufbau schleierhaft. Soll ich die Voraussetzungen für einen Fernabsatzvertrag (Unternhemer, Verbraucher, Kommunikationsmittel, etc.) im Voraus prüfen oder bei den einzelnen Willenserklärungen oder erst, nachdem ich feststellte, dass die Willenserklärungen übereinstimmen? Ich bin ziemlich verwirrt, weil ich in der Literatur nur den Fernabsatzvertrag in Verbindung mit einem Widerruf finde, ich aber eben KEINEN Widerruf, sondern nur das Zustandekommen des Vertrages prüfen möchte.
Vielen Dank.
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 12.03.2010, 12:02
Boardneuling
 
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 8
Keine Wertung, Daniel.W hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Daniel.W hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Daniel.W hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Daniel.W hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Daniel.W hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Daniel.W hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Daniel.W hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Daniel.W hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Daniel.W hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Daniel.W hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Fernabsatzvertrag Aufbau

An und für sich ist die TBprüfungsreihenfolge irrelevant. Im Falle einer Falllösung für eine Klausur prüfe Klausurtaktisch das zuletzt, was nicht vorliegt.

I. Anspruch entstanden

1. Zwei übereinstimmende, wirksame WE, alle essentialia negotii

a. Angebot = Button "Titel kaufen" (Keine invitatio ad offerendum, da sich der Anbieter idR direkt bindet)

b. Annahme = Anklicken des Buttons; für den Zugang § 130 I 1, bei Onlinegeschäften geht sie zu, wenn diese (wie wohl bei sämtlichen Online-Music-Shops) einen 24h Service haben, man also rund um die Uhr die Titel kaufen kann. Ansonsten geht sie zu Beginn des nächsten Werktages zu (das ist aber die Ausnahme; wenn Du sofort die Bestätigung bekommen hast, dass Du das Lied gekauft hast, ist sie auch zugegangen. Gerade bei den automatisierten Bestätigungsemails kannst Du von einem direkten Zugang ausgehen).

c. Essentiala negotii, wie Preis, Parteien, Gegenstand ist idR immer gegeben. Wirksamkeitshindernisse sind nicht ersichtlich.

d. Zwischenergebnis
--> 2 wirksame, übereinstimmende WEs

2. Unternehmer

3. Verbraucher

4. Fernkommunikationsmittel, § 312b II


Das ist der ausführliche Aufbau, den Du nur in Anfangssemester wählen solltest, in Fortgeschrittenenklausuren hält man sich idR bei unproblematischen Punkten nur kurz auf.

Genügt Dir das?
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 12.03.2010, 16:25
Boardneuling
 
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 6
Keine Wertung, Stud a. Uppsala hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Stud a. Uppsala hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Stud a. Uppsala hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Stud a. Uppsala hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Stud a. Uppsala hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Stud a. Uppsala hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Stud a. Uppsala hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Stud a. Uppsala hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Stud a. Uppsala hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Stud a. Uppsala hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Fernabsatzvertrag Aufbau

Danke. Super
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Fernabsatzvertrag Wiki 04.05.2010 10:09
Rückgaberecht Fernabsatzvertrag Bürgerliches Recht allgemein 21.02.2010 12:56
Wiederrufsrecht Fernabsatzvertrag Kaufrecht / Leasingrecht 08.01.2009 23:05
Fernabsatzvertrag, Mangel Kaufrecht / Leasingrecht 02.01.2008 15:15
Fernabsatzvertrag Bürgerliches Recht allgemein 12.11.2005 22:03





Lexikon

Gesetze

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN