Dies ist eine Diskussion zu Fernabsatzvertrag Aufbau innerhalb des Forums Allgemeines Forum für Jurastudenten
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| Fernabsatzvertrag Aufbau Hallo. Die Firma A bietet Musik gegen Entgelt zum Download im Internet an und Privatperson P klickt auf der Internetseite auf "Titel Kaufen". Nun würde ich gerne prüfen, ob zwischen beiden ein Fernabsatzvertrag nach § 312b I 1 BGB zustande kam. Mir ist allerdings der Aufbau schleierhaft. Soll ich die Voraussetzungen für einen Fernabsatzvertrag (Unternhemer, Verbraucher, Kommunikationsmittel, etc.) im Voraus prüfen oder bei den einzelnen Willenserklärungen oder erst, nachdem ich feststellte, dass die Willenserklärungen übereinstimmen? Ich bin ziemlich verwirrt, weil ich in der Literatur nur den Fernabsatzvertrag in Verbindung mit einem Widerruf finde, ich aber eben KEINEN Widerruf, sondern nur das Zustandekommen des Vertrages prüfen möchte. Vielen Dank. |
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| AW: Fernabsatzvertrag Aufbau An und für sich ist die TBprüfungsreihenfolge irrelevant. Im Falle einer Falllösung für eine Klausur prüfe Klausurtaktisch das zuletzt, was nicht vorliegt. I. Anspruch entstanden 1. Zwei übereinstimmende, wirksame WE, alle essentialia negotii a. Angebot = Button "Titel kaufen" (Keine invitatio ad offerendum, da sich der Anbieter idR direkt bindet) b. Annahme = Anklicken des Buttons; für den Zugang § 130 I 1, bei Onlinegeschäften geht sie zu, wenn diese (wie wohl bei sämtlichen Online-Music-Shops) einen 24h Service haben, man also rund um die Uhr die Titel kaufen kann. Ansonsten geht sie zu Beginn des nächsten Werktages zu (das ist aber die Ausnahme; wenn Du sofort die Bestätigung bekommen hast, dass Du das Lied gekauft hast, ist sie auch zugegangen. Gerade bei den automatisierten Bestätigungsemails kannst Du von einem direkten Zugang ausgehen). c. Essentiala negotii, wie Preis, Parteien, Gegenstand ist idR immer gegeben. Wirksamkeitshindernisse sind nicht ersichtlich. d. Zwischenergebnis --> 2 wirksame, übereinstimmende WEs 2. Unternehmer 3. Verbraucher 4. Fernkommunikationsmittel, § 312b II Das ist der ausführliche Aufbau, den Du nur in Anfangssemester wählen solltest, in Fortgeschrittenenklausuren hält man sich idR bei unproblematischen Punkten nur kurz auf. Genügt Dir das? |
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