Dies ist eine Diskussion zu erst Finanzwirt, dann Jurist??? innerhalb des Forums Allgemeines Forum für Jurastudenten
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| erst Finanzwirt, dann Jurist??? Hallo, ein Diplom-Finanzwirt (Studium im öffentlichen Dienst) hat mir erzählt, dass es mit dieser Ausbildung (allgemeine Finanzverwaltung, Innenverwaltung, Rentenversicherung etc.) möglich ist im Anschluss Jura zu studieren. Gut, das ist ja eh klar. Allerdings soll es diese "Vorausbildung" möglich machen bereits im 5 Semester das Jura-Studium zu beginnen. (Er war sich nichtmehr sicher ob im 5ten oder im 3ten Semester). Ist da was dran? Und wenn ja, kann es mir bitte jemand im Detail erläutern (Einschränkungen bei Wahl der Spezifizierung etc.) Besten Dank |
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| AW: erst Finanzwirt, dann Jurist??? der ist dann nur von einzelnen Anfaenger Uebungen freigestellt, die werden teilweise anerkannt.... |
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| AW: erst Finanzwirt, dann Jurist??? Das kommt im Endeffekt auf die einzelne Uni bzw. auf das Prüfungsamt an. Man muss alle Studiennachweise vorlegen und für jeden einzelnen Schein eine Anerkennung beantragen. Die oben genannten 3 Gebiete kommen im Jura-Studium z.B. nicht vor. Daher kann man keine pauschale Aussage treffen. Einen Beginn im 5. Semester würde ich aber ausschliessen, dann fehlen zuviele Grundlagen. Gerade in den ersten Semestern liegt z.B. der Schwerpunkt mehr auf dem Strafrecht, davon hat ein Finanzwirt sicher noch nichts gelernt. Trotzdem viel Erfolg wünscht Remby
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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| AW: erst Finanzwirt, dann Jurist??? wenn ich mich recht erinner, macht man in der ausbildung zum finanzwirt nur ZivilR (abgesehen von Steuerrecht ), der wird anerkannt.....bei der ausbildung zum diplom verwaltungswirt oder wie das heisst wird dann der OeR Schein anerkannt.... im endeffekt muss man aber trotzdem im ersten semester anfangen, man kann dann allenfalls einige scheine was frueher als normal machen, nur bleibt zu bezweifeln ob man das dann auch schon alles kann.... aber wie remby schon sagte, ist von bundesland zu bundesland und von uni zu uni unterschiedlich und man sollte sich grundsaetzlich an der regelstudienzeit orientieren und auch die scheine die man eigentlich nicht machen muss mitschreiben, im examen nachher muss man es sowieso koennen.... |
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| AW: erst Finanzwirt, dann Jurist??? in dieser Ausbildung steht Zivilrecht absolut im Vordergrund. Eben BGB und eben, je nach Thema, die zusätzlich Nötigen Gesetze wie beispielsweise HGB, Grundbuchordnung etc. Desweiteren wird Staatsrecht, Arbeitsrecht (Beamtenrecht, BAT), Verwaltungsrecht und auch ein wenig Wirtschaftsrecht gelehrt |
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| AW: erst Finanzwirt, dann Jurist??? Zitat:
Während diesem Studium wird vom Staat ein Gehalt gezahlt. Normalerweise (aber nciht immer) muss man sich verpflichten, nach dem Studium noch 5 Jahre in der Behörde zu arbeiten, sonst muss man einen Großteil davon zurückzahlen (ca. 20.000 für die 3 Jahre Studium dürften das sein). In ganz engem Rahmen kommt man dann vielleicht drum rum, ist aber alles andere als sicher. Für ein Zweitstudium ist es schwerer, einen Studienplatz zu bekommen. Z.B. an der LMU (Uni München) werden nur 2% der verfügbaren Studienplätze an sie vergeben. Inwieweit diese Grenze aber auch gilt, wenn man direkt in ein höheres Fachsemester einsteigt, ist mir nicht bekannt. Hat zwar nichts mit deinen direkten Fragen zu tun, aber auf sowas muss eben auch geachtet werden. Gruß, nameistvergeben |
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| AW: erst Finanzwirt, dann Jurist??? ich persoenlich hatte auch in Betracht gezogen, erst Ausbildung zum Finanzwirt und dann normal Jura hinterher.... man sollte allerdings bedenken dass das was man in der Ausbildung zum Finanzwirt lernt einem eigentlich nur was bringt, wenn man dann Fachanwalt fuer Steuerrecht bzw. zusaetzlich zum Rechtsanwalt noch den Steuerberater macht.... Hatte damals ich mit nem Prof von einer Fakultaet gesprochen, die einen sehr sehr guten ruf im Steuerrecht genoss, der war von der Idee hellauf begeistert........ Ich habs dann aber doch nicht gemacht ..... Div. Gruende die mich davon abgehalten haben..... wenn man an den Finanzwirt nen Studium dran macht muss man die ausbildung nicht nachtraeglich vergueten wenn ich mich recht erinner.... |
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| AW: erst Finanzwirt, dann Jurist??? Zitat:
Was ich gestern noch vergessen hab zu erwähnen: Wenn man mit dem Finanzwirt-Studium fertig ist, hat man ein Erststudium abgeschlossen. Für das Zweitstudium Jura danach müssen dann Zweitstudiengebühren gezahlt werden und es besteht keinerlei Anspruch auf Subventionen wie Bafög, Kindergeld oder ein Anspruch die gegen Eltern. Deswegen kann ich es mir beispielsweise einfach nicht leisten, ganz aufzuhören. |
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| AW: erst Finanzwirt, dann Jurist??? Hallo, mirgeht es ähnlich wie dir. Ich mache die Ausbildung zum Verwaltungswirt bei der RV. was das Stuidum nach diesem angeht ist es so: wenn du anschließend Jura studierst ist das kein zweitstudium, da unser Studium bzw. die Fh nicht im hochschulgesetz stehen. es werden ledicglich von unserem studienzeitkonto ein paar semester abgezogen, aber du musst nicht sofort studiengebühren zahlen (ist eine entscheidung des Verwaltungsgerichtes Frankfurt von letztem jahr mai oder so. in frankfurt ist es so, dass uns keine scheine mehr angerechnet werden, d.h. du fängst wie jeder ganz normal im 1. semester an zu studieren. hoffe ich konnte dir helfen. |
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| AW: erst Finanzwirt, dann Jurist??? Zitat:
Ich habe so ein Studium bereits abgeschlossen an einer Beamter-FH, allerdings wurde mir übereinstimmend von der Uni Mainz und Uni München bestätigt, dass das Jurastudium danach als Zweitstudium zählt? Gruß, nameistvergeben |
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