Dies ist eine Diskussion zu Eine Frage zum Betrug (§263 StGB) innerhalb des Forums Allgemeines Forum für Jurastudenten
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| Eine Frage zum Betrug (§263 StGB) Ein Guaden wünsch ich euch ![]() Ich hab mal ne Frage zum Betrugstatbestand. Ich bereite mich grade auf den kleinen Schein im Strafrecht vor und folgendes ist mein Problem : Der Tatbestand des §263 schließt die Täuschung über Tatsachen mit ein. Dabei ist eine Tatsache "ein konkreter Zustand der Gegenwart oder Vergangenheit der dem Beweis zugänglich ist." Aber wie kann ich über eine Tatsache Täuschen ? Wenn ich jetzt zum Beispiel jemandem sag ich verkauf ihm ein Beutel mit Edelsteinen, aber ich gebe ihm einen Beutel mit Kieselsteinen zum Preis von 500.000 € . Wenn ich jetzt subsumiere : Ich müsste über Tatsachen getäuscht haben. Tatsachen sind Zustände der ..... die dem Beweis zugänglich sind. Ist nun das vortäuschen des Beutelinhalts eine Tatsache ? Im eigentlichen Sinne ist doch das Vorhandensein von Edelsteinen im Beutel grade NICHT nachweisbar und damit auch NICHT dem Beweis zugänglich. Wie kann ich also über eine Tatsache getäuscht haben ? Wenn ich über eine Tatsache täusche dann wäre das für mich bspw. wenn ich jemanden umgebracht habe, aber ich täusche der Polizei vor ich wäre es nicht gewesen. Dann täusche ich doch über eine Tatsache oder nich ? Kann mir bitte jemand erklären wie man dazu kommt das ein nichtvorhandener Zustand eine Tatsache ist ? Also im ersten Fall der Beutelinhalt mit Edelsteinen ? MfG Phil ^^ |
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| AW: Eine Frage zum Betrug (§263 StGB) Man kann nur über Tatsachen täuschen. Das Gegenteil sind werturteile. In deinem Beispiel täuscht man über die Tatsache, dass Edelsteine in dem Beutel sind. Das ist dem Beweis zugänglich- man kann den Beutel öffnen und sich die Dinger ansehen oder chemisch feststellen, ob es Edelsteine sind. Kein Betrug wäre es, wenn ich dir ne CD verkaufe und dir sage, diese sei gut. Der Geschmack ist eben keine Tatsache, sondern ein Werturteil. Was mir gefällt kannst du auch ******* finden. |
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| AW: Eine Frage zum Betrug (§263 StGB) Danke für die Antwort. Was mich nur immer verwundert ist, dass ich ja im Prinzip nicht den Beutel öffnen kann und es beweisen kann dass Edelsteine darin sind. Ich behaupte es einfach, stelle es quasi als Tatsache dar, aber dennoch ist es letztendlich kein Zustand der dem Beweis zugänglich ist. Er wäre aber dem Gegenbeweis zugänglich. Also ist das letztendlich das Selbe ? |
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| AW: Eine Frage zum Betrug (§263 StGB) Du musst das losgelöst vom Fall betrachten. Ob in einem Beutel Edelsteine oder ******* drin ist, kann man überprüfen- es ist dem Beweis zugänglich. Auch ist die Zahlungsabsicht des Gastes beim Bestellen eines Bieres in einer Kneipe eine Tatsache. Du brauchst dieses Merkmal einzig und allein um vom Werturteil abzugrenzen. "Diese Brause schmeckt gut." Werturteil, denn was gut schmeckt ist subjektiv bei jedem verschieden. "Diese Brause schmeckt nach Erdbeere." Tatsache. Der Geschmack ist zwa auch bei allen verschieden, aber Erdbeere schmeckt eben nach Erdbeere und nicht nach Pfefferminze. |
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