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Eigentum

Dies ist eine Diskussion zu Eigentum innerhalb des Forums Allgemeines Forum für Jurastudenten

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Alt 06.10.2009, 00:57
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Eigentum

Hallo Leute

angenommen mehrere Personen sind in ein Gelände eingedrungen und wurden von der Polizei erwischt. Diese Personen haben auf dem Gelände einen Rücksack liegen lassen. Der Besitzer des Grundstückes will den Rucksack aber erst heraus geben, wenn die Personen denn entstanden Schaden (kaputter Zaun) ausgleichen.

Ist das rechtens?
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  #2 (permalink)  
Alt 06.10.2009, 08:34
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AW: Eigentum

Meiner Ansicht nach ja.
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Alt 06.10.2009, 13:24
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AW: Eigentum

Hier müssen wir auch ins Sachenrecht hineinschauen.

Es könnte § 986 Abs. 1 Satz 1 BGB einschlägig sein. Mein Palandt sagt aber in Rn. 5 nein, nur die Vollstreckung wird beschränkt. Aber das ist doch schon was.
__________________
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