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Durchgefallen..

Dies ist eine Diskussion zu Durchgefallen.. innerhalb des Forums Allgemeines Forum für Jurastudenten

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Alt 18.12.2009, 21:37
Boardneuling
 
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Durchgefallen..

Hallo!

ich bin durchs 1. Examen durchgefallen und habe aber noch eine Chance.. da ich nach sehr intensivem Lernen durchgefallen bin, bin ich auch nicht sehr optimistisch, was den letzten Versuch betrifft, ich kann mich also nicht einfach auf ein gutes Ergebnis verlassen..
da es sehr knapp war denke ich an eine Prüfungsanfechtung mithilfe eines Rechtsanwaltes.. die Kosten machen mir aber schon etwas Angst..
Hat solch ein Widerspruch denn überhaupt Erfolg? Ich meine, wann lohnt es sich denn diese Kosten in Kauf zu nehmen?
Sicherlich hängt das alles von meinen Klausuren ab, aber irgendwie weiß ich grad gar nicht, was ich machen soll und ich habe auch nicht mehr viel Zeit, mich zu entscheiden..

Daher bitte ich dringend um Rat..

PS: Wusste nicht, wohin ich diesen Beitrag schreiben soll, falls er woanders hingehört, dann bitte verschieben..

Viele Grüße

Lakeisha
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  #2 (permalink)  
Alt 27.12.2009, 15:07
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AW: Durchgefallen..

Zitat:
Zitat von Lakeisha
Hallo!

ich bin durchs 1. Examen durchgefallen und habe aber noch eine Chance.. da ich nach sehr intensivem Lernen durchgefallen bin, bin ich auch nicht sehr optimistisch, was den letzten Versuch betrifft, ich kann mich also nicht einfach auf ein gutes Ergebnis verlassen..
da es sehr knapp war denke ich an eine Prüfungsanfechtung mithilfe eines Rechtsanwaltes.. die Kosten machen mir aber schon etwas Angst..
Hat solch ein Widerspruch denn überhaupt Erfolg? Ich meine, wann lohnt es sich denn diese Kosten in Kauf zu nehmen?
Sicherlich hängt das alles von meinen Klausuren ab, aber irgendwie weiß ich grad gar nicht, was ich machen soll und ich habe auch nicht mehr viel Zeit, mich zu entscheiden..

Daher bitte ich dringend um Rat..

PS: Wusste nicht, wohin ich diesen Beitrag schreiben soll, falls er woanders hingehört, dann bitte verschieben..

Viele Grüße

Lakeisha
Zuweilen haben solche Widersprüche auch Erfolg. Ich würde dir raten Einsicht in die Klausuren zu nehmen, wenn dies noch geht. Zuweilen sind die Begründungen für die Notenvergabe durchaus angreifbar. Eine gute Begründung weshalb an der ein oder anderen Stelle eine bessere Noten vergeben werden sollte vermag den Prüfer durchaus zu überzeugen auch eine bessere Note zu vergeben. Natürlich ist hierfür die Inanspruchnahme eine Rechtsanwalts sinnvoll.

Für die Frage, ob du die Anfechtung sein lassen solltest weil dir noch ein Versuch offensteht, muss du dir selbst beantworten. So einige meiner Freunde, die beim ersten Mal durchgefallen sind haben im 2 Versuch 8 Punkte erreicht und sind jetzt froh, dass sie nicht angefochten haben. Allerdings ist es mit Sicherheit eine ganz schön nervliche Belastung mit der letzten Chance in die Klausuren zu gehen.
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