Dies ist eine Diskussion zu Die juristische Methodik und das Fallgutachten innerhalb des Forums Allgemeines Forum für Jurastudenten
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| Die juristische Methodik und das Fallgutachten hi forum, ich habe mal eine frage zur juristischen methodik im rechtsgutachten, die frage beschäftigt mich eigtl. schon seit anbeginn des studiums: vorab: das geschäft der juristen sind ja bekanntermaßen die gesetze. um gesetze anwenden zu können, müssen diese interpretiert, also auslegegt werden, um so wiederum ihren bedeutungsgehalt und damit ihren zweck zu entschlüsseln. nun liest man in einschlägigen büchern zu methodenlehren (Wank - Die Auslegung von Gesetzen, Zippelius - Jurisitsche Methodenlehre, Larenz/Canaris - Methodenlehre der Rechtswissenschaft), dass zu der bearbeitung eines falles eine methodengerechte auslegung der einzelnen tatbestandsmerkmale zu wählen ist. soweit so gut, so die theorie. das problem in der "praxis": widmet man sich nun einem sachverhalt, der seinen ursprung in allen drei rechtsgebeiten nehmen kann, so tritt dort erstaunliches zu tage: ein fall soll unter (meist) allen rechtlichen gesichtspunkten gewürdigt werden, doch von auslegung der jeweiligen gesetze - keine spur! da die meisten fälle ja problembehaftet sind, entstehen um der lösung willen teilweise haarsträubende theorien (einschub: die theorien sollen wohl tatsächlich ergebnis der auslegung sein). als otto-normal-student tut man das, was man eben beigebracht bekommen hat: man betet meinung a herunter, um anschluss folgt meinung b und sollte nun eine meinung c exisiteren so wird diese auch heruntergebetet. anschließend entscheidet man eine meinung, meistens ist es jene mit den besseren argumenten - diese technik wird ja nun subsumtionstechnik genannt (immernoch keine methodik). statt also wirklich zu interpretieren, muss man sich auf autoritäten berufen (diese nennt man natürlich nicht, vielmehr soll das für und gegen eine meinung ja ausdruck der erkenntnis der rechtsfindung - also der auslegung sein )verzeiht mir, wenn ich etwas polemisch klinge, aber in 5 semestern jurastudium habe ich nicht einmal wirklich "ausgelegt" - und die klausuren trotzdem (teilweise) mit beachtlichen ergebnissen bestanden. vor einem semester bin ich dann an ein kleines büchlein der reihe "jura kompakt" geraten - es heisst "juristische arbeiten erfolgreich schreiben". in diesem buch ist eine fortgeschrittenen hausarbeit exemplarisch abgedruckt. der fall wurde dabei streng anhand der juristischen methodik gelöst und die tatbestandsmerkmale tatsächlich "ausgelegt" (also wortlaut, systematik, entstehungsgeschichte, sinn und zweck). der verfasser hat dabei aber den inhalt des gutachtens praktisch quer zum konventionellen gutachtenstil im studium abgehandelt: es wurde auf ausformulierte obersätze verzichtet, das prüfungsprogramm - also die klärung der problematischen merkmale wurde im konditionalstil gehalten (beispiel: x kann sich strafbar gemacht haben, wenn nicht [...] ). der effekt war dabei, dass das gutachten viel stringenter, schöner, mithin überzeugender gestaltet war. problem ist jetzt, das diese art von falllösung aber nirgends in den büchern zur methodenlehre aufgeführt war (es wird zwar erklärt wofür man die gesetzesauslegung bracht, aber nicht WIE man sie einbaut). meine frage lautet: wie macht ihr das? legt ihr auch methodengerecht aus, oder macht ihr es nach dem konventionellen stil und handelt im zweifel einfach die theorien ab? gibt es literatur zur methodengerechten auslegung im konkreten fall, bzw. : wie mach ich das und baue wortlaut, systematik sowie sinn und zweck in die prüfung ein? oder ist das ganze nicht einfach überlüssig und akademischer natur? beste grüße! |
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| AW: Die juristische Methodik und das Fallgutachten Hi, ich habe zwar noch nie ein Buch zur Methodenlehre gelesen... aber vielleicht kann ich dir trotzdem helfen. Vorab noch folgender Tipp: Ich habe mir (die Examenshausarbeit ausgenommen) für Hausarbeiten generell maximal 7 Tage eingeräumt. Dies hat zunächst zu Folge, dass man sich automatisch nur auf das Wesentliche konzentrieren kann und führt zwangsläufig zu einer stringenten Bearbeitung. Im Gutachten habe ich immer den Gutachtenstil verwendet ( A könnte gem. §... gegen B einen Anspruch auf .... haben. Voraussetzung hierfür wäre ....) Unproblematisches habe ich im Urteilsstil eingefolchten (Durch das Angebot des A vom ... und Annahme des B vom... liegt ein wirksamer KV vor. Dass in diesem Zusammenhang der A...steht diesem hier nicht entgegen weil.... Fraglich ist jedoch, ob....) Meine Auslegung habe ich immer bei meiner Stellungnahme zu den verschiedenen Theorien vorgenommen. Ferner setzte die... nun voraus, dass der A..... Problematisch ist..... In diesem Zusammenhang könnte man vetreten dass.... (Meinung 1) Hiergegen könnte jedoch argumetiert werden dass .....weshalb man zu der Ansicht gelangen könnte (Meinung 2)..... wobei hier problematisch erscheint.... (Meinung 3,...Meinung 4).... danach eigene Stellungnahme unter Zuhilfenahme der Auslegungsregeln, die noch das ein oder andere Argument mit an die Hand geben können. Nachdem es in §... heißt "..." spricht der Wortlaut... Unterstrichen wird dies durch .... Eine andere Auslegung würde dem Zweck.... zuwiderlaufen und machte gar §... obsolet... |
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| AW: Die juristische Methodik und das Fallgutachten HI, seltsam.. E-mail hat angezeigt, du hättest geantwortet, leider erschient dein Beitrag hier im Forum nicht. Zitat:
Also nachdem die verschiedenen Meinungen durchaus oft mit Auslegungsargumenten ect. argumentieren, habe ich diese u.U. ja zwangsläufig schon dargestellt bevor ich zu meiner eigenen Stellungnahmegekommen bin. Trotzdem kann man bei der eigenen Stellungnahme ja nochmal auf einen bereits dargestellten Punkt zurückkommen und diesen ausschmücken. Ich habe beide Examina hinter mir. Hinsichtlich meiner oben beschriebenen Methodik hat mir noch nie jemand etwas angestrichen. Aber vielleicht sieht man das an deiner Uni etwas anders. Finde doch heraus wie es an deiner Uni üblich ist ( wozu gibt es Tutorien?) Also dann liebe Grüße Siobhan |
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| AW: Die juristische Methodik und das Fallgutachten hey, jo es gab in den letzten tagen wohl serverprobleme, mein beitrag war auf einmal irgendwie weg :/ mich hat das fieber gepackt, es lässt mich nicht in ruhe, ich muss herausfinden wie man methodisch richtig formuliert. da du dein examen hast wird dir das folgende wenig nützen, check das mal aus: http://www.amazon.de/gp/product/3170...ref=sib_rdr_dp klick mal auf das inhaltsverzeichnis des buches und voilá, was sehen wir? ZWEITER TEIL: A. Allgemeine Aufbaufragen I. Historischer Aufbau II. Teleologischer aufbau III. Aufbaukomination IV. Keine Vorbemerkung zum Fallaufbau !!!!!!!!!!!!! Siobhan, ich glaube das ist es! anscheinend gibt es sogar regeln, wie man das gutachten genau schachtelt! also: zunächst meinte ich mit klassischem aufbau das hier: a stiehlt ne sache, keine ahnung nen lippenstift von b: §. 242 StGB nun der klassische aufbau: I. (tatbestand) 1. (objektiver tatbestand) a) Täter b) Sache c)Fremd d) Wegnahme 2. (subjektiver tatbestand) a) vorsatz b) sonstige subjektive merkmale II. Rechtswidrigkeit III. Schuld ich hab das an einem einfachen tatbestand festgemacht. "normalerweise" klatscht man eben die sachen, die unproblematisch sind schön systematisch in die ziffern, bzw buchstaben. gibt es andere meinungen, so werden die wie in meinem ersten beitrag hintereinander abgespult. das problem ist, das ist mehr oder weniger "bekannt" und langweilt den korrektor. wie aus dem inhaltsverzeichnis hervorgeht kann man wohl anders gliedern und wohl auch anders "darstellen" und jetzt ist die frage wie genau und wo haue ich die methodik hin! der ganze zweck von dem ganzen ist (so denke ich) ein riesiges plus bei der bewertung. materielles wissen ist schön und gut, aber wenn das wissen nicht optimal verpackt ist, ist das mit der bewertung ne sone sache. mein zweiter grund ist: man kann ja auch kreativ arbeiten (schreiben). ich check das buch jetzt gleich mal aus, ich denke was diese frage angeht, lohnt es sich zu recherchieren. =) |
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