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Darf Schüler XY Jurastudieren?

Dies ist eine Diskussion zu Darf Schüler XY Jurastudieren? innerhalb des Forums Allgemeines Forum für Jurastudenten

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Alt 23.04.2009, 18:31
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Darf Schüler XY Jurastudieren?

1. Fall

Schüler XY ist jetzt Schüler einer 9. Klasse an einem Gymnasium und wird sagen wir mal 2012 die Schule mit dem Abitur verlassen und will dann Jura Studieren doch er hat ein Problem.

Im jugendlichem Leichtsinn hat er im Internet Sachen bestellt die er nicht Bezahlen konnte und nach 1. Mahnungen der Versandhäuser Mahnungen von Inkasso Unternehmen bekommen. Mit Hilfe seiner Eltern hat er die Beträge bezahlt und es kahm nie ein Schreiben vom Gericht. Darf dieser Schüler Jurastudieren und würde er eine Zulassung bekommen?

2. Fall

Wieder Schüler XY doch er hat ein anderes Problem.

Sein Vater, von dem er nach der Scheidung der Eltern nichts mehr hörte, hat früher auf nahmen von XY einen Vertrag für Telefon abgeschlossen. (Der Vater hatte keine Bonität). Der Anbieter wusste es nicht und hat nachdem nach ca. 1 Jahr wunderbarer Zahlungen keine Zahlung mehr einging das Konto von XY gesperrt. Darf XY in diesem Fall den Beruf ausüben?

3. Fall

Schüler XY und Schüler YX sind gute Freunde.
XY ist erst 16 YX 18 und hat ein Auto. XY fährt über eine Verlassene Straße mit dem AUto von YX, der einverstanden war. Beide werden erwischt und XY wird gesperrt.
Darf XY Jurist werden?
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Alt 24.04.2009, 09:36
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AW: Darf Schüler XY Jurastudieren?

Zitat:
Zitat von BeneQ
Er dürfte aber die Voraussetzungen für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst nicht erfüllen (z. Bsp. § 37 Abs. 3 S. 1 JaPrO BaWü - Unwürdigkeit wegen eines vorsätzlichen Verbrechens).
Dann können wir uns schon auf seine Verfassungsbeschwerde gefasst machen.
__________________
Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
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  #3 (permalink)  
Alt 24.04.2009, 09:53
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AW: Darf Schüler XY Jurastudieren?

Ich hoffe, die zahlt wenigstens er...
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