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Brauche dringend Hilfe !!!!!!!!

Dies ist eine Diskussion zu Brauche dringend Hilfe !!!!!!!! innerhalb des Forums Allgemeines Forum für Jurastudenten

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  #1 (permalink)  
Alt 07.04.2006, 20:55
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Brauche dringend Hilfe !!!!!!!!

Hallo alle zusammen.

Ich brauche dringend Hilfe zu folgendem Fall (hab ihn leicht abgekürzt):

Der A möchte bei der B-Bank einen Kredit aufnehmen. Dafür soll die Ehefrau (E) des A eine Bürgschaft übernehmen. Die B- Bank verlangt aber Sicherheiten. Deshalb gibt der A wahrheitsgemäß an, dass die L einen vorgenommenen Erbteil ihrer vermögenden Eltern in Höhe von 100.000 € bekommt. Damit gibt sich die B-Bank zufrieden.

Am darauffolgenden Tag geht die E zu der B-Bank, um die speziell für ihre Bürgschaft vorbereiteten, vorformulierten Vertragstext zu unterzeichnen.
Neben sämtlichen Kreditkonditionen und Widerrufsbelehrungen heißt es weiter:

1. Die Bürgschaft umfasst alle bestehenden Forderungen bis zu einem Höchstbetrag von 1,2 Mio. €

2. Die Bürgin verzichtet auf die Einrede der Vorausklage.

3. Sonstiges: Die Bürgschaft erfolgt im Hinblick auf die Zahlungszusage der Eltern der Bürgin über 100.000 €.


Nun meine Frage: Handelt es sich bei 1, 2 und 3 um AGBs????


Danke!!!!
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  #2 (permalink)  
Alt 22.04.2006, 22:05
Boardneuling
 
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AW: Brauche dringend Hilfe !!!!!!!!

Hi,

schau mal in § 305 BGB da ist die Definition von AGB.
Meiner Meinung nach sind es AGB der Bank da dort steht das es sich um einen vorformulierten Vertragstext der Bank handelt.
Vielleicht musst du eine AGB-Prüfung machen je nach den Fragen im Sachverhalt,

Gruß
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  #3 (permalink)  
Alt 03.05.2006, 17:02
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Registriert seit: Apr 2006
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AW: Brauche dringend Hilfe !!!!!!!!

2. ist meistens eine AGB. 1. und 3. sind keine AGB, weil nicht vorformuliert. Wenn der Vertrag wirklich nur für B formuliert ist, keine AGB.

Bei 1. handelt es sich um eine Generalzession, die SO jedenfalls unwirksam ist (zu unbestimmt, deshalb Einigungsmangel).

Zu 3. kommt Unwirksamkeit wegen § 138 in Frage, weil Verträge, die auf Erbteilszuwendungen hin bedingt sind, sittenwidrig sind.

Außerdem kann die Bürgschaft insgesamt wegen 138 unwirksam sein. Siehe das berühmte Bürgschaftsurteil des BVerfG.
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