Dies ist eine Diskussion zu BGH trotz neuem Gesetz zitieren innerhalb des Forums Allgemeines Forum für Jurastudenten
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| BGH trotz neuem Gesetz zitieren hi zusammen, ich habe eine etwas ältere BGH entscheidung und diese wurde mehr oder weniger letztes Jahr ins gesetzt übernommen in der älteren version des gesetzes war der vom BGH angesprochene punkt nicht enthalten und deshalb frage ich mich jetzt, ob ich die BGH entscheidung mit einbringen soll oder dies überflüssig ist, da es ja nun schon im gesetz steht dann ganze im zusammen hang mit einer Hausarbeit |
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| AW: BGH trotz neuem Gesetz zitieren Es wird dir wohl keiner einen Strick daraus drehen, wenn du BGH Entscheidungen zitierst. Man kann ja in einem Halbsatz kurz erwähnen, dass diese Rechtsprechung jetzt gesetzlich verankert ist. Was ist eigentlich der konkrete Regelungsgegenstand um den es hier geht? Gruß gretsch
__________________ "Die Ersatzpflicht ist ausgeschlossen, wenn der Schaden nicht durch ein Verschulden des Führers verursacht ist." (§ 18 Abs.1 S.2 StVG) |
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| AW: BGH trotz neuem Gesetz zitieren Wenn du das kurz und knackig einbringen kannst und es deiner Arumentation dienlich ist, sollte es einen schlanken Fuß machen . also dann noch frohes Schaffen.... Siobhan |
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| AW: BGH trotz neuem Gesetz zitieren Kann man vll. auch für die Argumentation benutzen: "Die Rechtsprechung durch den BGH war so geil, dass sie gleich ins Gesetz übernommen wurde...". Ansonsten wär das sicherlich was für ne Fußnote, aber das wohl eher bei ner Seminararbeit und nicht bei ner HA. Achso, hat das was mit Grundschuld zu tun? |
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| AW: BGH trotz neuem Gesetz zitieren Ne es geht um die benachrichtigung des Vormundschaftgerichtes was in 1904 übernommen wurde könnte ich dann einfach in der fußnote schreiben zuvor BGH .... ? |
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| AW: BGH trotz neuem Gesetz zitieren Also bei uns war das immer so, dass man eben nur die Quellen in die Fußnote schreiben durfte/ sollte. "Nach § soundso ist das Vormundschaftsgericht zu benachgichtigen (1)" "(1) zuvor BGHz 5689, 589ß (456)." Dann vll. so, oder eben das als Argument benutzen. Je nach Sachverhalt. |
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| AW: BGH trotz neuem Gesetz zitieren So ungefähr hatte ich mir das auch gedacht dann bedank ich mich für die schnellen antworten und würde mich freuen wenn ihr auch mal in diesen Thread gucken könntet und mir weiterhelft http://www.juraforum.de/forum/t311767/s.html gruß Jay |
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