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BGH trotz neuem Gesetz zitieren

Dies ist eine Diskussion zu BGH trotz neuem Gesetz zitieren innerhalb des Forums Allgemeines Forum für Jurastudenten

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  #1 (permalink)  
Alt 28.02.2010, 13:17
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BGH trotz neuem Gesetz zitieren

hi zusammen,

ich habe eine etwas ältere BGH entscheidung und diese wurde mehr oder weniger letztes Jahr ins gesetzt übernommen
in der älteren version des gesetzes war der vom BGH angesprochene punkt nicht enthalten
und deshalb frage ich mich jetzt, ob ich die BGH entscheidung mit einbringen soll oder dies überflüssig ist, da es ja nun schon im gesetz steht

dann ganze im zusammen hang mit einer Hausarbeit
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Alt 28.02.2010, 13:36
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AW: BGH trotz neuem Gesetz zitieren

Es wird dir wohl keiner einen Strick daraus drehen, wenn du BGH Entscheidungen zitierst. Man kann ja in einem Halbsatz kurz erwähnen, dass diese Rechtsprechung jetzt gesetzlich verankert ist.

Was ist eigentlich der konkrete Regelungsgegenstand um den es hier geht?

Gruß gretsch
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"Die Ersatzpflicht ist ausgeschlossen, wenn der Schaden nicht durch ein Verschulden des Führers verursacht ist." (§ 18 Abs.1 S.2 StVG)
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  #3 (permalink)  
Alt 28.02.2010, 14:01
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AW: BGH trotz neuem Gesetz zitieren

Wenn du das kurz und knackig einbringen kannst und es deiner Arumentation dienlich ist, sollte es einen schlanken Fuß machen .

also dann noch frohes Schaffen....
Siobhan
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  #4 (permalink)  
Alt 28.02.2010, 14:06
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AW: BGH trotz neuem Gesetz zitieren

Kann man vll. auch für die Argumentation benutzen: "Die Rechtsprechung durch den BGH war so geil, dass sie gleich ins Gesetz übernommen wurde...". Ansonsten wär das sicherlich was für ne Fußnote, aber das wohl eher bei ner Seminararbeit und nicht bei ner HA.
Achso, hat das was mit Grundschuld zu tun?
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  #5 (permalink)  
Alt 28.02.2010, 15:19
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AW: BGH trotz neuem Gesetz zitieren

Ne es geht um die benachrichtigung des Vormundschaftgerichtes was in 1904 übernommen wurde

könnte ich dann einfach in der fußnote schreiben
zuvor BGH ....

?
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  #6 (permalink)  
Alt 28.02.2010, 15:34
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AW: BGH trotz neuem Gesetz zitieren

Also bei uns war das immer so, dass man eben nur die Quellen in die Fußnote schreiben durfte/ sollte.
"Nach § soundso ist das Vormundschaftsgericht zu benachgichtigen (1)"


"(1) zuvor BGHz 5689, 589ß (456)."

Dann vll. so, oder eben das als Argument benutzen. Je nach Sachverhalt.
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  #7 (permalink)  
Alt 28.02.2010, 16:56
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AW: BGH trotz neuem Gesetz zitieren

So ungefähr hatte ich mir das auch gedacht

dann bedank ich mich für die schnellen antworten

und würde mich freuen wenn ihr auch mal in diesen Thread gucken könntet und mir weiterhelft
http://www.juraforum.de/forum/t311767/s.html


gruß Jay
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