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BGB Fragebogen

Dies ist eine Diskussion zu BGB Fragebogen innerhalb des Forums Allgemeines Forum für Jurastudenten

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  #1 (permalink)  
Alt 28.07.2011, 18:45
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BGB Fragebogen

Hallo ihr Lieben!

Ich befinde mich jetzt am Ende des zweiten Semesters. Da ich sowohl aus gesundheitlichen als auch aus familiären Gründen bisher nicht viel von den Vorlesungen, Übungen, etc. mitbekommen habe, sind die Semesterferien damit verplant, Stoff nachzuholen.

Ich beginne mit dem Grundkurs Privatrecht, den ich anhand des Buches "Grundkurs BGB" von Musielak nacharbeiten möchte. Da ich nicht unter Zeitdruck stehe und ich wirklich Spaß und Interesse an der Materie habe, möchte ich den Stoff so gut wie möglich erfassen und verstehen. Deswegen werde ich gelegentlich Fragen einstellen, von denen ich hoffe, dass sie jemand von Euch beantworten kann

Die ersten zwei Fragen, die sich mir aufwerfen, sind folgende:
  1. Welchen Zweck verfolgt die Formvorschrift bei einer Schenkung?
Geht es da um Beweissicherung und Aufklärung durch einen unabhängigen Dritten?

---------------------
  1. Bei einer Willenserklärung, die ohne Handlungswillen abgegeben wurde (im Schlaf, unter Hypnose, etc.), kann ich mich laut Musielak ANALOG auf § 105 II BGB berufen, also das Vorliegen einer WE damit verneinen, dass § 105 II auf Willenserklärungen, die im Schlaf, unter Hypose, etc. abgegeben werden, analog angewandt wird.

Warum analog und nicht direkt? § 105 II BGB besagt, dass eine WE, die im Zustand der Bewusstlosigkeit abgegeben wird, nichtig ist. Fallen Begriffe wie "Schlaf" und "Hypose" nicht unter "Bewusstlosigkeit"?
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  #2 (permalink)  
Alt 18.08.2011, 13:08
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AW: BGB Fragebogen

Zitat:
Zitat von Spätsommersonne Beitrag anzeigen
Welchen Zweck verfolgt die Formvorschrift bei einer Schenkung?
Geht es da um Beweissicherung und Aufklärung durch einen unabhängigen Dritten?
Ja genau, wie eig. alle Formvorschriften. Beweisfunktion, Warnfunktion etc. Bei der Schenkung ist jedoch zu beachten das éin Mangel der Form bereits durch Vollzug der Schenkung geheilt wird (vgl. § 518 II BGB).

Zitat:
Bei einer Willenserklärung, die ohne Handlungswillen abgegeben wurde (im Schlaf, unter Hypnose, etc.), kann ich mich laut Musielak ANALOG auf § 105 II BGB berufen, also das Vorliegen einer WE damit verneinen, dass § 105 II auf Willenserklärungen, die im Schlaf, unter Hypose, etc. abgegeben werden, analog angewandt wird.

Warum analog und nicht direkt? § 105 II BGB besagt, dass eine WE, die im Zustand der Bewusstlosigkeit abgegeben wird, nichtig ist. Fallen Begriffe wie "Schlaf" und "Hypose" nicht unter "Bewusstlosigkeit"?
Bist du etwa bewusstlos, wenn du schläfst?
Ich hoffe nicht, dann sollte man mal zum Arzt gehen!

MfG
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  #3 (permalink)  
Alt 18.08.2011, 13:19
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AW: BGB Fragebogen

1. Eher Warnfunktion. Man bekommt ja schließlich nix zurück. Das Erfordernis eines Beweises hättest du auch im Streit bei einem Tausch- oder Kaufvertrag. Diese haben aber gerade kein Schriftformerfordernis.
2. Vollkommen Wurscht ob direkt oder analog. Darüber macht sich doch kein normaler Jurist Gedanken.

Ich finde das zwar löblich mit deinem Vorhaben und bin auch für Fragen offen, aber so richtig sinnvoll erscheinen mir die Fragen bis jetzt nicht, sorry. Versuch mal in deine Lerneinheiten auch das Anwenden des Gelernten einzubinden, z.B. mal einige kleine Fälle lösen. die Fragen, die sich daraus ergeben solltest du stellen. In ner Klausur interessiert es schlichtweg kein *******, wozu die Vorschrift dienen soll (mit Ausnahme du musst was auslegen).
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Alt 18.08.2011, 15:12
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AW: BGB Fragebogen

Danke für die Antworten!

@Brati: Klar sind das irrelevante Fragen, es hat mich einfach interessiert. Das hat nix mit Lernen in dem Sinne zu tun, dass ich es für eine Klausur bräuchte - es war einfach reines Interesse.
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  #5 (permalink)  
Alt 18.08.2011, 19:53
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