Dies ist eine Diskussion zu BGB Fortgeschrittene WS 2009/10 bei PD Hellwege, Marburg innerhalb des Forums Allgemeines Forum für Jurastudenten
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| Schreibt jmd zufällig auch diese Hausarbeit mit?? http://www.uni-marburg.de/fb01/aktue...rhalthellwege2 Wäre gut, wenn wir uns gegenseitig behilflich sein können & uns austauschen. lg |
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| AW: BGB Fortgeschrittene WS 2009/10 bei PD Hellwege, Marburg Hallo! Ich schreib mit! Aber ich hab noch gar nicht angefangen. Ich weiß es noch nicht, wie soll ich anfangen! |
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| AW: BGB Fortgeschrittene WS 2009/10 bei PD Hellwege, Marburg ich hab mit dem gutachten auch noch nicht angefangen. mir ist auf dem ersten blick anfechtung - rücktritt, unverschuldeter untergang usw. eingefallen. aber ich weiss auch noch nicht, wie ich anfangen soll. mal sehen.. |
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| AW: BGB Fortgeschrittene WS 2009/10 bei PD Hellwege, Marburg Hei, ich denke auch so. Zuerst Tausch prüfen, dann Widerruf, Anfechtung und Rücktritt. |
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| AW: BGB Fortgeschrittene WS 2009/10 bei PD Hellwege, Marburg Hallo. Hab schon mit dem gutachten angefangen. Zuerst nacherfüllung, aber diese geht so wie so nicht durch, weil unmöglichkeit vorliegt. Prüfe jetzt rücktritt nach § 346 Abs.2. |
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| AW: BGB Fortgeschrittene WS 2009/10 bei PD Hellwege, Marburg hey, ich schreibe sie auch mit und komm nicht weiter... hab ganz normal mit §433 angefangen, dann bei angebot die stellvertretung des A gemacht. P: irrtum über den auftraggeber mit welchen §§ habt ihr denn angefangen? oder welche aufsätze habt ihr gefunden? LG |
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| AW: BGB Fortgeschrittene WS 2009/10 bei PD Hellwege, Marburg Hallöchen Leidesngenossen ich will hier mal etwas Licht für mich reinbringen. Korrigiert mich bitte falls ich etwas missverstanden habe. Also ich habe für mich schon beschlossen beide Anspruchseiten zu prüfen, da K den Anwalt ja fragt ob ihn seinerseits etwas vom Vertragspartner treffen könnte. Also vertragliche Ansprüche des K: Anfechtung --> Irrtum über den Vertragspartner hier gibt es aber nur die Rückgabe der Bilder und somit wären alle weiteren Ansprüche abgeschnitten und Rückabgabe der Bilder unmöglich Widerruf --> Haustürgeschäft und Verbrauchsgüterkauf bzw -tausch hier keine Belehrung; kein Problem also der Frist, Folge wäre auch Rückübergabe der Bilder, auch hier unmöglich Rücktritt --> Aus Gewährleistung --> Sachmangel + Nacherfüllung unmöglich, dann der Rücktritt, Rückgewähr und dann Wertersatz oder Sachdensersatz?! vertragsähnliche Ansprüche waren für mich nicht ersichtlich bei dem EBV bin ich noch nicht, ich möchte gerne erstmal die vertraglichen Ansprüche runterprüfen, bin aber recht unbegeistert. und auch unsicher Liebe Grüße Sören |
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