Dies ist eine Diskussion zu Bewertungsrichtlinien für juristische Arbeiten innerhalb des Forums Allgemeines Forum für Jurastudenten
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| Bewertungsrichtlinien für juristische Arbeiten Hallo, ich bin auf der Suche nach Richtlinien für die Bewertung von Klausuren und/oder Hausarbeiten. Google konnte mir dabei leider nicht weiterhelfen. Ich kenne nur die übliche Punkteskala, aber ich denke mal, dass Korrektoren auch noch weitere Hinweise bekommen, wie die Punkte zustande kommen können, oder? Gibt es denn interne Richtlinien und vllt. auch Tabellen, ab welchem prozentualem Anteil man inhaltlich welche Punktzahl erreichen kann? Der Aufbau und die Form spielen ja auch noch eine große Rolle, die ja auch irgendwie in die Bewertung einfließen muss. Das würde mich mal sehr interessieren. Gruß, Mathias |
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| AW: Bewertungsrichtlinien für juristische Arbeiten Es gibt keine allgemeinen Richtlinien für Korrekturen: Ich korrigiere selber und es gibt diverse möglichkeiten der Korrektur: Eine - von uns angewandte - Methode ist, auf die gesamte Musterlösung 36 Rohpunkte zu vergeben. Je nach Umfang können es hier mal 1-2 oder auch dort 3-4 sein. Wichtig ist, dass Punkte für einfache Sachen, sowie die schweren (18 Punkte Grenze) Dinge vergeben werden. Nun vergleicht man Musterlösung mit Klausur und vergibt anhand dieser erneut Rohpunkte an die Klausur. Zusammengezählt und geteilt durch 2 ergibt dann die Klausurnote. Uns wird noch eine (bis zu) 3 Punkte Ermessensgrenze eingeräumt (je nach Geschmack für besonders gute oder schlechte Leistungen, Schriftbild etc.). Hierbei sollte jedoch eine bestandene Klausur nicht unter 4 Pkt und andersherum fallen. Das ist "ein Maßstab" |
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