Dies ist eine Diskussion zu betrug, wenn geschädigter tot ist??? innerhalb des Forums Allgemeines Forum für Jurastudenten
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| betrug, wenn geschädigter tot ist??? wie sieht es denn aus, wenn A die 100jährige B durch ein versprehen täuscht und sie somit ihr testament ändert, sodass er alles bekommt (es gibt auch keine gesetzlichen erben)...die vermögensverfügung würde doch erst nach ihrem tod eintreten...und dann ist ja keiner mehr da, der einen vermögensschaden erleiden würde... das ist doch dann kein betrug oder? wie hat sich A denn da starfbar gemacht? wäre schön, wenn ihr ein paar vorschläge habt |
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