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Benötige Hilfe! Aufgabenstellung viel zu ungenau!

Dies ist eine Diskussion zu Benötige Hilfe! Aufgabenstellung viel zu ungenau! innerhalb des Forums Allgemeines Forum für Jurastudenten

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  #1 (permalink)  
Alt 20.06.2012, 23:24
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Benötige Hilfe! Aufgabenstellung viel zu ungenau!

Hallo Leute,
ich komme momentan mit einer Aufgabenstellung nicht klar. Die ganze Arbeit bezieht sich auf eine Große Anfrage der Linken an den NRW-Landtag. Der Dozent möchte folgendes wissen:

Zitat:
Wie verhält sich der Grundgedanke der dortigen Fragen 3.1 und 3.6 zu den verfassungsrechtlichen
und einfachgesetzlichen Regelungen der Kirchensteuer?
Die genannten Fragen sind folgende:

Zitat:
Welche Kirchen und Religionsgemeinschaften nehmen in Nordrhein-Westfalen derzeit in Anspruch, die Beiträge ihrer Mitglieder durch das Kirchensteuer-Erhebungsverfahren einzuziehen?

Welche kirchlichen Diözesen, Bistümer bzw. Landeskirchen werden durch Kirchensteuermittel aus NRW finanziert?
Nun weiß ich aber gar nicht, was ich machen soll. Ich sehe in den beiden letzten nur sachliche Fragen, keine unterschwellige Kritik oder gar eine Aussage. Was soll ich denn dann mit den gesetzlichen Regelungen vergleichen?
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  #2 (permalink)  
Alt 21.06.2012, 07:50
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AW: Benötige Hilfe! Aufgabenstellung viel zu ungenau!

HI,
nur so ne Idee...

mich lässt die Frage vermuten, dass es wohl auch Kirchen gibt die in NRW keine steuerlichen Mittel erhalten.
Kritik könnte nunmehr in der Frage liegen, ob dies fair ist... . Eventuell könnte man auf die Idee kommen, dass gewisse Kirchen/Religionen aufgrund der konkreten kirchensteuerlichen Regelungen bevorzugt würden und in der Ungleichbehandlung eine Art Verletzung der verfassungsrechtlich zugesicherten Religionsfreiheit sehen, die eben gerade nicht eine Wertigkeit der verschiedenen Kirchen und Religionen vornimmt.
Schlussendlich könnte man eventuell auf die Idee kommen, dass die kirchensteuerlichen Regelungen Artikel 4 GG nicht genügen. ... Ist aber nur so eine Idee.

Schon mal gegoogelt, ob es diese Anfrage tatsächlich gibt?


Also dann liebe Grüße
Siobhan
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  #3 (permalink)  
Alt 21.06.2012, 12:29
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AW: Benötige Hilfe! Aufgabenstellung viel zu ungenau!

Jep, die Anfrage liegt mir im Volltext vor. Darin geht es hauptsächlich um Gleichbehandlung und finanzielles, oft mit dem Unterton "die Kirche liegt dem Staat auf der Tasche".

Steuern einziehen dürfen ja die, die den Körperschaftsstatus innehaben, das sind etwa 25 in Deutschland, von denen nur 5 oder so die Steuern auch einziehen.

Bisher habe ich zu dieser Aufgabe beschrieben, wie der Staat und wie die Kirche Einfluss auf die Kirchensteuer nimmt, dass beide an die Gesetze gebunden sind, die wiederum von beiden gemacht werden (also Kirche kann durch Satzungshoheit auch öffentlich-rechtliche Gesetze erlassen). Das wäre jetzt für mich der Grundgedanke der Kirchensteuerlichen Regelungen.

Dein Vorschlag hört sich gut an, ein bisschen die Gleichbehandlung abwiegen kann nie schaden^^ Aber irgendwie weiß ich noch immer nich, was der "Grundgedanke der Frage" sein soll...
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  #4 (permalink)  
Alt 21.06.2012, 21:03
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AW: Benötige Hilfe! Aufgabenstellung viel zu ungenau!

Zitat:
Jep, die Anfrage liegt mir im Volltext vor. Darin geht es hauptsächlich um Gleichbehandlung und finanzielles, oft mit dem Unterton "die Kirche liegt dem Staat auf der Tasche"
ist doch super! bestimmt gibt es dazu auch einen Meinungsaustausch.
Mal auf der HP des Landtags recherchiert, ob du zu der Thematik noch mehr findest?

Zitat:
Steuern einziehen dürfen ja die, die den Körperschaftsstatus innehaben, das sind etwa 25 in Deutschland, von denen nur 5 oder so die Steuern auch einziehen.

Bisher habe ich zu dieser Aufgabe beschrieben, wie der Staat und wie die Kirche Einfluss auf die Kirchensteuer nimmt, dass beide an die Gesetze gebunden sind, die wiederum von beiden gemacht werden (also Kirche kann durch Satzungshoheit auch öffentlich-rechtliche Gesetze erlassen). Das wäre jetzt für mich der Grundgedanke der Kirchensteuerlichen Regelungen.
inhaltlich kann ich jetzt nicht so viel dazu sagen... bin kein Ö-rechtler.

Zitat:
Dein Vorschlag hört sich gut an, ein bisschen die Gleichbehandlung abwiegen kann nie schaden^^ Aber irgendwie weiß ich noch immer nich, was der "Grundgedanke der Frage" sein soll...
Spekulierend dass die derzeitigen Kirchensteuergesetze letztlich ohne großartige Reformen in ihren Grundgedanken, Strukturen noch immer auf dem Fundament der Ausgangssituation stehen in der sozusagen Oma und Opa noch gedated haben, könnte man sich fragen, ob die krirchensteuerlichen Regelungen einer auch aufgrund verfassungsrechtlicher Aspekte der Reform bedürfen (und wenn ja in welcher Form) oder ob Kirchensteuer auch aus rechtlicher (verfassungsrechtlicher) Sicht überhaupt noch zeitgemäß ist.
Unter Abwägung rechtshistorischer, rechts-soziologischer, derzeit rechtspolitischer Aspekte (auch des Verfassungsrechts) könnten auch unter zu Hilfenahme der Beleuchtung Gesellschaft mit Sicherheit etwas interessantes dabei heraus kommen.... Allerdings ist das jetzt auch wieder nur eine Idee. Im Zweifel kannst du sicherlich auch in der Professur fragen.

Also dann liebe Grüße
Siobhan
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