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§ 25 I Alt. 2 StGB

Dies ist eine Diskussion zu § 25 I Alt. 2 StGB innerhalb des Forums Allgemeines Forum für Jurastudenten

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  #1 (permalink)  
Alt 16.07.2009, 17:18
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§ 25 I Alt. 2 StGB

Guten Tag!
Ein paar Freunde und ich haben uns Gedanken darüber gemacht, ob man den § 25 I Alt 2 StGB nicht eventuell, wenn man ganz verwegen ist, auch in der objektiven Zurechnung ansprechen kann.
Dazu der Fall, den wir uns ausdachten
A weiß, dass vor einem Laden regelmäßig zwei Rowdies herumlungern, die wahllos die Kundschaft angreifen (mit einem Baseballschläger, Messer oder sonst irgendeinem Gegenstand, welchen der durchschnitts-Rowdie für seine Zwecke benutzt). Nun schickt er den B dorthin, in dem Wissen, dass dieser von den Rowdies ordentlich aufgemischt wird.

Es ist schon klar, dass dies kein Fall des § 25 wäre, vielmehr des § 27, aber rein hypothetisch und nur zum Spaß?

Würde mich freuen, zu erfahren, was Ihr davon haltet

MfG
fifi

P.s.: Das war mein erster Eintrag und ich war ziemlich aufgeregt
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  #2 (permalink)  
Alt 16.07.2009, 18:51
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AW: § 25 I Alt. 2 StGB

Zitat:
P.s.: Das war mein erster Eintrag und ich war ziemlich aufgeregt
wie süß!

hmm... ich würde daraus immer zwei getrennte Punkte machen. Nur weil man die objektive Zurechnung annehmen kann, heißt das ja nicht zwangsläufig, dass man eine endgültige Conclusio hinsichtlich der Täterhschaft ziehen kann.
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