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§ 212 StGB durch Unterlassen in mittelbarer Täterschaft?

Dies ist eine Diskussion zu § 212 StGB durch Unterlassen in mittelbarer Täterschaft? innerhalb des Forums Allgemeines Forum für Jurastudenten

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Alt 25.05.2009, 17:57
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§ 212 StGB durch Unterlassen in mittelbarer Täterschaft?

Guten Abend!

Ich habe mal eine kleine Frage...

Das 10-jährige Kind K ist von seinem 3-jährigem Bruder B genervt und überzeiht Bs Kopf mit einer Einkaufstüte.
Mutter M beobachtet das Geschehen, aber greift nicht ein. B verstirbt.

Prüft man bei K § 212 I zLd B, so sollte man ja durch § 19 StGB bei der Schuldfähigkeit rausfallen.

Jetzt würde ich gern wissen, wie ich das bei der M mache.
Angedacht war also: §§ 212 I, 13 I als mittelbare Täterschaft gem. § 25 I Var. 2

A. Vorprüfung des Tatnächsten ist ja bereits geschehen.

B. Strafbarkeit der M

1. Erfolg -> (+), da B ja nicht mehr lebt

..und hier bin ich mir aufbaumäßig nicht mehr wirklich sicher...
hat jemand ne Idee, wie man das Unterlassen in der mittelbaren Täterschaft prüft!?

Ich bin für jee Anregung sehr dankbar!

Viele Grüße

Geändert von Shining StaR (25.05.2009 um 19:30 Uhr).
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Alt 22.06.2009, 15:10
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AW: § 212 StGB durch Unterlassen in mittelbarer Täterschaft?

Die Mutter übt eine Garantenstellung aus. Dies solltest Du mit in Deine Subsumierung einbeziehen.
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