Dies ist eine Diskussion zu 1. Hausarbeit POR Hilfe!!! innerhalb des Forums Allgemeines Forum für Jurastudenten
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| Ich habe ein Problem bzgl. der Zuständigkeit bei der Formellen Rechtmäßigkeit. Und zwar steht dort folgender Teil drin in dem SV: Nachdem die Polizei auf A aufmerksam geworden war, forderte die örtlich zuständige Behörde A nach erfolgter Anhörung unter gleiczeitiger Anordnung der sofortigen Vollziehung mit Bescheid vom 21.10.08 auf, sich in der Zeit vom ... täglich bis 12.30 h unter Vorlage eines gültigen Personaldoluments auf der für ihn nächst gelgenen Wache zu melden. Später heißt es: A zweifelt bereits dran, dass die Maßnahme auf Gesetze des Landes gestützt werden durfte, da für das Passwesen doch der Bund zuständig sei. Jetzt frag ich mich, wie find ich heraus wer sachlich zuständig war, da örtliche Zuständigkeit laut SV ja besteht. Oder hat der zweite Teil nichts mit der sachlichen Zuständigkeit zu tun? Auf § 3 II a HmbSOG kann man abstellen oder nicht? Glaube nicht da hier doch auch die Behörde hätte handeln könne!? Bitte helft mir!!!!! Ich stehe im Moment total auf dem Schlauch!!! |
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