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Zweimal erfolglose Reparatur während Garantiezeit

Dies ist eine Diskussion zu Zweimal erfolglose Reparatur während Garantiezeit innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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Alt 08.01.2011, 16:01
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Zweimal erfolglose Reparatur während Garantiezeit

Angenommen Person A kauft Anfang September 2009 einen BluRay-Player bei einem großen Elektronikmarkt. Von Anfang an lassen sich auf ihm nicht alle DVDs abspielen, obwohl das Abspielen von DVDs auf der Verpackung des Players angepriesen wird. Der Käufer kümmert sich um dieses Problem zunächst nicht, da er einen noch intakten alten DVD-Player hat. Im Dezember 2010 möchte A nun aber doch den BluRay Player zurückgeben. 6 Monate seit Kauf sind da ja leider schon vorbei gewesen, sodass A nun den Defekt zum Zeitpunkt des Kaufs nachweisen müsste, um sich auf das gesetzliche Gewährleistungsrecht berufen zu können. Das kann A aber nicht nachweisen.
Bleibt also nur noch die vom Hersteller ausgesprochene 24-monatige Garantie, die ja noch bis September 2011 gilt.
Der Elektronikmarkt schickt also im Rahmen der Garantie das Gerät an die Firma. Nach 2 Wochen kommt das Gerät "repariert" zurück... hat aber denselben Defekt immernoch. Auch eine zweite Reparatur verläuft erfolglos: Das Gerät spielt die DVDs immernoch nicht ab.

1. Frage: Wo steht das nochmal im BGB mit der Beweislastumkehr nach 6 Monaten beim gesetzlichen Mängelgewährleistungsrecht?

2. Frage: Wie kommt A zu einem funktionierenden Gerät, wenn Reparieren im Rahmen der Herstellergarantie offensichtlich nichts bringt? Hat A irgendwann einen Anspruch auf ein Neugerät?
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  #2 (permalink)  
Alt 08.01.2011, 20:12
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AW: Zweimal erfolglose Reparatur während Garantiezeit

Ähm... zunächst einmal spielt er ja DVDs ab, soweit ich es verstanden habe. Nur eben mal nicht mit diesem und jenen Mediacode. Das ist kein Defekt! Das nennt man anders.

Inwieweit Irreführung oder Täuschung vorliegt, kann nur ein RA versuchen zu klären. Seit über 20 J. geht mir das genauso mit den westlichen Geräten. Versuch einen aus DDR-Zeiten zu bekommen, der läuft auch noch in 100 Jahren! Wenn es sie damals schon gegeben hätte. *hihi*

Ein Defekt läge vor, wenn er keine abspielen würde.

Ich hoffe, die Person hat nicht zu viel geschrieben! Immer lügen in Deutschland, sonst ist man angemeiert. So wie ich das jetzt mitbekommen habe, ist Person A nach 6 Monaten zum ersten Mal auf solche DVDs gestoßen, die sich nicht abspielen ließen. Person A müsste jetzt ein Video bzw. Fotos machen, die das Verweigern des Gerätes belegen könnten. Und dann müsste A ganz normal reklamieren.

Ich kenne eine Person B. Die bestellte auch einmal, allerdings den monatelangen Testsieger aus Computerzeitschriften, die mit diesem Pushing ihre Einnahmen erhöhten. Da verlangte der große deutsche Händler schriftlich den Nachweis, dass der Fehler im Werk (Hergestellt in Taiwan) aufgetreten ist. Bei dem liegt das 220 Euro teure Teil seither als Neuware in der Abseite. Es gibt nämlich Momente, Krankheit, Unfall .., da kann man wirklich nicht reklamieren!

Tja. Ich bin kein Experte aber ich denke, das wird vielleicht Lehrgeld sein, NIEMALS wieder bei dieser Heuschrecke zu bestellen.

Neugeräte gibt es nicht für gebrauchte. Lediglich ein ähnliches Gerät gleichen Alters würde A zustehen. Sollte dieses nicht mehr produziert werden, gibt es normalerweise ein moderneres Gerät.

Falls ich was verdreht haben sollte, bitte korrigieren! Ich habe von hinten nach vorne geschrieben, da kann das schon mal passieren.
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  #3 (permalink)  
Alt 10.01.2011, 10:15
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AW: Zweimal erfolglose Reparatur während Garantiezeit

§ 476 BGB Beweislastumkehr.

Nach drei erfolglosen Reparaturen kann man das Gerät zurückschicken und Geld zurückverlangen (kam mal irgendwo).

mfg
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Ich schreibe hier nur meine eigenen Erfahrungen und meine eigene Meinung nieder.
Jeder Mensch macht Fehler.
Ich lasse mich auch gerne berichtigen

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Stichworte
garantie, gewährleistung, kaufrecht, reparaturversuche, verbraucherschutz

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