Dies ist eine Diskussion zu Zwangsversteigerung innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
Ich habe gestern einen seltsamen Traum gehabt. Das Haus eines mir völlig fremden Menschen ist Zwangsversteigert worden. Es waren ca. 10 Grundbucheinträge vorhanden. Der Gesamtbetrag der eingetragen Schulden war 100.000,oo Euro (Hundertausend). Das Haus ging weg für 50.000,00. Wer bekommt nun wieviel von dem Geld? Jemand sagte egal, die müssen darum streiten. Der Besitzer des Hauses ist in jedem Fall nun wieder Schuldenfrei. Der Käufer der Imobilie hat nun sogar noch die Zinsen aus den Schulden, des vorherigen Besitzers auf sich genommen. Aber stimmt das???? |
| |||
| AW: Zwangsversteigerung Das kann man so nicht beantworten. Ein Grundbucheintrag ist zu unpräzise. Grundschuld oder eingetragene Hypothek? Siehe: de.wikipedia.org/wiki/Grundschuld Grundbucheinträge können auch bestehen nach Tilgung des Darlehens. Dann muss man sie löchen lassen. Die Frage nach der Übernahme der Zinsen verstehe ich nicht. Man kann ein Darlehen samt Rückzahlung übernehmen. Aber üblicherweise nicht nur die zu zahlenden Zinsen.
__________________ ~ шитт хаппенс? - ерунда! ~ Ornamente, die jemand auf der Mauer seines Nachbarn angebracht hat, die für diesen aber nicht sichtbar sind, berechtigen nicht zu einer Beseitigungsklage. Amtsgericht München vom 15. Juli 2010 (AZ: 281 C 17376/09) |
| |||
| AW: Zwangsversteigerung Es ist eine Grundschuld und mehrere Zwangssicherungshypotheken. Zum Thema Zinsen: Der Käufer kam und sagte, jetzt hab ich IHRE Zinsen mitübernommen und muss die auch noch bezahlen.Aber wie ist es nun? 1oo.000,00 Schulden und für 50.000,00 wurde versteigert. Wer bekommt wieviel vom Erlös? Geändert von hansderpilot (20.06.2012 um 08:09 Uhr). Grund: neue Formulierung |
| |||
| AW: Zwangsversteigerung Wenn jemand 100000€ Schulden hat und dann etwas für 50000€ verkauft, wieso ist er dann komplett schuldenfrei?
__________________ Zitat:
|
| |||
| AW: Zwangsversteigerung Zitat:
|
| |||
| AW: Zwangsversteigerung Das mit den Zinsen verstehe ich halt nicht. Es gibt bei mehr oder minder freiwilligen Zahlungen, an die die Gläubiger sonst nicht kommen würden, die Möglichkeit sich auf einen Prozentsatz der Schuld zu einigen, der durchaus unter 50% liegen kann. Das Geld aus der Zwangsversteigerung ist den Gläubigern jedoch sicher, sofern sie ihre Ansprüche über dieses Verfahren angemeldet haben. Für meine Verhältnisse: Genug geträumt!
__________________ ~ шитт хаппенс? - ерунда! ~ Ornamente, die jemand auf der Mauer seines Nachbarn angebracht hat, die für diesen aber nicht sichtbar sind, berechtigen nicht zu einer Beseitigungsklage. Amtsgericht München vom 15. Juli 2010 (AZ: 281 C 17376/09) |
| |||
| AW: Zwangsversteigerung aha ja danke Kataster...ich wusste nicht das die Gläubiger in jedem Fall auch Ansprüche anmelden müssen. Dies ist hier nicht der Fall. Einer hat die Zwangsversteigerung betrieben und ein anderer hat sich dann noch angehängt. Die anderen haben sich nicht gerührt. Das mit den Zinsen ist mir auch schleierhaft. Der neue Hausbesitzer ist Türke und hat evtl. was falsch verstanden. Danke mal |
| |||
| AW: Zwangsversteigerung Grundsätzlich muß erst einmal geklärt werden, auf welchem Rang der Betreiber der Zwangsversteigerung im Grundbuch steht. Betreibt z.B. der an zweiter Stelle stehende das Verfahren, muß der Erwerber die Grundschuld die zugunsten des Erstrangigen eingetragen ist mitübernehmen oder entsprechend auszahlen. Nebst angefallenen Zinsen. Betreibt der erstrangige Gläubiger das Verfahren, übernimmt der Ersteigerer das Objekt komplett eintragsfrei. Der Erlös kommt dann dem betreibenden Gläubiger in der Höhe zu, wie sein Anspruch besteht. Beträge darüber hinaus bekommt der Schuldner. Falls es dann noch weitere Gläubiger gibt müssen de sich an den Schuldner halten. Beispiel: Verkehrswert 160.000 1. Rang Grundschuld 100.000 Euro 2. Rang Grundschuld 50.000 Euro Der Erstrangige betreibt das Verfahren. Erlös 120.000 Der Gesamterlös kommt dem erstrangigen Gläubiger zu, der Zweitrangige bekommt nichts. Die übrigen 20.000 bekommt der Schuldner (Alteigentümer des Objektes). Alle Ränge werden gelöscht, der Ersteigerer übernimmt ohne Einträge in Abteilung III. Gleiches Beispiel: Der Zweitrangige betreibt das Verfahren: Hier muß der Bieter zunächst schon einmal die 100.000 Euro übernehmen und dann noch zusätzlich bieten. Das ist das sogenannte geringste Gebot. Er übernimmt also den 1. Rang und bietet noch zusätzlich für das Objekt (Je nach Verkehrswert). Erlös: 20.000 plus Übernahme des ersten Rangs evtl. plus Zinsen etc.. Die 20.000 gehen an den betreibenden Gläubiger. Beste Grüße.... |
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| wer bekommt das geld?, zwangsversteigerung |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Zwangsversteigerung | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 15.09.2011 19:57 |
| Zwangsversteigerung | Immobilienrecht | 12.07.2011 10:53 |
| Zwangsversteigerung | Baurecht | 05.01.2010 20:43 |
| Zwangsversteigerung | Steuerrecht | 29.11.2009 19:08 |
| Zwangsversteigerung | Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht | 14.11.2007 14:09 |
© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2013, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2013, Cracked Egg Studios