Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 


Jetzt hier registrieren

Zwangsversteigerung

Dies ist eine Diskussion zu Zwangsversteigerung innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

Like Tree2Likes
  • 2 Post By Frank1967

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 19.06.2012, 18:49
Boardneuling
 
Registriert seit: Dec 2011
Beiträge: 10
Keine Wertung, hansderpilot hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hansderpilot hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hansderpilot hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hansderpilot hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hansderpilot hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hansderpilot hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hansderpilot hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hansderpilot hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hansderpilot hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hansderpilot hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Unhappy Zwangsversteigerung

Ich habe gestern einen seltsamen Traum gehabt. Das Haus eines mir völlig fremden Menschen ist Zwangsversteigert worden. Es waren ca. 10 Grundbucheinträge vorhanden. Der Gesamtbetrag der eingetragen Schulden war 100.000,oo Euro (Hundertausend). Das Haus ging weg für 50.000,00. Wer bekommt nun wieviel von dem Geld? Jemand sagte egal, die müssen darum streiten. Der Besitzer des Hauses ist in jedem Fall nun wieder Schuldenfrei. Der Käufer der Imobilie hat nun sogar noch die Zinsen aus den Schulden, des vorherigen Besitzers auf sich genommen. Aber stimmt das????
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 19.06.2012, 20:16
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2012
Beiträge: 1.935
95% positive Bewertungen (1935 Beiträge, 149 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1935 Beiträge, 149 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1935 Beiträge, 149 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1935 Beiträge, 149 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1935 Beiträge, 149 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1935 Beiträge, 149 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1935 Beiträge, 149 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1935 Beiträge, 149 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1935 Beiträge, 149 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1935 Beiträge, 149 Bewertungen)  
AW: Zwangsversteigerung

Das kann man so nicht beantworten.

Ein Grundbucheintrag ist zu unpräzise.

Grundschuld oder eingetragene Hypothek?

Siehe: de.wikipedia.org/wiki/Grundschuld

Grundbucheinträge können auch bestehen nach Tilgung des Darlehens. Dann muss man sie löchen lassen.

Die Frage nach der Übernahme der Zinsen verstehe ich nicht. Man kann ein Darlehen samt Rückzahlung übernehmen. Aber üblicherweise nicht nur die zu zahlenden Zinsen.
__________________
~
шитт хаппенс? - ерунда!
~

Ornamente, die jemand auf der Mauer seines Nachbarn angebracht hat, die für diesen aber nicht sichtbar sind, berechtigen nicht zu einer Beseitigungsklage.

Amtsgericht München vom 15. Juli 2010 (AZ: 281 C 17376/09)
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 20.06.2012, 07:47
Boardneuling
 
Registriert seit: Dec 2011
Beiträge: 10
Keine Wertung, hansderpilot hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hansderpilot hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hansderpilot hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hansderpilot hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hansderpilot hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hansderpilot hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hansderpilot hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hansderpilot hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hansderpilot hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hansderpilot hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Zwangsversteigerung

Es ist eine Grundschuld und mehrere Zwangssicherungshypotheken. Zum Thema Zinsen: Der Käufer kam und sagte, jetzt hab ich IHRE Zinsen mitübernommen und muss die auch noch bezahlen.Aber wie ist es nun? 1oo.000,00 Schulden und für 50.000,00 wurde versteigert. Wer bekommt wieviel vom Erlös?

Geändert von hansderpilot (20.06.2012 um 08:09 Uhr). Grund: neue Formulierung
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 20.06.2012, 08:56
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 5.299
95% positive Bewertungen (5299 Beiträge, 323 Bewertungen)95% positive Bewertungen (5299 Beiträge, 323 Bewertungen)95% positive Bewertungen (5299 Beiträge, 323 Bewertungen)95% positive Bewertungen (5299 Beiträge, 323 Bewertungen)95% positive Bewertungen (5299 Beiträge, 323 Bewertungen)95% positive Bewertungen (5299 Beiträge, 323 Bewertungen)95% positive Bewertungen (5299 Beiträge, 323 Bewertungen)95% positive Bewertungen (5299 Beiträge, 323 Bewertungen)95% positive Bewertungen (5299 Beiträge, 323 Bewertungen)95% positive Bewertungen (5299 Beiträge, 323 Bewertungen)  
AW: Zwangsversteigerung

Wenn jemand 100000€ Schulden hat und dann etwas für 50000€ verkauft, wieso ist er dann komplett schuldenfrei?
__________________
Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 20.06.2012, 09:22
Boardneuling
 
Registriert seit: Dec 2011
Beiträge: 10
Keine Wertung, hansderpilot hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hansderpilot hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hansderpilot hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hansderpilot hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hansderpilot hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hansderpilot hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hansderpilot hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hansderpilot hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hansderpilot hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hansderpilot hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Zwangsversteigerung

Zitat:
Zitat von Angelito Beitrag anzeigen
Wenn jemand 100000€ Schulden hat und dann etwas für 50000€ verkauft, wieso ist er dann komplett schuldenfrei?
EBEN....das verstehe ich ja auch nicht. Aber so hat es der Käufer gesagt. Er war beim Gericht und die meinten das die Gläubiger nun Abstriche machen müssen um überhaupt was von den 50.000,00 abzubekommen. Ebenso meinte er das er nun auch noch Zinsen mitübernommen hat und sich nun eigentlich seine Ausgaben auf weit mehr als 50,000,00 belaufen. Wie gesagt so war es in dem Traum. Wäre ja auch "traumhaft" für den Schuldner.
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 20.06.2012, 12:49
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2012
Beiträge: 1.935
95% positive Bewertungen (1935 Beiträge, 149 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1935 Beiträge, 149 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1935 Beiträge, 149 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1935 Beiträge, 149 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1935 Beiträge, 149 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1935 Beiträge, 149 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1935 Beiträge, 149 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1935 Beiträge, 149 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1935 Beiträge, 149 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1935 Beiträge, 149 Bewertungen)  
AW: Zwangsversteigerung

Das mit den Zinsen verstehe ich halt nicht.

Es gibt bei mehr oder minder freiwilligen Zahlungen, an die die Gläubiger sonst nicht kommen würden, die Möglichkeit sich auf einen Prozentsatz der Schuld zu einigen, der durchaus unter 50% liegen kann. Das Geld aus der Zwangsversteigerung ist den Gläubigern jedoch sicher, sofern sie ihre Ansprüche über dieses Verfahren angemeldet haben.

Für meine Verhältnisse: Genug geträumt!
__________________
~
шитт хаппенс? - ерунда!
~

Ornamente, die jemand auf der Mauer seines Nachbarn angebracht hat, die für diesen aber nicht sichtbar sind, berechtigen nicht zu einer Beseitigungsklage.

Amtsgericht München vom 15. Juli 2010 (AZ: 281 C 17376/09)
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 20.06.2012, 15:25
Boardneuling
 
Registriert seit: Dec 2011
Beiträge: 10
Keine Wertung, hansderpilot hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hansderpilot hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hansderpilot hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hansderpilot hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hansderpilot hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hansderpilot hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hansderpilot hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hansderpilot hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hansderpilot hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hansderpilot hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Zwangsversteigerung

aha ja danke Kataster...ich wusste nicht das die Gläubiger in jedem Fall auch Ansprüche anmelden müssen. Dies ist hier nicht der Fall. Einer hat die Zwangsversteigerung betrieben und ein anderer hat sich dann noch angehängt. Die anderen haben sich nicht gerührt. Das mit den Zinsen ist mir auch schleierhaft. Der neue Hausbesitzer ist Türke und hat evtl. was falsch verstanden. Danke mal
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 06.09.2012, 10:58
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Sep 2012
Beiträge: 2
Keine Wertung, Frank1967 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Frank1967 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Frank1967 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Frank1967 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Frank1967 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Frank1967 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Frank1967 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Frank1967 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Frank1967 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Frank1967 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Zwangsversteigerung

Grundsätzlich muß erst einmal geklärt werden, auf welchem Rang der Betreiber der Zwangsversteigerung im Grundbuch steht.

Betreibt z.B. der an zweiter Stelle stehende das Verfahren, muß der Erwerber die Grundschuld die zugunsten des Erstrangigen eingetragen ist mitübernehmen oder entsprechend auszahlen. Nebst angefallenen Zinsen.

Betreibt der erstrangige Gläubiger das Verfahren, übernimmt der Ersteigerer das Objekt komplett eintragsfrei. Der Erlös kommt dann dem betreibenden Gläubiger in der Höhe zu, wie sein Anspruch besteht. Beträge darüber hinaus bekommt der Schuldner. Falls es dann noch weitere Gläubiger gibt müssen de sich an den Schuldner halten.

Beispiel: Verkehrswert 160.000
1. Rang Grundschuld 100.000 Euro
2. Rang Grundschuld 50.000 Euro

Der Erstrangige betreibt das Verfahren.
Erlös 120.000

Der Gesamterlös kommt dem erstrangigen Gläubiger zu, der Zweitrangige bekommt nichts. Die übrigen 20.000 bekommt der Schuldner (Alteigentümer des Objektes). Alle Ränge werden gelöscht, der Ersteigerer übernimmt ohne Einträge in Abteilung III.

Gleiches Beispiel:
Der Zweitrangige betreibt das Verfahren:
Hier muß der Bieter zunächst schon einmal die 100.000 Euro übernehmen und dann noch zusätzlich bieten. Das ist das sogenannte geringste Gebot.

Er übernimmt also den 1. Rang und bietet noch zusätzlich für das Objekt (Je nach Verkehrswert).

Erlös: 20.000 plus Übernahme des ersten Rangs evtl. plus Zinsen etc..
Die 20.000 gehen an den betreibenden Gläubiger.

Beste Grüße....
charles0308 and motzmecker like this.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Stichworte
wer bekommt das geld?, zwangsversteigerung

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Zwangsversteigerung Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 15.09.2011 19:57
Zwangsversteigerung Immobilienrecht 12.07.2011 10:53
Zwangsversteigerung Baurecht 05.01.2010 20:43
Zwangsversteigerung Steuerrecht 29.11.2009 19:08
Zwangsversteigerung Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht 14.11.2007 14:09





Wiki

Lexikon

Gesetze

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:

© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2013, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2013, Cracked Egg Studios